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Aktueller Bußgeldkatalog: Welche Sanktionen drohen für Verstöße im Straßenverkehr?

Flensburger Bußgeld- und Punktekatalog: Welche Sanktionen drohen bei einzelnen Verkehrsverstößen?
Flensburger Bußgeld- und Punktekatalog: Welche Sanktionen drohen bei einzelnen Verkehrsverstößen?

Die wichtigsten Bußgeldkataloge auf SOS-Verkehrsrecht:

Bußgeldrechner: Erfahren Sie, ob Sie Bußgelder, Punkte und Fahrverbote befürchten müssen

Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), Straßenverkehrsgesetz (StVG), Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Es gibt unzählige Vorschriften, die Fahrzeugführer und andere Verkehrsteilnehmer im Alltag auf deutschen Straßen und Gehwegen zu beachten haben. Ein Verstoß gegen diese Regeln stellt in der überwiegenden Zahl der Fälle eine Ordnungswidrigkeit dar. Doch wie unterscheidet sich eine Verkehrsordnungswidrigkeit von einer Straftat? Welche Sanktionen können Verkehrsverstöße laut Bußgeldkatalog (BKat) mit sich bringen?

Mehr zu den Änderungen erfahren Sie in diesem Video:

Video: Was besagt der aktuelle Bußgeldkatalog?
Video: Was besagt der aktuelle Bußgeldkatalog?

Bußgeldkatalog 2024 – Das gilt mit der StVO-Novelle!

Die am 28. April 2020 in Kraft getretene StVO-Novelle wurde schon nach kurzer Zeit wieder ausgesetzt und überarbeitet. Monatelange Streits zwischen den Verkehrsministern verzögerten die Reform, bis es am 15. April 2021 schließlich zu einiger Einigung kam. Dabei wurden nicht nur neue Bußgelder beschlossen, sondern auch einige neue Tatbestände festgelegt.

Folgende Sanktionen gelten seit dem 9. November 2021:

  • Halten und Parken in zweiter Reihe: bis zu 110 €
  • einfacher Parkverstoß: bis zu 55 €
  • Verbotswidriges Parken auf Rad- und Gehwegen: bis zu 110 €
  • Parken in Feuerwehrzufahrten mit Behinderung der Rettungskräfte: 100 €
  • Verbotswidriges Parken auf Parkplatz für Schwerbehinderte: 55 €
  • Verbotswidriges Parken auf Parkplatz für E-Autos oder Carsharing: 55 € (neuer Tatbestand)
  • Missachtung der Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen als Lkw-Fahrer: 70 € (neuer Tatbestand)
  • verbotswidrige Nutzung des Gehwegs durch Fahrzeuge: bis zu 100 €
  • Auto-Posing, Verursachung unnötigen Lärms oder vermeidbarer Abgase, sinnloses Hin- und Herfahren: 100 €
  • unerlaubtes Befahren einer Rettungsgasse: 200 bis 320 € und 1 Monat Fahrverbot (neuer Tatbestand)

Welche Verstöße listet der Bußgeldkatalog? Zum Unterschied von Ordnungswidrigkeit und Straftat

Grundsätzlich handelt es sich sowohl bei Straftaten als auch bei Ordnungswidrigkeiten um rechtswidrige Verstöße. Jedoch unterscheiden sich beide in drei wesentlichen Dingen:

  1. Art der Ahndung: Während Ordnungswidrigkeiten in der Hauptsache mit Geldbußen belegt sind, ist für die Begehung einer Straftat eine Geld- oder Freiheitsstrafe angesetzt.
  2. Gewichtung der Zuwiderhandlung: Bei Straftaten handelt es sich um besonders schuldhaft begangene, schwerwiegende Verstöße, bei denen die öffentliche Ordnung und Sicherheit in erhöhtem Maße gefährdet sind. Ordnungswidrigkeiten werden demgegenüber als geringfügigere Zuwiderhandlungen verstanden.
  3. Zuständigkeit: Ordnungswidrigkeiten werden auf verwaltungsrechtlicher Ebene im Rahmen von Verwarnungsgeld- oder Bußgeldverfahren verfolgt und geahndet (Ordnungsamt, Bußgeldbehörden). Bei Straftaten hingegen obliegt es der Staatsanwaltschaft, den Fall vor Gericht zu bringen, die Entscheidung im Strafverfahren trifft ein Gericht.

Einen Überblick über die Unterschiede von Verkehrsordnungswidrigkeit und Straftat finden Sie zusammengefasst in der folgenden Infografik:

Infografik: Wo liegt der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat?
Infografik: Wo liegt der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat?

Der Bußgeldkatalog erfasst lediglich Ordnungswidrigkeiten. Er gibt hier zu jeder Zuwiderhandlung an, welche Regelbußen und Nebenfolgen anzusetzen sind. Die Sanktionen für Verkehrsstraftaten ergeben sich hingegen vor allem aus dem StVG und dem Strafgesetzbuch (StGB).

Welche Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog vor?

Der Bußgeldkatalog aus Flensburg gibt vor, welches Bußgeld, wie viele Punkte und ob ein Fahrverbot in der Regel zu verhängen sind.
Der Bußgeldkatalog aus Flensburg gibt vor, welches Bußgeld, wie viele Punkte und ob ein Fahrverbot in der Regel zu verhängen sind.

Im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, den das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) herausgibt, sind sämtliche Verkehrsordnungswidrigkeiten aufgeführt, die in der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) genannt sind. Dieses Regelwerk dient nicht nur Laien als Überblick, sondern auch den Behörden, die Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verfolgen und ahnden.

Jeder Ordnungswidrigkeit sind dabei eine Tatbestandsnummer sowie die regelmäßig vorgesehenen Sanktionen zugeordnet. Der Bußgeldkatalog nennt im Wesentlichen drei Maßnahmen, durch die Verkehrsverstöße geahndet werden:

Welche Sanktionen im Einzelfall verhängt werden, ergibt sich aus dem zugestellten Verwarnungs- oder Bußgeldbescheid. Hierin aufgeführt finden die Beschuldigten die festgesetzten Geldbußen sowie ggf. einen Hinweis auf ein auferlegtes Fahrverbot. Punkte hingegen müssen nicht im Bescheid aufgeführt werden, denn für deren Verhängung sind nicht die Bußgeld-, sondern die Fahrerlaubnisbehörden zuständig.

Wie unterscheiden sich Bußgeld und Verwarnungsgeld voneinander? Die Behörden, die Verkehrsordnungswidrigkeiten verfolgen und ahnden, können bei geringfügigeren Verstößen von der Einleitung eines Bußgeldverfahrens absehen. In diesem Falle erteilen sie dann lediglich eine Verwarnung, bei der neben der Regelbuße keine weiteren Gebühren und Auslagen in Rechnung gestellt werden. Eine Verwarnung ist immer dann möglich, wenn eine Regelbuße von maximal 55 Euro vorgesehen ist.

Überblick zum aktuellen Punktesystem

Nicht im Bußgeldkatalog aufgeführt sind Straftaten, für die Geld- oder sogar Freiheitsstrafen vorgesehen sind.
Nicht im Bußgeldkatalog aufgeführt sind Straftaten, für die Geld- oder sogar Freiheitsstrafen vorgesehen sind.

Der Bußgeld- und Punktekatalog von Flensburg gibt auch an, für welche Zuwiderhandlung Punkte in Flensburg verhängt werden. Je nach Schwere des Verstoßes können dabei zwischen einem und drei Punkte im Fahrerignungsregister (FAER) eingetragen werden:

  • 1 Punkt bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten
  • 2 Punkte bei besonders schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, für die kein Fahrerlaubnisentzug bestimmt wurde
  • 3 Punkte für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis

Die Anzahl der Punkte ist im Katalog ebenfalls den einzelnen Tatbeständen zugeordnet, mit einer Ausnahme: Im Bußgeldkatalog selbst sind keine Zuwiderhandlungen aufgeführt, für die insgesamt drei Punkte drohen, da diese nur bei Straftaten in Betracht kommen. Verkehrsstraftaten berücksichtigt die BKatV jedoch nicht.

Wer acht oder mehr Punkte in Flensburg gesammelt hat, dem droht die Entziehung der Fahrerlaubnis, da die Eignung ein Fahrzeug zu führen in Zweifel gezogen wird.

Strafenkatalog: Im Verkehr begangene Straftaten

Während die Ordnungswidrigkeiten im Bußgeldkatalog aufgeführt sind, gibt es ein ähnliches Sammelwerk für Verkehrsstraftaten nicht. Hier kommen hingegen unterschiedliche gesetzliche Grundlagen zum Tragen, insbesondere StGB und StVG. In dem folgenden Strafkatalog finden Sie eine Übersicht über die häufigsten im Straßenverkehr begangenen Straftaten sowie die dafür vorgesehen Verkehrsstrafen:

VerstoßStrafeParagraph
Straftaten nach dem Straf­gesetz­buch (StGB)
Fahrer­fluchtGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 3 Jahre142
Fahr­lässige Tö­tungGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 5 Jahre222
Fahr­lässige Körper­verletzungGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 3 Jahre229
Nöti­gungGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 3 Jahre240
Gefähr­liche Ein­griffe in den Straßen­verkehrGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 5 Jahre315b
Gefähr­dung des Straßen­verkehrsGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 5 Jahre315c
Verbo­tene Kraft­fahr­zeug­rennenGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 2 Jahre*315d
Trunken­heit im VerkehrGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 1 Jahr316
Voll­rauschGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 5 Jahre323a
Unter­lassene Hilfe­leistungGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 1 Jahr323c
Straftaten nach dem Straßen­verkehrs­gesetz (StVG)
Fahren ohne gültige Fahrer­laubnisGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 1 Jahr21
* In besonders schweren Fällen, bei deinen Menschen zu Schaden kommen, kann die Freiheitsstrafe bei bis zu 10 Jahren liegen (vgl. § 315d Absatz 5).

Außerdem: In jeder Bußgeldtabelle, die der Tatbestandskatalog bereitstellt, ist auch vermerkt, wann es sich um A- bzw. B-Verstöße handelt. Diese sind für Fahranfänger von Bedeutung, die sich noch in der Probezeit befinden, denn: Begehen sie Verstöße dieser Kategorien, können zusätzlich Probezeitmaßnahmen auf sie zukommen (insbesondere Probezeitverlängerung und Aufbauseminar). Straftaten werden in den meisten Fällen als A-Verstoß gewertet.

Bildnachweise: Fotolia.com/bibiphoto, Depositphotos.com/Insanet

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