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Aktuelle Bußgeldtabelle für Deutschland: Wann drohen Bußgeld, Punkte, Fahrverbot?

Der Tatbestandskatalog wird auch Bußgeldkatalog bzw. -tabelle genannt.
Der Tatbestandskatalog wird auch Bußgeldkatalog bzw. -tabelle genannt.

In Deutschland waren laut Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes am 1. Januar 2019 rund 64,8 Millionen Fahrzeuge zugelassen. Auf den deutschen Straßen ist also ziemlich viel los – ohne entsprechende Regeln wäre der Straßenverkehr ein einziges Chaos. Die geltenden Verkehrsregeln, unter anderem festgehalten in der Straßenverkehrsordnung (StVO), sorgen nicht nur für Ordnung, sondern auch für Sicherheit. Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit entsprechenden Sanktionen rechnen. Diese sind der aktuellen Bußgeldtabelle zu entnehmen.

Die umfassende Bußgeldtabelle heißt in Deutschland „Tatbestandskatalog“

Verstöße im Straßenverkehr werden von den zuständigen Behörden geahndet. Dieses Vorgehen hat zwei Gründe: Zum einen sollen Fahrer durch die drohenden Sanktionen abgeschreckt werden, so dass es gar nicht erst zu Regelverletzungen kommt. Zum anderen wird Personen, die einen Verstoß begangen haben, durch die Ahndung vor Augen geführt, dass sie sich rechtswidrig verhalten haben. Das soll dazu führen, dass sie in Zukunft keine weiteren Verstöße begehen.

Welche Sanktionen für welche Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr anfallen, ist dem aktuellen Tatbestandskatalog zu entnehmen. Umgangssprachlich wird jedoch meist von der Bußgeldtabelle bzw. dem Bußgeldkatalog gesprochen. Je nach Schwere des Verstoßes kommen die folgenden Sanktionen in Frage:

Der aktuelle Tatbestandskatalog umfasst 568 Seiten. Aus diesem Grund können wir ihn nicht in Gänze auf dieser Seite präsentieren. Im Folgenden gehen wir deshalb auf die häufigsten Verstöße im Straßenverkehr ein und führen dazu die jeweils gültigen Bußgeldtabellen an. So erhalten Sie einen Überblick über die am häufigsten vorkommenden Regelverletzungen und die dafür drohenden Sanktionen.

Bußgeldtabelle für zu schnelles Fahren: Wenn der Blitzer zugeschlagen hat

Bußgeld laut Tabelle: Stand der Blitzer inner- oder außerorts?
Bußgeld laut Tabelle: Stand der Blitzer inner- oder außerorts?

Im Jahr 2017 kamen laut Angaben des Statistischen Bundesamtes in ganz Deutschland durchschnittlich neun Menschen pro Tag im Straßenverkehr ums Leben. Die häufigste Ursache von tödlichen Unfällen war dabei eine nicht angepasste Geschwindigkeit. Um für mehr Sicherheit auf den Straßen zu sorgen, werden Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.

Ist ein Fahrer zu schnell unterwegs und wird dabei geblitzt, muss er damit rechnen, bald einen Bußgeldbescheid zu erhalten. Doch welche Sanktionen fallen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung an? Hier ist zum einen entscheidend, um wie viel km/h die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde.

Zum anderen unterscheidet die Bußgeldtabelle außerorts und innerorts begangene Verstöße. Da innerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel mehr Menschen durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung gefährdet werden, sind hier die Sanktionen etwas härter. Im Folgenden finden Sie die relevanten Bußgeldtabellen.

Eine spezielle Bußgeldtabelle für die Autobahn gibt es bezüglich der Geschwindigkeitsüberschreitung nicht. Es gilt der Bußgeldkatalog für außerorts begangene Tempoverstöße.

Außerorts geblitzt: Welches Bußgeld droht laut Tabelle?

Aktuelle Sanktionen bei Verstößen gegen das Tempolimit außerorts

Um ... km/h zu schnell ge­fahrenBuß­geld in EuroPunk­te in Flens­burgFahr­verbot
1 bis 1020
11 bis 1540
16 bis 2060
21 bis 251001
26 bis 3015011 Mo­nat, wenn es sich um die zweite Ge­schwin­dig­keits­über­tre­tung von mehr als 25 km/h inner­halb eines Jah­res han­delt
31 bis 4020011 Mo­nat, wenn es sich um die zweite Ge­schwin­dig­keits­über­tre­tung von mehr als 25 km/h inner­halb eines Jah­res han­delt
41 bis 5032021 Mo­nat
51 bis 6048021 Mo­nat
61 bis 7060022 Mo­nate
mehr als 7070023 Mo­nate

Aktuelle Bußgelder für Tempolimit-Verstöße innerorts

Um ... km/h zu schnell ge­fahrenBuß­geld in EuroPunk­te in Flens­burgFahr­verbot
1 bis 1030
11 bis 1550
16 bis 2070
21 bis 251151
26 bis 3018011 Mo­nat, wenn es sich um die zweite Ge­­schwin­­dig­keits­­über­­tre­tung von mehr als 25 km/h inner­­halb eines Jah­res han­delt
31 bis 4026021 Mo­nat
41 bis 5040021 Mo­nat
51 bis 6056022 Mo­nate
61 bis 7070023 Mo­nate
mehr als 7080023 Mo­nate

Sanktionen für Lkw bei Tempoverstößen

Die Bußgeldtabelle für Lkw sieht in gewissen Fällen auch Punkte und Fahrverbote vor.
Die Bußgeldtabelle für Lkw sieht in gewissen Fällen auch Punkte und Fahrverbote vor.

Lkw-Fahrer tragen eine besonders große Verantwortung im Straßenverkehr. Sie legen nicht nur vergleichsweise viele Kilometer auf Straßen und Autobahnen zurück, ihre Fahrzeuge sind auch besonders groß und schwer. Sind sie in einen Unfall verwickelt, hat dies deshalb häufig gravierende Folgen.

Aus diesem Grund müssen Lkw-Fahrer besondere Regeln befolgen und zusätzlich bei Verstößen mit härteren Sanktionen rechnen.

Die folgende Bußgeldtabellen zeigen, welches Bußgeld bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung anfällt und wann es zu Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot kommt:

Aktuelle Bußgelder für eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts mit Lkw:

Um ... km/h zu schnell ge­fahrenBuß­geld in EuroPunk­te in Flens­burgFahr­verbot
1 bis 1030
11 bis 1550
16 bis 201401
21 bis 251501
26 bis 301751(1 Mo­nat)*
31 bis 4025521 Mo­nat
41 bis 5048021 Mo­nat
51 bis 6060022 Mo­nate
mehr als 6070023 Mo­nate
* Fahrverbot wird nur verhängt, wenn es sich um die zweite Ge­schwin­dig­keits­über­tre­tung von mehr als 25 km/h inner­halb eines Jah­res han­delt

Aktuelle Bußgelder für eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts mit Lkw:

Um ... km/h zu schnell ge­fahrenBuß­geld in EuroPunk­te in Flens­burgFahr­verbot
1 bis 1040
11 bis 1560
16 bis 201601
21 bis 251751
26 bis 3023521 Mo­nat
31 bis 4034021 Mo­nat
41 bis 5056022 Mo­nate
51 bis 6070023 Mo­nate
mehr als 6080023 Mo­nate

Rote Ampel überfahren: Kein Kavaliersdelikt

Bei einem Rotlichtverstoß kann das Bußgeld laut Bußgeldtabelle bis zu 360 Euro betragen.
Bei einem Rotlichtverstoß kann das Bußgeld laut Bußgeldtabelle bis zu 360 Euro betragen.

Ampeln regeln den Verkehr und sorgen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Überfährt eine Person eine rote Ampel, kann dies zu äußerst gefährlichen Situationen führen. Aus diesem Grund werden Rotlichtverstöße laut Bußgeldtabelle entsprechend geahndet.

Entscheidend für die Höhe der Sanktionen ist zum einen, wie lange die Ampel schon Rot angezeigt hat. Bei weniger als einer Sekunde wird von einem einfachen, also weniger schwerwiegenden Rotlichtverstoß gesprochen. Wurde das Rotlicht jedoch schon seit mindestens einer Sekunde angezeigt, so handelt es sich um einen qualifizierten Verstoß.

Zum anderen ist bedeutend, ob das Überfahren der roten Ampel dazu geführt hat, dass andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden oder es zu einem Unfall kam. Die folgende Bußgeldtabelle zeigt genau, mit welchen Sanktionen Sie rechnen müssen.

VerstoßBuß­geldPunkteFahr­verbot
Einfacher Rotlicht­verstoß (Ampel zeigte höchstens eine Sekunde lang Rot an)90 €1
... mit Gefähr­dung200 €21 Monat
... mit Sachbe­­schädigung240 €21 Monat
Quali­fizierter Rotlicht­verstoß (Ampel zeigte länger als eine Sekunde Rot an)200 €21 Monat
... mit Gefähr­dung320 €21 Monat
... mit Sachbe­­schädigung360 €21 Monat
Gehen Sie davon aus, dass der Bußgeldbescheid Fehler enthält oder haben Sie einen Ihnen vorgeworfenen Verstoß gar nicht begangen? In diesen und weiteren Fällen können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie dabei unterstützen.

Alkohol am Steuer: Wie viel Promille sind zu viel?

Alkohol am Steuer: Die Bußgeldtabelle sieht je nach Einzelfall unterschiedliche Sanktionen vor.
Alkohol am Steuer: Die Bußgeldtabelle sieht je nach Einzelfall unterschiedliche Sanktionen vor.

Wer sich alkoholisiert ans Steuer setzt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Schon geringe Mengen Alkohol führen zu einer Verschlechterung der Wahrnehmung und Konzentration. Entfernungen können nicht mehr so gut eingeschätzt werden, außerdem nimmt die Risikobereitschaft zu.

Aus diesem Grund müssen Fahrer in Deutschland eine Promillegrenze beachten.  Ist eine Person mit 0,5 Promille oder mehr unterwegs, muss sie mit entsprechenden Sanktionen rechnen, bei Fahrauffälligkeiten sogar schon ab 0,3 Promille. Ab 1,1 Promille gilt ein Fahrer dann als fahruntüchtig. Das stellt eine Straftat dar, die mit einer Freiheits- oder Geldstrafe bestraft wird. Des Weiteren droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Die folgende Bußgeldtabelle zeigt, mit welchen Sanktionen Sie rechnen müssen, wenn Sie sich alkoholisiert ans Steuer setzen:

Alkohol­verstoßBußgeldPunkteFahr­verbot
1. Verstoß gegen die 0,5-Promille­­grenze500 €21 Monat
2. Verstoß gegen die 0,5-Promille­­grenze1000 €23 Monate
3. Verstoß gegen die 0,5-Promille­­grenze1500 €23 Monate
Gefähr­dung des Verkehrs unter Alkohol­­einfluss3Ent­ziehung des Führer­­scheins, Freiheits­­strafe oder Geld­­strafe
Trunkenheit im Verkehr (bereits ab 0,3 Promille möglich, spätestens aber ab 1,1 Promille)3Ent­ziehung des Führer­­scheins, Freiheits­­strafe oder Geld­­strafe

Gibt es eine spezielle Bußgeldtabelle für die Probezeit?

Eine spezielle Bußgeldtabelle für die Probezeit gibt es nicht.
Eine spezielle Bußgeldtabelle für die Probezeit gibt es nicht.

Erhalten Fahranfänger ihren Führerschein, ist die Freude groß: Endlich dürfen sie selbstständig im Straßenverkehr mit einem Kfz unterwegs sein. Doch mit der Fahrerlaubnis geht auch große Verantwortung einher. Fahranfänger müssen zunächst zwei Jahre lang in der sogenannten Probezeit beweisen, dass sie zuverlässige Teilnehmer am Straßenverkehr sind.

Fehlverhalten wird in der Probezeit streng geahndet. Junge Fahrer stellen sich dabei oft die Frage, ob es eine besondere Bußgeldtabelle gibt, die nur in der Probezeit gültig ist. Grundsätzlich gilt: Für einen Verstoß an sich müssen Fahranfänger mit den gleichen Sanktionen rechnen wie alle anderen Fahrer auch. Für sie gelten die Regelungen des aktuellen Tatbestandskataloges.

Allerdings kommt es in der Probezeit unter gewissen Umständen zu zusätzlichen Sanktionen, die nicht in der herkömmlichen Bußgeldtabelle zu finden sind. Schwerwiegende Regelverletzungen werden als A-Verstoß (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h) bezeichnet, weniger schwerwiegende als B-Verstoß (z. B. Fahren mit abgefahrenen Reifen). Welche zusätzlichen Folgen drohen, kommt darauf an, um den wievielten A- bzw. B-Verstoß es sich handelt:

  • Ein A-Verstoß bzw. zwei B-Verstöße: Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre, verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar
  • Zweiter A-Verstoß bzw. zwei weitere B-Verstöße: Kostenpflichtige Verwarnung, Teilnahmeempfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung
  • Dritter A-Verstoß bzw. zwei weitere B-Verstöße: Entziehung der Fahrerlaubnis
Ein Beispiel: Ein Fahranfänger wird innerorts mit 32 km/h zu viel von einem Blitzer erwischt. Das Bußgeld beträgt laut Tabelle 260 Euro, außerdem erhält er zwei Punkte in Flensburg. Die Bußgeldtabelle gibt zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot vor. Da es sich um einen A-Verstoß handelt, wird seine Probezeit um zwei Jahre verlängert, außerdem muss er an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Bildnachweise: fotolia.com/Peter Maszlen, istockphoto.com/Fontanis, fotolia.com/ thomaslerchphoto, fotolia.com/mrivserg, istockphoto.com/Cogent-Marketing, fotolia.com/Jürgen Fälchle

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