RATGEBER

Diesel-Fahrverbot in Deutschland: Wo gilt es?

In Städten mit zu hoher Schadstoffbelastung kann ein Diesel-Fahrverbot die Lösung sein.
In Städten mit zu hoher Schadstoffbelastung kann ein Diesel-Fahrverbot die Lösung sein.

Bußgelder für Missachtung des Diesel-Fahrverbots

Fahrverbot für Dieselfahrzeuge missachtet in ...Bußgeld
Berlin20 € für Pkw
25 € für Busse oder Fahrzeuge mit Anhänger
75 € für Lkw
Darmstadt80 €
Hamburg25 € für Pkw
75 € für Lkw
Stuttgart80 €

Zu viele Stickstoffoxide in der Luft können die Gesundheit von Mensch und Tier beeinträchtigen. Aus diesem Grund gibt es gesetzliche Grenzwerte. Doch nicht jede Stadt in Deutschland schafft es, diese Werte einzuhalten. Gerade in Ballungsgebieten sorgen zu viele Kfz mit zu hohen Emissionen für schlechte Luft. Um dem entgegenzusteuern, wurden seit 2018 in mehreren Städten Fahrverbotszonen für Dieselfahrzeuge eingerichtet. Wo und für wen diese gelten und welche Ausnahmen vom Diesel-Fahrverbot bestehen, erläutert der folgende Ratgeber.

FAQ: Diesel-Fahrverbot

Wo gilt ein Fahrverbot für Diesel?

Derzeit gelten in vier deutschen Städten Diesel-Fahrverbote: Berlin, Darmstadt, Hamburg und Stuttgart (Stand: Mai 2021). Die Fahrverbote erstrecken sich allerdings meist nur auf einzelne Straßen, nicht die gesamte Stadt (Ausnahme: Stuttgart). Welche Straßen konkret betroffen sind, erfahren Sie hier.

Für welche Fahrzeuge gelten die Diesel-Fahrverbote?

Dies hängt von der Stadt und dem betreffenden Straßenabschnitt ab. In vielen Verbotszonen gilt das Fahrverbot für alle Diesel mit Abgasnorm Euro 1 bis 5 bzw. I bis V. Genauere Informationen finden Sie in dieser Übersicht.

Gibt es Ausnahmen vom Diesel-Fahrverbot?

Ja. In der Regel gibt es in jeder betroffenen Stadt Ausnahmen vom Diesel-Fahrverbot. Wie diese aussehen, ist allerdings von Stadt zu Stadt verschieden. Detaillierte Informationen zu den Ausnahmen finden Sie an dieser Stelle.

Städte sind verpflichtet, die Schadstoff-Belastung zu senken

Auf fast allen betroffenen Straßen sind auch Euro-5-Diesel dem Fahrverbot unterworfen.
Auf fast allen betroffenen Straßen sind auch Euro-5-Diesel dem Fahrverbot unterworfen.

Seit 2010 gilt in der EU ein Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft. In vielen Städten Deutschlands wurde diese Grenze jedoch lange Zeit überschritten. Die Deutsche Umwelthilfe klagte aus diesem Grund gegen insgesamt 38 deutsche Städte und verpflichtete diese, Maßnahmen zu ergreifen, um die Stickstoffdioxid-Belastung zu senken.

Eine Möglichkeit, dieses Ziel zu erreichen, ist ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge mit schlechter Abgasnorm, da deren Emissionen wesentlich zu der Luftverschmutzung beitragen. Ein solches wurde bislang in vier Städten in Deutschland umgesetzt: Berlin, Darmstadt, Hamburg und Stuttgart (Stand: Mai 2021). Es ist jedoch möglich, dass in den kommenden Monaten und Jahren weitere Städte nachziehen und ein Diesel-Fahrverbot erlassen müssen, sollten diese ihr Stickstoffoxid-Problem nicht anderweitig in den Griff bekommen.

Auf diesen Straßen und für diese Fahrzeug gilt ein Diesel-Fahrverbot

Das Diesel-Fahrverbot ist nicht bundesweit einheitlich geregelt. Stattdessen kann jede Stadt selbst entscheiden, wie sie dieses umsetzt. So kann sie nicht nur individuell festlegen, auf welchen Straßen und für welche Fahrzeuge das Diesel-Fahrverbot gelten soll, sondern auch welche Bußgelder bei Verstößen verhängt werden können oder welche Ausnahmen von dem Verbot bestehen sollen.

Im Folgenden geben wir eine Übersicht, auf welchen Straßen bzw. Straßenabschnitten in den betroffenen Städten derzeit ein Diesel-Fahrverbot besteht und für welche Fahrzeuge dieses konkret gilt:

Berlin:
(In allen 8 Straßenabschnitten gilt das Verbot für sämtliche Diesel-Kfz bis Abgasnorm Euro 5.)

  • Alt-Moabit zwischen Gotzkowkystraße und Beusselstraße
  • Brückenstraße zwischen Köpenicker Straße und Holzmarkstraße
  • Friedrichstraße zwischen Unter den Linden und Dorotheenstraße
  • Hermannstraße zwischen Silbersteinstraße und Emser Straße
  • Leipziger Straße zwischen Charlottenstraße und Leipziger Platz (Ostseite)
  • Reinhardstraße zwischen Charitéstraße und Kapelle-Ufer
  • Silbersteinstraße zwischen Hermannstraße und Karl-Marx-Straße
  • Stromstraße zwischen Perleberger Straße und Turmstraße

Darmstadt:

  • Heinrichstraße: alle Diesel-Kfz bis Abgasnorm Euro 5 oder Euro V, alle Benziner bis Euro 2
  • Hügelstraße : alle Diesel-Kfz bis Abgasnorm Euro 5, alle Benziner bis Euro 2

Hamburg:

  • Max-Brauer-Allee: alle Diesel-Kfz bis Abgasnorm Euro 5 oder Euro V
  • Stresemannstraße: Diesel-Kfz bis Abgasnorm Euro V mit zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 t (ausgenommen sind Pkw und Kraftomnibusse)

Stuttgart:

  • gesamtes Stadtgebiet: alle Diesel-Kfz bis Abgasnorm Euro 4 oder Euro IV
  • Stuttgarter Talkessel, Bad Cannstatt, Feuerbach, Zuffenhausen: alle Diesel-Kfz bis Abgasnorm Euro 5 oder Euro V

Ausnahmen vom Diesel-Fahrverbot

Für jedes Diesel-Fahrverbot existieren Ausnahmeregelungen, sodass zum Beispiel Rettungskräfte im Einsatz die betroffenen Straßenabschnitte ungestraft befahren dürfen, egal welche Abgasnorm das Einsatzfahrzeug besitzt.

Folgende Fahrzeuge bzw. Fahrten sind in den einzelnen Städten vom Diesel-Fahrverbot ausgenommen:

In jeder Stadt gelten Ausnahmen vom Diesel-Fahrverbot, z. B. für die Polizei.
In jeder Stadt gelten Ausnahmen vom Diesel-Fahrverbot, z. B. für die Polizei.

Berlin:

  • Anlieger (z. B. Anwohner, Besucher, Handwerker, Kunden, Rettungskräfte im Einsatz)

Darmstadt:

  • Fahrzeuge mit Hardware-Nachrüstung, die pro Kilometer weniger als 270 mg Stickstoffoxide ausstoßen
  • Transporte von Schwerbehinderten
  • Fahrzeuge, die gemäß § 35 StVO Sonderrechte genießen (z. B. Rettungskräfte, Polizei, Müllabfuhr)

Hamburg:

  • Anlieger (z. B. Anwohner, Besucher, Handwerker, Kunden, Rettungskräfte im Einsatz)

Stuttgart:
– im gesamten Stadtgebiet (zonales Fahrverbot für Euro 4/IV oder schlechter):

  • geschäftsmäßiger Lieferverkehr
  • Fahrzeuge, die gemäß § 35 StVO Sonderrechte genießen (z. B. Rettungskräfte, Polizei, Müllabfuhr)
  • Krankenwagen und Arztwagen mit Kennzeichnung “Arzt Notfalleinsatz”
  • mobile Maschinen, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • Transporte von Schwerbehinderten
  • Oldtimer
  • Zivilfahrzeuge der Bundeswehr
  • Bestattungsfahrzeuge
  • Taxen und Carsharingfahrzeuge
  • Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten mit rotem oder Kurzzeitkennzeichen
  • Fahrten mit Ausfuhrkennzeichen

– in Stuttgarter Talkessel, Bad Cannstatt, Feuerbach, Zuffenhausen (Fahrverbot für Euro 5/V oder schlechter):

  • gleiche Ausnahmen wie im gesamten Stadtgebiet
  • Kfz im Linienverkehr (Ausnahme gilt nur bis 30. Juni 2022)
  • Quell- und Zielfahrten von Reisebussen (Ausnahme gilt nur bis 31. Dezember 2021)
  • Fahrzeuge mit (vom KBA anerkannten) Softwareupdate zur Emissionsminderung von Stickstoffoxid (Ausnahme gilt nur bis 30. Juni 2022)
  • Fahrzeuge mit alternativem Antrieb oder mit Hardware-Nachrüstung

Des Weiteren besteht in jeder Stadt die Möglichkeit, eine individuelle Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Allerdings wird eine solche nur in begründeten Fällen ausgestellt. Das regelmäßige Befahren einer Verbotszone als Pendler reicht dafür z. B. nicht aus.

Bildnachweise: fotolia.com/Maren Winter, fotolia.com/funfunphoto, fotolia.com/Christian Müller