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Nötigen Abstand unterschritten: Welches Bußgeld droht?

Erwischt durch eine Abstandsmessung: Droht eine Strafe?
Erwischt durch eine Abstandsmessung: Droht eine Strafe?

Bußgeldkatalog: Abstand nicht eingehalten

VerstoßBuß­geldPunk­teFahr­verbot
Abstand nicht einge­halten - Geschwin­digkeit weniger als 80 km/h25 €
... mit Gefähr­dung30 €
... mit Sachbe­schädigung35 €
Abstand nicht eingehalten - Geschwindigkeit mehr als 80 km/h
Abstand zum vorausfahrenden Kfz betrug weniger als...
... 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1
... 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1
... 3/10 des halben Tacho­wertes160 €1
... 2/10 des halben Tacho­wertes240 €1
... 1/10 des halben Tacho­wertes320 €1
Abstand nicht eingehalten - Geschwindigkeit mehr als 100 km/h
Abstand zum vorausfahrenden Kfz betrug weniger als...
... 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1
... 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1
... 3/10 des halben Tacho­wertes160 €21 Monat
... 2/10 des halben Tacho­wertes240 €22 Monate
... 1/10 des halben Tacho­wertes320 €23 Monate
Abstand nicht eingehalten - Geschwindigkeit mehr als 130 km/h
Abstand zum vorausfahrenden Kfz betrug weniger als...
... 5/10 des halben Tacho­wertes100 €1
... 4/10 des halben Tacho­wertes180 €1
... 3/10 des halben Tacho­wertes240 €21 Monat
... 2/10 des halben Tacho­wertes320 €22 Monate
... 1/10 des halben Tacho­wertes400 €23 Monate

Bußgeldrechner: Zu dichtes Auffahren hat Folgen

Den nötigen Sicherheitsabstand zum Vordermann einzuhalten, ist von großer Bedeutung. Nur so bleibt im Notfall – etwa bei einer Vollbremsung des Vordermanns – ausreichend Zeit, um rechtzeitig anzuhalten. Das Nichtbeachten des Mindestabstands kann gravierende Folgen haben. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2017 mehr als 50.000 Unfälle mit Personenschaden durch einen ungenügenden Abstand ausgelöst.

Weiterführende Informationen zum Thema Abstandsverstoß

Video: So vermeiden Sie Abstandsverstöße!

In diesem Video erfahren Sie, welcher Mindestabstand auf deutschen Straßen vorgeschrieben ist.

Warum ist der Mindestabstand bei Auto, Lkw & Co. so wichtig?

Wie groß muss der Abstand sein? Einen Abstandsrechner benötigen Sie nicht, wenn Sie die Faustregeln kennen.
Wie groß muss der Abstand sein? Einen Abstandsrechner benötigen Sie nicht, wenn Sie die Faustregeln kennen.

Die Straßenverkehrsordnung – kurz StVO genannt – legt fest, welche grundlegenden Regeln im Verkehr beachtet werden müssen. In § 4 Abs. 1 StVO findet sich die entsprechende Vorgabe für den einzuhaltenden Abstand:

Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.

Ein pauschaler Wert für einzuhaltende Abstände wird im Gesetz für Pkw jedoch nicht genannt. Wie können Fahrer also den korrekten Sicherheitsabstand berechnen? Grundsätzlich gilt: Je höher die gefahrene Geschwindigkeit, desto größer muss der Abstand sein – denn bei einem höheren Tempo verlängert sich der Bremsweg.

Als Faustregel gilt: Der korrekte Abstand sollte dem halben Tachowert in Metern entsprechen. Bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h sollte die Distanz zum vorausfahrenden Fahrzeug also mindestens 40 Meter betragen.

Sind Sie innerorts und damit mit maximal 50 km/h unterwegs, kann der Abstand häufig etwas geringer gewählt werden. Hier können sich Fahrer an die Sekundenregel halten. Laut dieser sollte der Abstand der Strecke entsprechen, die der Fahrer innerhalb einer Sekunde zurücklegt. Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h sind das 15 Meter.

Bei höheren Geschwindigkeiten ist es ratsam, mindestens die Strecke, die Sie in zwei Sekunden zurücklegen, als Abstand einzuhalten. Um die Entfernung richtig einschätzen zu können, haben Sie die Möglichkeit, die Leitpfosten am Straßenrand als Richtwert zu nutzen. Diese haben stets einen Abstand von 50 Metern zueinander.

Beachten Sie jedoch Folgendes: Unter gewissen Umständen ist es ratsam, einen größeren Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten. Das ist etwa der Fall, wenn die Straße nass ist oder Schnee liegt. In diesen Fällen kann sich der Bremsweg nämlich verlängern. Ein größerer Sicherheitsabstand ist auch dann zu empfehlen, wenn die Sicht – beispielsweise durch Nebel – eingeschränkt ist.

Wie funktioniert eine Abstandsmessung?

Bei Tempo 130  weniger als 4/10 (halber Tachowert) Abstand: Das Bußgeld liegt bei 180 Euro.
Bei Tempo 130 weniger als 4/10 (halber Tachowert) Abstand: Das Bußgeld liegt bei 180 Euro.

Doch wie kann die Polizei überhaupt feststellen, ob die nötige Entfernung zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten wurde? Hier gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen.

Ob der Mindestabstand auf der Autobahn eingehalten wird, überprüfen die Beamten häufig mit Kameras, die an einer Brücke angebracht sind. Anhand von Messlinien, die auf die Fahrbahn aufgebracht sind, lassen sich Geschwindigkeit und Abstand von Fahrzeugen messen.

Des Weiteren kann der Abstand aus einem fahrenden Polizeifahrzeug gemessen werden. In diesem Fall sind Kameras im Fahrzeug angebracht. Dabei können Geschwindigkeit und Abstand gemessen werden. Des Weiteren kann ein Polizeibeamter eine Messung mit einem Laser durchführen.

Sind Sie der Meinung, dass es bei einer Abstandsmessung zu Fehlern kam? Sie haben die Möglichkeit, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie dazu beraten, ob sich ein Einspruch lohnt und wie Sie diesen begründen können.

Welche Sanktionen drohen bei einem Abstandsverstoß?

Sie müssen den Sicherheitsabstand an Sichtverhältnisse und Witterung anpassen.
Sie müssen den Sicherheitsabstand an Sichtverhältnisse und Witterung anpassen.

Halten Sie den nötigen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein, kann dies, wie bereits erwähnt, schnell zu gefährlichen Situationen führen. Aus diesem Grund werden Abstandsverstöße vergleichsweise hart sanktioniert.

Wie hoch das Bußgeld in puncto Abstand ausfällt und ob noch mit Nebenfolgen wie Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot zu rechnen ist, hängt von zwei Faktoren ab: wie gering der verbleibende Sicherheitsabstand und wie hoch die gefahrene Geschwindigkeit war.

Ein Abstandsverstoß bei einer Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h geht mit einem Bußgeld in Höhe von 25 Euro einher. Kommt die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder eine Sachbeschädigung dazu, steigt dieses auf 30 bzw. 35 Euro.

Um einiges teurer wird es, wenn die Geschwindigkeit bei mehr als 80 km/h lag. Betrug der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes, ist mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro zu rechnen. Des Weiteren fällt ein Punkt in Flensburg an. In diesem Fall ist bei einem unzureichenden Abstand noch kein Fahrverbot zu erwarten. Je geringer der Abstand war, desto höher wird das Bußgeld. Bei einem Abstand von weniger als 1/10 des halben Tachowertes steigt es auf 320 Euro.

Ein Fahrverbot bei unzureichendem Abstand droht immer dann, wenn die Geschwindigkeit bei mehr als 100 km/h lag und dabei gleichzeitig ein Sicherheitsabstand von weniger als 3/10 des halben Tachowertes eingehalten wurde. Die weiteren Sanktionen können Sie der oben zu findenden Tabelle entnehmen.

Bildnachweise: fotolia.com/ Fotoschlick, fotolia.com/ Wolfilser, istockphoto.com/ PinkBadger