Das Bußgeld für Ordnungswidrigkeiten im Verkehr

Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Beispiele für Bußgelder in Deutschland
Ordnungswidrigkeit | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
mit PKW 21-25 km/h zu schnell | |||
... innerorts | 115 EUR | 1 | |
... außerorts | 100 EUR | 1 | |
Abstandsunterschreitung | |||
... bei einer Geschwindigkeit von über 80 km/h | 35-320 EUR | 1 | |
... bei einer Geschwindigkeit von 101-130 km/h | 75-320 EUR | 1-2 | 1-3 M |
Falschparken | 15-35 EUR | ||
Vorfahrtsmissachtung mit Behinderung anderer | 25 EUR | ||
... mit Gefährdung | 100 EUR | 1 | |
... dabei Unfall verursacht | 120 EUR | 1 |
Jeder Verstoß im Verkehr kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Je schwerer oder folgenreicher die Zuwiderhandlung ist, desto höher ist in der Regel auch das Bußgeld. Ab einer gewissen Höhe geht dieses sogar mit Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot einher. Bitte beachten Sie, dass die kommende StVO-Novelle in naher Zukunft einige Verschärfungen und Neuerungen mit sich bringen wird. So werden unter anderem Geschwindigkeitsverstöße härter geahndet.
FAQ: Bußgeld
Mit einem Bußgeld kann eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr sanktioniert werden. Bis zu einem Betrag von 55 Euro ist normalerweise die Rede von einem Verwarnungsgeld, ab 60 Euro handelt es sich im Verkehrsrecht um ein Bußgeld.
Punkte in Flensburg werden erst dann im Fahreignungsregister (FAER) eingetragen, wenn das Bußgeld für den jeweiligen Verstoß bei mindestens 60 Euro liegt und die Verkehrssicherheit dabei beeinträchtigt wurde.
Nach der Zustellung des Schreibens haben Sie zwei Wochen Zeit, um Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen und das Bußgeld so anzufechten.
Was ist ein Bußgeld? Definition und gesetzliche Grundlage

Wer Genaueres zum Bußgeld wissen möchte, wird in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht fündig. Das liegt daran, dass es sich dabei nicht nur um eine verkehrsrechtliche Sanktionsmöglichkeit handelt. Jede Ordnungswidrigkeit – auch aus anderen Bereichen des deutschen Rechts (z. B. den Umweltschutz betreffend) – kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die gesetzliche Grundlage findet sich deshalb im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). In §§ 17 und 18 OWiG wird Folgendes geregelt:
- Die Bußgeldhöhe liegt bei mindestens fünf und höchstens 1.000 Euro (falls für bestimmte Ordnungswidrigkeiten gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist).
- Das Bußgeld muss höher sein als der wirtschaftliche Vorteil, den der Betroffene aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat.
- Bemessen wird das Bußgeld auf Grundlage der Schwere der Ordnungswidrigkeit. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen können berücksichtigt werden (jedoch nicht bei geringfügigen Zuwiderhandlungen).
- Die Zahlung des Bußgeldes ist in Teilbeträgen (Ratenzahlung) möglich.
Die genauen Bußgeldregelsätze sind durch die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geregelt. Sie enthält Bestimmungen zur Abstufung der Bußgelder, dem Bußgeldkatalog selbst sowie zum Fahrverbot. So ist ein Knöllchen oder Bußgeldbescheid niemals willkürlich und der zu zahlende Betrag gesetzlich vorgeschrieben (Ordnungshüter und Bußgeldstellen haben nur einen geringen Ermessensspielraum).
Im Verkehrsrecht wurde noch eine weitere Hilfe bereitgestellt: der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog (auch: Bußgeldkatalog). Er enthält beinahe jeden möglichen Verstoß im Straßenverkehr und das dafür vorgesehene Bußgeld inkl. etwaiger Nebenfolgen (z. B. Fahrverbot). Mit der obigen Tabelle stellen wir Ihnen einen Auszug zur Verfügung.
Im Video: Top 5 der teuersten Verkehrsordnungswidrigkeiten
Geldstrafe oder Geldbuße für eine Ordnungswidrigkeit?

Zunächst sollte eine häufige Verwechslung aufgeklärt werden: Geldstrafe und Geldbuße sind nämlich nicht gleichzusetzen. Im Volksmund gibt es viele Synonyme für das Bußgeld: Geldbuße, Geldstrafe oder ganz allgemein Strafe. Tatsächlich ist aber nur der Begriff „Geldbuße“ mit Bußgeld deckungsgleich.
Die Strafe oder Geldstrafe ist ein Sanktionsmittel aus dem Strafrecht. Sie müssen kein Rechtsexperte sein, um einen Unterschied zwischen einem Halteverstoß und einem illegalen Autorennen, welches in einem Unfall mit Personenschaden endete, erkennen zu können. Während das eine als ordnungswidrige Handlung eingeordnet wird, stellt das andere schon eine Straftat dar.
Für Verkehrsstraftaten sieht der Gesetzgeber eine Geld- oder Freiheitsstrafe vor – weit härtere Sanktionen als ein gewöhnliches Bußgeld. Anders als die Geldbuße wird die Geldstrafe immer im Einzelfall und auch nur von einem Gericht festgesetzt. Einen einheitlichen Strafenkatalog (ähnlich dem Bußgeldkatalog) gibt es nicht.
Verjährungsfristen – auch fürs Bußgeld von Bedeutung?

Ja, die Fristen spielen eine Rolle, aber eine Verjährung von Bußgeldern gibt es trotzdem nicht! Das liegt daran, dass nicht das Bußgeld an sich, sondern nur der Verkehrsverstoß verjähren kann. Die Bußgeldstelle hat drei – im Einzelfall auch sechs – Monate Zeit, den Bußgeldbescheid auf den Weg zu bringen. Versäumt sie diese Frist, verjährt die Ordnungswidrigkeit. Ein Bußgeld kann damit nicht mehr verhängt werden. Bei Verkehrsstraftaten ist die Verjährungsfrist erheblich länger. Sie orientiert sich am Strafmaß (vgl. § 78 StGB).
Es gibt noch eine weitere Frist, die Autofahrer kennen sollten. Wer einen Bußgeldbescheid im Briefkasten findet und mit dem Bußgeld oder den Nebenfolgen (z. B. Fahrverbot) nicht einverstanden ist, kann Einspruch einlegen. Dieser muss allerdings innerhalb von zwei Wochen (ab Zustellung) bei der zuständigen Stelle eingehen.
Bußgeldhöhe nach Bußgeldkatalog: Verstöße im Verkehr werden nicht willkürlich geahndet

Zwei wesentliche Punkte wurden bereits erklärt:
- der Rahmen der Bußgeldhöhe ist gesetzlich vorgegeben und
- das Bußgeld wird je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit festgesetzt.
Sind Sie z. B. zu schnell gefahren und haben dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, fällt ein höheres Bußgeld an als für denselben Verstoß ohne Gefährdung.
Gleiches gilt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Sachbeschädigung oder solchen, die vorsätzlich begangen wurden.
Außerdem werden die Umstände bzw. das Umfeld berücksichtigt. Das lässt sich am besten anhand einer Geschwindigkeitsüberschreitung veranschaulichen. Das Bußgeld für außerorts und innerorts begangene Tempoverstöße unterscheidet sich leicht. Das liegt unter anderem an der höheren Verkehrsdichte und damit dem gesteigerten Gefahrenpotenzial innerhalb geschlossener Ortschaften.
Es ist daher innerorts teurer als außerorts, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten. Beispiel:
- Wer die zulässige Geschwindigkeit innerorts um 21-25 km/h überschreitet, zahlt 115 Euro. Hinzu kommt ein Punkt und ein einmonatiges Fahrverbot.
- Außerorts kostet dieselbe Überschreitung „nur“ 100 Euro sowie einen Punkt. Ein Fahrverbot ist hier nicht vorgesehen.
Bußgeld inkl. Gebühren bezahlen: Hürden und Zahlungserleichterungen

Es ist nicht möglich, ein Bußgeld direkt vor Ort (also bei der Verkehrskontrolle) zu zahlen. Diese Option gibt es teilweise nur bei geringfügigen Verstößen, für die ein Verwarngeld vorgesehen ist.
Wenn Sie das Bußgeld bezahlen, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Wundern Sie sich nicht über den Betrag, denn neben der eigentlichen Geldbuße werden noch Gebühren sowie eine Pauschale für den Versand (3,50 Euro) in Rechnung gestellt.
Doch was ist, wenn Sie das Bußgeld nicht sofort oder nur teilweise bezahlen können? In diesem Fall schildern Sie der Bußgeldstelle Ihre wirtschaftliche Situation. Es ist möglich und durchaus üblich, das Bußgeld in Raten zu zahlen. Sie sollten allerdings darauf achten, keine Ratenzahlung zu verpassen, die Zahlungserleichterung kann so nämlich zurückgenommen werden.
Verkehrssünder, die sich nicht auf ihre wirtschaftliche Situation berufen und überhaupt nicht auf den Bußgeldbescheid reagieren – also auch das Bußgeld nicht bezahlen – müssen ggf. damit rechnen, dass dieses zwangsvollstreckt wird (gem. § 95 OWiG). Im schlimmsten Fall droht Erzwingungshaft.
Wann das Bußgeld Punkte in Flensburg nach sich zieht

Sie haben vielleicht schon einmal davon gehört, dass Verstöße, die mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet werden, ins Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg eingetragen werden müssen. Das ist so nicht ganz richtig.
Grundsätzlich werden zwar Ordnungswidrigkeiten, die ein niedrigeres Bußgeld nach sich ziehen, nicht in die Verkehrssünderkartei eingetragen, allerdings gibt es auch für teurere Verstöße eine Bedingung:
Punkte in Flensburg gibt es nur, wenn für die ordnungswidrige Handlung ein Bußgeld von mindestens 60 Euro angeordnet wird UND sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Veranschaulichen wir dies an einem Beispiel: Ohne Umweltplakette in eine Umweltzone zu fahren, kostet 80 Euro. Einen Punkt gibt es aber nicht, weil der Verstoß sich nicht auf die Verkehrssicherheit auswirkt.
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