
Bußgeldkatalog: E-Scooter
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
mit dem E-Scooter auf einer nicht zulässigen Verkehrsfläche gefahren | 15 € | - | - |
... mit Behinderung | 20 € | - | - |
… mit Gefährdung anderer | 25 € | - | - |
… mit Unfall | 30 € | - | - |
Rotlichtverstoß | 60 € | 1 | - |
… mit Gefährdung anderer | 100 € | 1 | - |
… mit Unfall | 120 € | 1 | - |
Rotlichtverstoß (Rotphase über eine Sekunde) | 100 € | 1 | - |
… mit Gefährdung anderer | 160 € | 1 | - |
… mit Unfall | 180 € | 1 | - |
nebeneinander fahren | 15 € | - | - |
… mit Gefährdung anderer | 25 € | - | - |
… mit Unfall | 30 € | - | - |
0,3 Promillegrenze überschritten + Ausfallerscheinungen (Straftat) | Geldstrafe od. Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr | 3 | Entziehung der Fahrerlaubnis |
0,5 Promillegrenze überschritten (Ersttäter) | 500 € | 2 | 1 |
0,5 Promillegrenze überschritten (2. Tat) | 1000 € | 2 | 3 |
1,1 Promillegrenze überschritten (Straftat) | Geldstrafe od. Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr | 3 | Entziehung der Fahrerlaubnis |
Bußgeldrechner für Alkoholverstöße
Seit Juni 2019 gehören sie ganz legal zum Straßenbild: E-Scooter mit Straßenzulassung dürfen auch im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Seitdem gab es auch bereits die ersten – teilweise schweren – Unfälle mit Elektrorollern. Scheinbar werden diese Fahrzeuge bzw. die damit einhergehenden Gefahren unterschätzt.
Weiterführende Informationen zum Thema E-Scooter
Alles Wichtige zum E-Scooter – im Video
Was zeichnet Elektro-Tretroller aus?

Ein Elektromotor, zwei kleine Räder, dazwischen die Trittfläche, die mit einer Lenkstange und Lenker verbunden ist – fertig ist der Tretroller. E-Scooter bekommen eine Zulassung bzw. Betriebserlaubnis nur dann, wenn sie:
- bauartbedingt nicht schneller als 20 km/h fahren können
- vorn und hinten mit Beleuchtung und seitlich mit Reflektoren ausgestattet sind
- zwei funktionierende Bremsen und eine Klingel besitzen.
Und tatsächlich erfreuen sich diese motorisierten Gefährte großer Beliebtheit, denn sie sind klein, wendig und leicht zu haben: In fast allen deutschen Großstädten können Passanten einen E-Scooter mieten und sofort losrollen. Was einfach und bequem ist, birgt jedoch auch große Gefahren, zumal viele Fahrer diese Roller eher als Spaßgeräte betrachten.
Gefahren und Unfallrisiken bei Elektro-Tretrollern
Wer glaubt, Rollerfahren sei harmlos und kinderleicht, der unterschätzt schnell die Gefahren, die im Straßenverkehr mit E-Scootern einhergehen. Denn:
- Aufgrund der kleinen Räder und dem recht geringen Abstand zwischen ihnen ist das Fahrgefühl nicht mit dem Fahrradfahren vergleichbar, sondern sogar noch viel wackeliger. Dazu trägt auch der recht hohe Lenker bei.
- Die kleinen Räder bringen eine erhöhte Sturzgefahr mit sich: Sie bieten auf nassen, verschmutzten oder unebenen Untergründen nur wenig Halt
- Der E-Scooter lässt sich nur dann vollständig beherrschen, wenn der Fahrer beide Hände am Lenker hat. Das macht es allerdings schwierig, beim Abbiegen entsprechend Handzeichen zu geben. Und dennoch ist es gesetzlich vorgeschrieben.
- Hinzu kommt der recht lange Bremsweg von mehreren Metern. Bei einer Vollbremsung kann der Fahrer über die Lenkerstange stürzen, wenn er sein Gewicht nicht ausreichend nach hinten verlagert.
- Außerdem sind E-Scooter bei Dämmerung oder im Dunkeln nur schwer zu sehen, weil das Rücklicht nur knapp über der Fahrbahn liegt.
Obwohl Sie den E-Scooter auch ohne Führerschein fahren dürfen, sollten Sie sich nicht sofort ins Verkehrsgetümmel stürzen. Es ist sicherer, sich erst einmal gründlich mit den Fahreigenschaften eines E-Scooters zu befassen.
E-Scooter im Straßenverkehr: Diese Regeln gelten für Rollerfahrer

Die Voraussetzungen, um mit einem Elektro-Tretroller im Straßenverkehr fahren zu dürfen, sind relativ einfach. Für den E-Scooter muss eine Versicherung abgeschlossen werden und er benötigt eine Betriebserlaubnis. Als Nachweis für die Versicherung ist eine entsprechende Plakette am Roller anzubringen.
Für E-Scooter besteht keine Helmpflicht. Auch eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Dennoch gilt auch für E-Scooter-Fahrer die StVO (Straßenverkehrsordnung). Das bedeutet insbesondere Folgendes:
- Rollerfahrer müssen vorhandene Radwege benutzen und dürfen nicht auf dem Gehweg fahren, auch dann nicht, wenn keine Radwege existieren. In diesem Fall dürfen sie auf die Straße ausweichen.
- E-Scooter-Fahren ist in Fußgängerzonen und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung untersagt, es sei denn ein Zusatzschild „E-Scooter frei“ erlaubt dies.
- Wer Roller fährt, muss dieselbe Promillegrenze einhalten wie PKW-Fahrer. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille erwischt wird (ohne Ausfallerscheinungen), begeht eine Ordnungswidrigkeit und zahlt gemäß Bußgeldkatalog gewöhnlich 500 Euro Bußgeld und erhält einen Punkt sowie ein Fahrverbot.
- Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahre dürfen gar keinen Alkohol trinken.
FAQ: E-Scooter
Nein. Es werden nur solche Tretroller zum Straßenverkehr zugelassen, die bauartbedingt maximal 20 km/h fahren dürfen. Näheres zur Zulassung lesen Sie hier.
Nein, es besteht keine Helmpflicht. Damit drohen ohne Helm auf dem E-Scooter auch keine Sanktionen nach dem Tatbestandskatalog. Dennoch ist es ratsam, aufgrund des hohen Unfallrisikos einen Helm zu tragen.
Wer eine Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille aufweist und außerdem alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, der begeht eine Straftat. Für die Trunkenheit im Verkehr droht eine Geldstrafe oder Gefängnis bis zu einem Jahr. Der Führerschein ist dann auch weg. Wer keine Ausfallerscheinungen zeigt, landet spätestens mit 1,1 Promille vor dem Strafgericht.
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