E-Scooter: Wird ein Führerschein benötigt?

Seit Sommer 2019 machen sich die E-Scooter auf den deutschen Straßen breit. Doch immer noch besteht eine Menge Unwissen bezüglich dieses neuen Verkehrsmittels. Dabei taucht auch immer wieder die Frage auf: Darf man einen Elektro-Scooter ohne Führerschein fahren? Dies wollen wir im Folgenden klären.
FAQ: Führerschein für E-Scooter
Nein, sofern es sich hierbei um einen elektrischen Tretroller handelt, der maximal 20 km/h fahren kann. Ein solcher Elektro-Scooter mit gültiger Straßenzulassung darf ohne Führerschein gefahren werden.
In diesem Fall reden Sie vermutlich von einem Motorroller, welcher mitunter ebenfalls als E-Scooter bezeichnet wird. Schafft dieser mehr als 25 km/h, benötigen Sie mindestens die Führerscheinklasse AM. Andernfalls reicht eine Mofa-Prüfbescheinigung.
Ja, diese Möglichkeit besteht, wenn Sie die Promillegrenze auf dem E-Scooter ignorieren. Haben Sie zwischen 0,5 und 1,09 Promille im Blut, müssen Sie mindestens mit einem Fahrverbot rechnen. Ab 1,1 Promille liegt sogar eine Straftat vor, die unter anderem zum Entzug der Fahrerlaubnis führt.
E-Scooter fahren ohne Führerschein: Erlaubt oder nicht?

Um die Frage zu beantworten, ob Sie einen E-Scooter ohne Führerschein fahren dürfen oder nicht, müssen wir zunächst klären, von welcher Art Fahrzeug hier überhaupt die Rede ist. Denn tatsächlich ist „E-Scooter” kein fest definierter Begriff und wird im alltäglichen Sprachgebrauch für verschiedene Fahrzeuge benutzt.
In den meisten Fällen ist mit „E-Scooter” ein elektrischer Tretroller gemeint, ein sogenanntes Elektrokleinstfahrzeug mit Lenk- oder Haltestange. Diese Roller sind seit Juni 2019 in Deutschland zugelassen, benötigen aber eine Allgemeine Betriebserlaubnis. Sie können höchstens 20 km/h schnell fahren und ihre maximale Leistung beträgt 500 Watt. Für einen solchen E-Scooter benötige Sie keinen Führerschein.
Eher selten kommt es vor, dass ein Motorroller als „E-Scooter” bezeichnet wird. Hierbei handelt es sich um ein spezielles Kraftrad, bei dem der Fahrer auf einem Sattel sitzt und mit dem sich je nach Typ Geschwindigkeiten zwischen 25 und 60 km/h erreichen lassen. Für einen solchen „E-Scooter” wird ein Führerschein der Klasse AM benötigt, wenn er schneller als 25 km/h fahren kann. Um einen langsameren Motorroller fahren zu dürfen, brauchen Sie eine Mofa-Prüfbescheinigung.
E-Scooter: Kein Führerschein nötig, aber andere Voraussetzungen
Kommen wir zurück zu den elektrischen Tretrollern. Wie oben erklärt sind diese E-Scooter führerscheinfrei, das heißt allerdings nicht, dass jeder damit fahren darf. Es gilt hier nämliche eine gesetzliche Altersgrenze: Für Kinder unter 14 Jahren ist das Führen eines E-Scooters nicht erlaubt.
Des Weiteren ist wichtig, dass der E-Scooter über eine Haftpflichtversicherung verfügt und die Allgemeine Betriebserlaubnis besitzt. Dazu benötigt er:
- die vorgeschriebene Beleuchtung
- eine Klingel
- zwei verschiedene Bremsen
- eine Maximalleistung von 500 Watt
- eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
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