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Fahrtenbuch: Wann droht eine Fahrtenbuchauflage?

Wann greift die Fahrtenbuchregelung und wen trifft diese eigentlich?
Wann greift die Fahrtenbuchregelung und wen trifft diese eigentlich?

Um bei möglichen zukünftigen Verkehrsordnungswidrigkeiten leichter den Fahrer eines betroffenen Fahrzeuges ermitteln zu können, haben die Behörden die Möglichkeit, einzelnen Fahrzeughaltern das Führen eines Fahrtenbuches aufzuerlegen. Wann kann ein Fahrtenbuch angeordnet werden? Und welchen Inhalt sollte ein Fahrtenbuch haben?

Weiterführende Informationen zum Thema Fahrtenbuch

Bußgeldkatalog zum Fahrtenbuch: Strafe bei Missachtung der Auflage

TBNRTatbestandBußgeld
331980Fahrten­buch nicht bzw. nicht ordnungs­gemäß geführt100 €
331986Fahrten­buch auf Verlangen nicht ausge­händigt100 €
331992Fahrten­buch nach Ablauf der Auflage nicht frist­gerecht aufbewahrt100 €

Pflicht zum Führen von einem Fahrtenbuch nach § 31a Straßenverkehrs­zulassungsordnung

Die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, stellt eine besondere Maßnahme der Behörden dar:

„Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war.“

(§ 31a Absatz 1 Satz 1 StVZO)
Wer muss ein Fahrtenbuch führen? Der Halter oder der jeweilige Fahrer?
Wer muss ein Fahrtenbuch führen? Der Halter oder der jeweilige Fahrer?

Können die Behörden also nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit nicht ermitteln, wer der Fahrer zum Tatzeitpunkt war (etwa auch durch fehlende Mitwirkung des Halters), kann sie dem Halter die Fahrtenbuchpflicht auferlegen. Im Fahrtenbuch muss dieser dann stets angeben, wer zu welchem Zeitpunkt das betreffende Fahrzeug genutzt hat. Er kann dabei auch eine dritte Person mit dem Führen des Fahrtenbuches beauftragen. Macht diese jedoch Fehler, muss der Halter dennoch die Sanktionen tragen, da die Auflage ihm gemacht wurde.

Die Anforderungen an ein Fahrtenbuch ergeben sich aus § 31a Absatz 2 StVZO. Demnach muss der Halter für ein ordnungsgemäßes Kfz-Fahrtenbuch folgende Angaben treffen:

  1. vor Fahrtantritt
    • Personendaten des Fahrers (Name, Anschrift)
    • genutztes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen)
    • Fahrtbeginn (Datum, Uhrzeit)
  2. bei Fahrtende
    • Datum, Uhrzeit
    • Unterschrift

Betroffene Halter sind verpflichtet, das Fahrtenbuch ordnungsgemäß zu führen (oder durch Beauftragte führen zu lassen) und dieses auf Verlangen den zuständigen Stellen vorzulegen.

Fahrtenbuch schreiben: Kostenloses Muster zum Download

Im Folgenden geben wir Ihnen ein Muster für ein Fahrtenbuch an die Hand, das die zwingend erforderlichen Inhalte berücksichtigt. Alternativ können Sie bereits vorgefertigte Fahrtenbücher häufig in Schreibwarenläden kaufen. Diese dienen zumeist der Erfassung zu steuerlichen Zwecken, können aber auch bei einem nach § 31a StVZO angeordneten Fahrtenbuch den Anforderungen genügen.

Muster für ein Fahrtenbuch: Für PDF-Download bitte auf das Bild klicken.
Muster für ein Fahrtenbuch: Für PDF-Download bitte auf das Bild klicken.

Dauer der Fahrtenbuchauflage: Wie lange Sie das Fahrtenbuch führen müssen, legt die zuständige Behörde in Abhängigkeit der Schwere des zugrunde liegenden Verstoßes fest. In der Regel wird die Auflage für die Dauer von sechs Monaten erteilt, kann aber im Einzelfall auch über weit längere Zeiträume hinweg bestehen bleiben. Sie sind zudem verpflichtet, das geführte Fahrtenbuch nach Ende der Auflage für weitere sechs Monate aufzubewahren (vgl. § 31a Absatz 3 StVZO).

Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage: Wann sind Sanktionen vorgesehen?

Gemäß § 31a Absatz 3 StVZO müssen Sie das ordnungsgemäß geführte Fahrtenbuch auf Verlangen der zuständigen Stelle oder einer berechtigten Person vorzeigen können. Haben Sie einen Fehler beim Führen des Fahrtenbuches gemacht, es verloren oder die Fahrtenbuchauflage nicht beachtet, kann ein Bußgeld von 100 Euro drohen.

Sie haben das Fahrtenbuch verloren? Nachschreiben sollten Sie das Dokument in diesem Falle nicht, sondern stattdessen sofort mit Bemerken des Verlustes ein neues Fahrtenbuch beginnen, um keine zu großen Lücken in der Dokumentation entstehen zu lassen. Nachträglich verfasste Fahrtenbücher können bei Entdecken Schwierigkeiten bereiten, da Ordnungsmäßigkeit ausgeschlossen ist. Im Zweifel käme sogar der Tatbestand der Dokumentenfälschung in Betracht.

Bildnachweise: Fotolia.com/ghazii, iStockPhoto.com/warrengoldswain, Fotolia.com/Les Cunliffe

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