So funktioniert's




1. – 2.
Kostenlose Ersteinschätzung
Unsere telefonische Ersteinschätzung ist für Sie generell kostenlos und unverbindlich und soll Ihnen als erste, unverbindliche Orientierungs- und Entscheidungshilfe für Ihren Fall dienen. Allerdings können wir Ihnen zu diesem frühen Zeitpunkt keine detaillierte Auskunft zu Ihrem Verfahren oder eventuellen Erfolgsaussichten geben, da wir die konkrete Verfahrensakte selbst noch nicht kennen. Dennoch erhalten Sie schon fundierte, auf unseren Erfahrungen und Erfolgen basierende Informationen zum gewöhnlichen Ablauf eines Bußgeldverfahrens und zu den typischen Fehlerquellen der einzelnen Messverfahren. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob sich ein Vorgehen gegen einen Bußgeldbescheid für Sie lohnt und ob Sie uns mit der Verteidigung und Vertretung in Ihrem Verfahren beauftragen.
3.
Fallbearbeitung
Sollten Sie sich dafür entscheiden, uns zu beauftragen, werden wir Ihnen mit all unserer Expertise von mehreren, auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwälten behilflich sein, um das Verfahren im besten Falle zur Einstellung zu bringen. Für die optimale und gewissenhafte Bearbeitung Ihres Verfahrens arbeiten wir stets nach dem 4-Augen-Prinzip. Aus diesem Grunde bevollmächtigen und beauftragen Sie immer zwei Rechtsanwälte. Wichtig: Durch die Bevollmächtigung von zwei Rechtsanwälten entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
4.
Kommunikation
Wir kommunizieren mit Ihnen bevorzugt per E-Mail. Dies dient der besseren Dokumentation und ermöglicht Ihnen, mit uns jederzeit in Kontakt zu treten. Nutzen Sie dazu auch unser Kontaktformular. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch telefonisch zur Verfügung. In Stoßzeiten kann es jedoch aufgrund vieler Anfragen zu Wartezeiten kommen. Einer schriftlichen Rückrufbitte kommen wir jedoch selbstverständlich zeitnah nach und bitten vorab hierfür um Ihr Verständnis.
Häufige Fragen
In unserem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie eine erste Einschätzung über Ihre Erfolgschancen. Wir vertreten Sie bei Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Alkohol-, Handyverstößen oder einem Verstoß gegen Lenk- und Ruhezeiten.
Um zu überprüfen, ob es sich in Ihrem Fall lohnt, Einspruch einzulegen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
- Sie beantworten in unserem Online-Bußgeldcheck zunächst ein paar kurze Fragen zu Ihrem Anliegen.
- Wir rufen Sie an und besprechen Ihre Optionen, selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich.
- Wenn Sie möchten, beauftragen und bevollmächtigen Sie uns mit der Übernahme Ihres Falles, wir kümmern uns dann um alles Weitere.
Bis zu 14 Tage nach Erhalt des Bußgeldbescheides ist es möglich, Einspruch einzulegen. Danach wird der Bescheid in der Regel rechtskräftig.
Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Sollten wir im Anschluss für Sie tätig werden, entstehen Kosten, die jedoch von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen werden können. Mehr zu unseren Kosten.
Rechtsschutzversicherungen tragen in der Regel die Kosten. Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, können auf Sie jedoch Kosten in Höhe eben dieser zukommen. Mehr zu den Kosten erfahren.
Generell gibt es zahlreiche Angriffspunkte, um gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen. Wie die Chancen in Ihrem Verfahren stehen, können wir allerdings erst seriös nach der Akteneinsicht beurteilen. Hierfür benötigen wir von Ihnen den Auftrag, für Sie tätig zu werden und eine entsprechende Vollmacht. Es gibt unabhängige Studien, die von einer Fehlerquote von über 50% bei Bußgeldbescheiden ausgehen. Allerdings führt nicht jeder Fehler automatisch zu einer Einstellung des Verfahrens. Dies hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die wir sorgfältig und gewissenhaft für Sie prüfen.
Letztendlich unterscheidet sich SOS Verkehrsrecht nur durch die Art der Kommunikation und Datenübermittlung von einem Anwalt vor Ort, ggf. auch durch günstigere Preise für Selbstzahler. Durch die langjährige Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen im Verkehrsrecht verfügen unsere Rechtsanwälte über eine erhebliche Fachexpertise in diesem Bereich. Wir sind eine moderne, deutschlandweit tätige Kanzlei, die an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten tätig wird. Hierfür beauftragen wir teilweise auch Kollegen (sog. Terminsvertreter) in ganz Deutschland. Dies ist deshalb notwendig, da eine etwaige Gerichtsverhandlung immer am Ort des Vergehens stattfindet. Wenn Sie also nicht zufällig an Ihrem Wohnort oder Landkreis geblitzt worden sind, müsste Ihr Anwalt vor Ort ebenfalls auf einen Kollegen am Ort des Vergehens zurückgreifen, da die Rechtsschutzversicherungen in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen regelmäßig die Reisekosten für einen Anwalt ausschließen. Durch die Vielzahl an Verfahren, unsere Spezialisierung und jahrelange Erfahrung können wir aber bundesweit auf Kollegen zurückgreifen, die als Terminsvertreter unsere Mandanten wiederholt und zuverlässig vor Gericht vertreten haben.
Selbstverständlich können Sie auch zu uns in die Kanzlei kommen. Bitte vereinbaren Sie hierfür aber vorab einen Termin unter: 030-208981212. Unsere Adresse lautet: Sonnenallee 260/262, 12057 Berlin. Unser Empfang ist in Aufgang D im 1. Stock.
Selbstverständlich können Sie Ihr Mandat widerrufen. Bei Mandatserteilung klären wir sie stets über die Widerrufsbedingungen auf. Bitte beachten Sie: Wenn Sie uns ausdrücklich beauftragt haben, vor Ende der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Bearbeitung ihres Mandats zu beginnen und wir deshalb in Ihrer Sache bereits tätig geworden sind, müssen wir Ihnen laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz eine Abbruchkostennote stellen, die sich an den bereits zum Zeitpunkt ihres Widerrufs erbrachten Leistungen der Kanzlei orientiert.
Am schnellsten können wir auf Ihr Anliegen per E-Mail antworten. Generell werden aber alle Anfragen von Ihnen innerhalb kürzester Zeit bearbeitet. Hier ist unser Kontaktformular.