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Kosten

Erstgespräch

Das Erstgespräch über Ihre Möglichkeiten, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen, ist für Sie unverbindlich und kostenlos.

Fallbearbeitung

... für Rechtsschutzversicherte

Wenn Sie sich dazu entscheiden, mit uns gegen Ihren Bußgeldbescheid vorzugehen und eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel, bis auf Ihren Selbstbehalt, die Fallbearbeitungskosten. In manchen Fällen kann Ihnen aufgrund von Partnerschaften zwischen SOS-Verkehrsrecht und führenden Versicherungsgesellschaften auch der Selbstbehalt erlassen werden. In diesen Fällen ist die gesamte Fallbearbeitung für Sie kostenfrei.

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Ihre Rechtsschutzversicherung eine Deckungsabsage erteilt, werden wir nicht tätig und Ihnen entstehen selbstverständlich keine Kosten.

... für Nicht-Rechtsschutzversicherte

Sollten Sie sich dazu entscheiden, mit uns gegen Ihren Bußgeldbescheid vorzugehen und keine Rechtsschutzversicherung haben, werden die Leistungen der Kanzlei pauschal (außergerichtlich) bzw. nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (gerichtlich) berechnet. Die Kosten sind nach Vergehen und Instanz folgendermaßen gegliedert:

VerstoßPreis *
Ordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeit-, Rotlicht-, Abstand-, Handy- oder Alkoholverstoß) - außergerichtlich500 €

* Preise inkl. MwSt.

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