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Bußgeldbescheid: Post nach einem Verstoß im Straßen­verkehr

Dem Bußgeldbescheid ist zu entnehmen, welches Bußgeld Sie zahlen müssen.
Dem Bußgeldbescheid ist zu entnehmen, welches Bußgeld Sie zahlen müssen.

Alle Straßenverkehrsteilnehmer müssen sich an gewisse Regeln halten. Nur so kann die Sicherheit im Verkehr gewährleistet werden. Verstöße gegen die Regelungen werden entsprechend geahndet. Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr droht ein Bußgeld, es können jedoch auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot hinzukommen. Über die Vorwürfe und die Sanktionen werden Sie mit einem Bußgeldbescheid informiert.

FAQ: Bußgeldbescheid

Was ist ein Bußgeldbescheid?

Einen Bußgeldbescheid erhalten Kraftfahrer, die gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen haben. Dieser Bescheid gibt Aufschluss darüber, welche Ordnungswidrigkeit Ihnen genau vorgeworfen wird und auf welche Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog Sie sich einstellen müssen.

Wann muss ein Bußgeldbescheid spätestens zugestellt sein?

Die zuständige Behörde hat nach dem Verkehrsverstoß normalerweise maximal drei Monate Zeit, um einen Bußgeldbescheid zu versenden. Kommt das Schreiben später bei Ihnen an, ist es im Regelfall verjährt und Sie müssen das Bußgeld nicht zahlen. Doch Vorsicht: Wurde im Vorfeld ein Anhörungsbogen verschickt, unterbricht dies die Verjährung und die dreimonatige Frist beginnt von vorn. Sie kann demzufolge bei maximal sechs Monaten liegen.

Wie kann ich mich gegen einen Bußgeldbescheid wehren?

Nach der Zustellung können Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, um dagegen vorzugehen.

Welche Informationen enthält der Bußgeldbescheid?

Unter anderen können Sie einen Bußgeldbescheid nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung, einem Abstands- oder Rotlichtverstoß erhalten. Welche Informationen der Bescheid enthalten muss, ist in § 66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes – kurz OWiG genannt – festgehalten. Dazu gehören unter anderem:

  • Angaben zum Betroffenen
  • Nähere Informationen zum Verstoß, wann und wo dieser begangen wurde und welche Bußgeldvorschriften angewendet wurden
  • Welches Bußgeld zu zahlen ist und ob Nebenfolgen (z. B. ein Fahrverbot) angeordnet werden
  • Angaben dazu, wann die Rechtskraft eintritt
  • Belehrung darüber, dass der Betroffene die Möglichkeit hat, innerhalb einer bestimmten Frist gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen

Häufig werden im Bußgeldbescheid außerdem Punkte in Flensburg vermerkt, falls diese für die Ordnungswidrigkeit anfallen. Diese werden allerdings nicht von der zuständigen Bußgeldstelle, sondern vielmehr vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg vergeben.

Die Rechtskraft vom Bußgeldbescheid tritt ein, wenn Sie das Bußgeld fristgerecht bezahlen, wenn Sie innerhalb der angegebenen Frist keinen Einspruch gegen die Vorwürfe einlegen oder wenn Sie Ihren Einspruch zurücknehmen. Die Rechtskräftigkeit bedeutet, dass Sie keine weiteren Rechtmittel mehr einlegen können. Ab diesem Zeitpunkt können Sie also nicht mehr gegen den Bußgeldbescheid vorgehen.

Wie erfolgt bei einem Bußgeldbescheid die Zustellung?

Informationen im Blitzerbescheid: Je nach Schwere des Verstoßes kann auch ein Fahrverbot anfallen.
Informationen im Blitzerbescheid: Je nach Schwere des Verstoßes kann auch ein Fahrverbot anfallen.

Viele Laien gehen davon aus, dass die Zustellung von einem Bußgeldbescheid stets per Einschreiben erfolgt. Das würde bedeuten, dass der Empfänger den Bescheid persönlich annehmen muss. Hierbei handelt es sich jedoch um einen Irrtum.

In der Regel wird ein Bußgeldbescheid mit einer Zustellungsurkunde verschickt. Zu erkennen ist dies am bekannten gelben Umschlag. Auf diesem vermerkt der Zusteller das Datum, zu dem die Zustellung erfolgt. Der Brief muss dabei nicht persönlich abgegeben werden. Er wird meist in den Briefkasten geworfen.

Der Zusteller füllt außerdem eine Zustellungsurkunde aus. Mit dieser teilt er der Bußgeldstelle mit, zu welchem Datum er den Bußgeldbescheid eingeworfen hat. So weiß die Behörde, dass ihr Schreiben angekommen ist.

Müssen Sie zwingend einen Anhörungsbogen erhalten, bevor ein Bußgeldbescheid ergeht?

In Deutschland gilt in den meisten Fällen die sogenannte Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass nur die Person, die einen Verstoß tatsächlich begangen hat, für diesen mit Sanktionen belegt werden kann. Der Halter kann hingegen meist nicht belangt werden, wenn er nicht der Fahrer war.

Aus diesem Grund muss im Bußgeldverfahren zunächst festgestellt werden, wer den Verstoß begangen hat. Hierzu wird häufig ein sogenannter Anhörungsbogen verschickt. Es ist jedoch auch möglich, dass ein Bußgeldbescheid ohne vorherige Anhörung erstellt wird.

Das ist etwa der Fall, wenn der Betroffene nach einer Lasermessung sofort aus dem Verkehr gezogen wurde. Hier wissen die Behörden nach der Überprüfung der Identität genau, wer der Fahrer war.

Wie lang ist die Verjährungsfrist beim Bußgeldbescheid?

Ob ein fehlerhafter Bußgeldbescheid vorliegt, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht prüfen.
Ob ein fehlerhafter Bußgeldbescheid vorliegt, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht prüfen.

Auch die Bußgeldstelle muss gewisse Fristen einhalten. Sie darf sich mit ihrer Arbeit nicht zu viel Zeit lassen. Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr tritt die Verjährung in der Regel nach drei Monaten ein. Das bedeutet, dass ein Bußgeldbescheid, der zu spät bei Ihnen eingeht, ungültig ist.

Es kann jedoch unter gewissen Umständen dazu kommen, dass die Verjährung unterbrochen wird. Das ist unter anderem der Fall, wenn ein Anhörungsbogen verschickt wird. Dieser kann dazu führen, dass sich die Frist verlängert.

Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, müssen Sie nicht nur das Bußgeld an sich zahlen. Ein Bußgeldverfahren bringt noch weitere Kosten mit sich, welche der Betroffene zahlen muss. Beim Bußgeldbescheid kommen Gebühren und Auslagen in Höhe von meist 28,50 Euro hinzu.

Was passiert, wenn ein Bußgeldbescheid nicht bezahlt wird?

Sie dürfen sich mit der Zahlung des Bußgelds wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr nicht zu viel Zeit lassen. Im Bußgeldbescheid wird eine Zahlungsfrist genannt. Diese liegt bei 14 Tagen und beginnt mit der Rechtskraft des Bescheids. Kommen Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nach, erhalten Sie zunächst Mahnungen. Diese gehen mit entsprechenden Mahngebühren einher.

Zahlen Sie weiterhin nicht, kann das Verfahren an die zuständige Vollstreckungsbehörde weitergeleitet werden. Diese kann unter anderem eine Pfändung anordnen. Im schlimmsten Falle droht gar eine Erzwingungshaft.

Wie können Sie gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen?

Fallen bei einem Bußgeldbescheid Verfahrenskosten an?
Fallen bei einem Bußgeldbescheid Verfahrenskosten an?

Glauben Sie, dass die Vorwürfe ungerechtfertigt sind oder haben Sie Formfehler im Bußgeldbescheid gefunden? In gewissen Fällen haben Sie die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der zuständigen Bußgeldstelle eingehen. Sind Sie nicht sicher, ob sich ein Einspruch lohnen würde oder wie Sie dabei am besten vorgehen sollten, empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht.

Bildnachweise: fotolia.com/ RAM, fotolia.com/ S. Engels, istockphoto.com/ IuriiSokolov