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Tritt beim Bußgeldbescheid eine Verjährung ein?

Welche Vorgaben gelten bei einem Bußgeldbescheid zur Verjährung?
Welche Vorgaben gelten bei einem Bußgeldbescheid zur Verjährung?

Ist einige Wochen nach einer Ordnungswidrigkeit noch kein Bußgeldbescheid eingetroffen, beginnt mancher Autofahrer auf die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten zu hoffen. Er wünscht sich, so dem Bußgeld, dem Fahrverbot und den Punkten in Flensburg zu entgehen. Doch wann tritt bei ein Bußgeldbescheid eigentlich die Verjährung ein? Welche Fristen sind zu beachten? Wir informieren Sie im Folgenden über die Verjährungsfristen bei einem Bußgeld.

FAQ: Verjährung beim Bußgeldbescheid

Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr?

Üblicherweise tritt die Verjährung bei einer Ordnungswidrigkeit in Deutschland nach drei Monaten ein.

Kann die Frist unterbrochen werden?

Ja. Schon die Zusendung vom Anhörungsbogen „verlängert“ die Frist um weitere drei Monate.

Muss ich trotz Verjährung einen Einspruch einlegen?

Ja. Auch wenn die Ordnungswidrigkeit bereits verjährt ist, müssen Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Video: Die Verjährung von Bußgeldbescheiden

In diesem Video erfahren Sie, wann die Verjährung von Bußgeldbescheiden einsetzt.
In diesem Video erfahren Sie, wann die Verjährung von Bußgeldbescheiden einsetzt.

Unterschied zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat

Wann tritt die Verjährung beim Bußgeld ein?
Wann tritt die Verjährung beim Bußgeld ein?

Bevor wir uns mit dem Bußgeldbescheid und seiner Verjährung auseinandersetzen, möchten wir näher auf den Unterschied zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer gravierenden Straftat eingehen.

Die Faustregel besagt, dass Ordnungswidrigkeiten nur leichte Überschreitungen des Gesetzes sind, bei denen die Ahnung durch Bußgelder – und im Verkehrsrecht auch durch Punkte und Fahrverbote jeweils nach den aktuellen Regelungen im Bußgeldkatalog –  vom Gesetzgeber als ausreichend erachtet wird. Der Gesetztext, der sich mit Ordnungswidrigkeiten befasst, ist das OWiG, das Ordnungswidrigkeitengesetz.

Doch was bedeutet es in diesem Zusammenhang nun, wenn etwa bei einem Bußgeldbescheid eine Verjährung eintritt? Laut § 78 Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) gilt Folgendes:

Die Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen aus.

Somit würden Sie, nachdem die Verjährung beim Strafzettel eingetreten ist, straflos bleiben. Die Bußgelder, Punkte oder sogar ein Fahrverbot, welche Sie beispielsweise bereits vor Erhalt des Bußgeldbescheids durch einen Blick in Bußgeldtabelle oder mit dem Einsatz von einem Bußgeldrechner schätzen können, würden dann nicht mehr auf Sie zukommen. Die Verjährung einer Ordnungswidrigkeit bei Verkehrsverstößen setzt in der Regel nach drei Monaten ein, doch es gibt viele Ausnahmen.

Wann verjährt ein Strafzettel bzw. Bußgeldbescheid?

Die Verjährung von Bußgeldern tritt in der Regel nach drei Monaten ein.
Die Verjährung von Bußgeldern tritt in der Regel nach drei Monaten ein.

Bei einem Bußgeldbescheid tritt die Verjährung in der Regel nach drei Monaten ein. Allerdings können bestimmte Vorgänge dazu führen, dass die Frist verlängert wird.

Eine Unterbrechung der Verjährung wird bereits durch den Anhörungsbogen gewährleistet. Wurde innerhalb der drei Monate nach dem Verstoß ein Anhörungsbogen an die Betroffenen ausgegeben, so können Sie davon ausgehen, dass die Frist um weitere drei Monate verlängert wurde. Hierzu kommt es, da die Frist immer dann unterbrochen wird, wenn bei Ihrer Ordnungswidrigkeit eine Sachbearbeitung stattfindet.

Sogar Vorgänge, von denen Sie nichts mitbekommen, können den Ablauf der Verjährungsfrist bei einem Bußgeldbescheid wiederum nach hinten verschieben. Davon auszugehen, dass nach drei Monaten die Ordnungswidrigkeit verjährt sei, können Sie auf keinen Fall, ohne eine Akteneinsicht vorgenommen zu haben. Diese können Sie selbstständig beantragen, diese Handlung können Sie aber auch einem Rechtsanwalt auftragen.

Zustellung vom Bußgeldbescheid: Wird die Verjährung beeinflusst?

Die Zustellung muss pünktlich erfolgen, sonst tritt die Verjährung beim Buß­geld­be­scheid ein.
Die Zustellung muss pünktlich erfolgen, sonst tritt die Verjährung beim Buß­geld­be­scheid ein.

Aber angenommen, der Bußgeldbescheid würde an einer fristgemäßen Zustellung gehindert – müssen Sie einen Bußgeldbescheid auch noch bezahlen, wenn die Post diesen erst nach dem Ablauf der Verjährungsfrist in Ihren Briefkasten warf?

Oder angenommen, Sie waren in der Zeit der Zustellung im Urlaub und sehen den Bußgeldbescheid erst, nachdem die Verjährungsfrist eingetreten ist.

Ist es dann überhaupt rechtmäßig, dass Sie das Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit noch entrichten müssen?

Die Zustellung des Bußgeldbescheides wird mit einer sogenannten Zustellungsurkunde vorgenommen. So ist gewährleistet, dass der Empfänger das Dokument auch erhalten hat. Auch das Datum des Erhalts steht dann fest.  Trifft der Bußgeldbescheid nicht ein, weil beispielsweise die Behörde Ihre Adresse nicht ermitteln konnte, dann können Sie sicherlich Einspruch einlegen, wenn nach Ablauf der Frist noch Forderungen an Sie gestellt werden. Hier ist das Verkehrsrecht und das OWiG leider sehr kompliziert, so dass Laien je nach den individuellen Umständen überprüfen müssen, wann bei Ihrem Strafzettel die Verjährung beginnt oder ob die Forderungen nach dem Bußgeld rechtmäßig sind.

Verjährung einer Ordnungswidrigkeit: Kürzere Frist als bei Straftaten

Unsicher, ob die Verjährung beim Bußgeld eingetreten ist? Ein Anwalt kann Sie beraten.
Unsicher, ob die Verjährung beim Bußgeld eingetreten ist? Ein Anwalt kann Sie beraten.

Auch bei Straftaten, wie Alkohol- oder Drogenfahrten, gilt nicht das OWiG, da diese Verstöße gravierender sind. Dementsprechend lässt die Bußgeldbescheid-Verjährung hier länger auf sich warten.

Die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten ist nur deswegen so kurz angesetzt, weil diese weniger gefährliche Verstöße gegen das Verkehrsrecht darstellen.

Schwerwiegendere Verstöße werden nicht nur natürlich härter geahndet, sondern auch länger verfolgt. Von einer Bußgeld-Verjährung können Sie jedenfalls nicht sofort ausgehen, wenn der Bußgeldbescheid nicht innerhalb der eigentlichen  Frist von drei Monaten ankam!

Was Betroffenen vor allem Schwierigkeiten bereitet, herauszufinden, wie lange die Verfolgungsverjährung noch auf sich warten lässt, ist die Unterbrechung der Frist durch behördeninterne Vorgänge oder durch Kleinigkeiten im Gesetzestext, die für Laien undurchschaubar und willkürlich wirken.

Nach Erhalt eines Anhörungsbogens können Sie grundsätzlich von einer Unterbrechung der Frist und damit einer Verlängerung der Verfolgungsverjährung auf maximal sechs Monate nach dem Verstoß ausgehen. Laufen die Ermittlungen bei der Behörde allerdings und Sie werden nicht informiert, so könnte ein Einspruch aufgrund Überschreitung der Frist erfolgreich sein.

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