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Bußgeldbescheid während Urlaub erhalten: Was tun bei verpasster Frist?

Bußgeldbescheid während Urlaub erhalten: Was können Sie tun, wenn Sie die Einspruchsfrist versäumt haben?
Bußgeldbescheid während Urlaub erhalten: Was können Sie tun, wenn Sie die Einspruchsfrist versäumt haben?

Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, haben Sie zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Andernfalls wird er automatisch rechtskräftig und Sie sind verpflichtet, das Bußgeld und alle weiteren Sanktionen wie Punkte oder Fahrverbote hinzunehmen. Die Frist beginnt wohlgemerkt bereits an dem Tag, an dem der Bußgeldbescheid in Ihrem Briefkasten landet, ganz unabhängig davon, wann Sie ihn tatsächlich lesen. Was aber, wenn der Bußgeldbescheid im Urlaub zugestellt wird und Sie die Frist versäumen, weil Sie gar nicht zu Hause sind?

FAQ: Bußgeldbescheid während Urlaub erhalten

Hat es Konsequenzen, wenn der Bußgeldbescheid während meines Urlaubs zugestellt wird?

Unter Umständen ja, wenn Sie ihn deshalb erst so spät sehen, dass Sie die zweiwöchige Einspruchsfrist verpassen. Der Bußgeldbescheid wird dadurch automatisch rechtskräftig und es ist danach sehr schwierig (oder sogar unmöglich) noch einen Einspruch einzulegen.

Was können Betroffene tun, wenn sie einen Bußgeldbescheid im Urlaub erhalten und die Einspruchsfrist verpasst haben?

Waren Sie während der Zustellung des Bußgeldbescheids abwesend (egal ob durch Urlaub, Krankenhausaufenthalt oder einen anderen Grund) und haben Sie deshalb die Frist für den Einspruch verpasst, können Sie unter Umständen die sogenannte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.

Was ist nötig, um die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen zu können?

Sie müssen nachweisen, dass Sie während der Zustellung des Bußgeldbescheids tatsächlich abwesend waren und deshalb unverschuldet die Frist versäumt haben. Wie das geht, erfahren Sie hier.

Bußgeldbescheid kommt im Urlaub? Das kann sich auf die Einspruchsfrist auswirken

Bußgeldbescheid: Wer die Frist in seinem Urlaub verpasst, kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.
Bußgeldbescheid: Wer die Frist in seinem Urlaub verpasst, kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.

Eine Urlaubsreise soll eigentlich der Entspannung dienen. Wenn nach der Heimkehr jedoch bereits ein Bußgeldbescheid im Briefkasten wartet, ist es mit der Entspannung oft schnell vorbei. Denn hier kann es zu einem Problem kommen: Sobald ein Bußgeldbescheid zugestellt wurde, beginnt eine zweiwöchige Frist zu laufen. Nur innerhalb dieser Frist haben Sie die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Tun Sie das nicht, wird er rechtskräftig. Das bedeutet nicht nur, dass Sie das Bußgeld bezahlen müssen, Sie haben danach auch so gut wie keine Möglichkeit mehr, sich gegen Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot zur Wehr zu setzen.

Wurde Ihnen der Bußgeldbescheid im Urlaub zugestellt, kann es Ihnen passieren, dass Sie diese Einspruchsfrist von zwei Wochen verpassen. Hatten Sie ohnehin nicht vor, Einspruch einzulegen, ist das nicht weiter tragisch (dann müssen Sie aber wiederum die Zahlungsfrist für das Bußgeld beachten). Falls doch, sollten Sie sofort aktiv werden. Denn durch rechtzeitiges Handeln können Sie das Versäumnis der Frist vielleicht noch rückgängig machen.

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Kam der Bußgeldbescheid im Urlaub, ist die Fristversäumnis nicht Ihre Schuld. Denn schließlich haben die Behörden für die Bearbeitung einer Verkehrsordnungswidrigkeit bis zu drei Monate Zeit, woher sollten Sie also wissen, dass der Bußgeldbescheid ausgerechnet dann bei Ihnen eintrifft, wenn Sie verreist sind?

Zum Glück haben Sie hier eine Option: Wann immer Sie eine gesetzliche Frist ohne eigenes Verschulden verpassen, können Sie die sogenannte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Dafür gelten bestimmte Fristen: Bei einem verpassten Bußgeldbescheid muss dieser Antrag innerhalb einer Woche erfolgen (§ 52 Abs. 1 OWiG; § 45 Abs. 1 StPO). Wird die Wiedereinsetzung gewährt, ist es praktisch so, als wäre die Einspruchsfrist nie abgelaufen. Stattdessen beginnt sie von Neuem und Sie haben wieder zwei Wochen Zeit, um Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.

Damit die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird, müssen Sie jedoch nachweisen, dass der Bußgeldbescheid wirklich im Urlaub gekommen ist. Hatten Sie hingegen mehrere Wochen einfach keine Lust, Ihre Post zu öffnen, ist das Versäumnis Ihre eigene Schuld. Die Wiedereinsetzung kann dann nicht erfolgen. Weisen Sie Ihre Urlaubsreise z. B. anhand von Flug- bzw. Bahntickets, Tankstellenrechnungen oder Hotelbuchungen nach. Diese können Sie als Kopie dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beilegen.

Sie wissen nicht, wie Sie die Wiedereinsetzung beantragen sollen? Ausführliche Infos, inklusive Musterantrag, finden Sie in unserem Ratgeber „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand”.

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