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Bußgeldkatalog: Auf dem Fahrrad können ebenfalls Sanktionen drohen

Welche Bußgelder können Fahrrad- und Rollerfahrer bei Verkehrsverstößen drohen?
Welche Bußgelder können Fahrrad- und Rollerfahrer bei Verkehrsverstößen drohen?

Bußgeldkatalog für Radfahrer: Die häufigsten Verkehrsverstöße im Überblick

Die folgenden Sanktionen drohen gemäß Bußgeldkatalog bei Fahrrad-Verstößen wie z. B. Handynutzung, Rotlichtverstoß, Mängeln bei Beleuchtungseinrichtungen:

VerstoßBußgeldPunkte
freihändig gefahren5 €
Bremsen nicht vorschriftsmäßig10 €
seitliche Kenntlichmachung (Reflektoren) fehlten10 €
Verstoß gegen die Vorschriften zu Schallzeichen (Klingel)15 €
(vorschriftsmäßige) Beleuchtungseinrichtungen fehlten oder waren nicht einsatzbereit20 €
... andere gefährdet25 €
... Unfall verursacht35 €
in Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung gefahren20 €
... andere behindert25 €
... andere gefährdet30 €
... Unfall verursacht35 €
verbotswidriges Befahren des Gehwegs55 €
... andere behindert70 €
... andere gefährdet80 €
... Unfall verursacht100 €
Rechtsfahrgebot missachtet15 €
... andere behindert20 €
... andere gefährdet25 €
... Unfall verursacht30 €
Radweg in falsche Richtung befahren oder trotz Radwegebenutzungspflicht nicht genutzt20 €
... andere behindert25 €
... andere gefährdet30 €
... Unfall verursacht35 €
verbotswidrige Handynutzung55 €
einfacher Rotlichtverstoß (Ampel bereits bis zu 1 Sekunde lang rot)60 €1
... andere gefährdet100 €1
... Unfall verursacht120 €1
qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel bereits länger als 1 Sekunde rot)100 €1
... andere gefährdet160 €1
... Unfall verursacht180 €1
mit 1,6 Promille oder mehr Fahrrad gefahren (Trunkenheit im Straßenverkehr)*Strafanzeige, Geld- oder Freiheitsstrafe, Fahrverbot bis 6 Monate
und 2 Punkte oder Führerscheinentzug und 3 Punkte
mit 0,3 Promille oder mehr fahrauffällig Rad gefahren (Trunkenheit im Straßenverkehr)
* Achtung, gilt nicht für E-Scooter! Auf Kraftfahrzeugen, zu denen auch E-Scooter zählen, gilt stets die 0,5-Promille-Grenze.

Bußgeldrechner: Kosten für Verstöße mit dem Fahrrad

Straßenverkehrsregeln gelten nicht nur für Auto- oder andere Kfz-Fahrer, sondern grundsätzlich für alle Personen, die am Straßenverkehr teilnehmen, also auch für Fußgänger und Radfahrer. Bei Verstößen müssen diese Verkehrsteilnehmer daher ebenso mit Bußgeldern rechnen, auch wenn die vergleichsweise geringer ausfallen. Der Bußgeldkatalog sieht für Radfahrer sogar mitunter Punkte vor. Selbst der Führerscheinentzug kann im Einzelfall drohen. Im Folgenden haben wir Infos zu den wichtigsten im Bußgeldkatalog erfassten Fahrrad-Vorschriften zusammengefasst.

Verbotswidrige Handynutzung: Gemäß Bußgeldkatalog auf dem Fahrrad ebenfalls teuer

Ob Handy am Lenker, Rotlichtverstoß, der Bußgeldkatalog fürs Fahrrad hält teils hohe Bußgelder bereit.
Ob Handy am Lenker, Rotlichtverstoß, der Bußgeldkatalog fürs Fahrrad hält teils hohe Bußgelder bereit.

Handy am Lenker? Das kann doch gar nicht verboten sein. Und doch gilt auch für Radfahrer im Straßenverkehr: Die Hände gehören an die Lenkung, nicht das Mobiltelefon. Das Handy während der Fahrt in der Hand zu halten, ist gemäß Bußgeldkatalog auf dem Fahrrad ebenso so untersagt wie am Steuer eines Kraftfahrzeugs. 

Der Grund: Durch das einhändige Fahren hat der Radler keine ausreichende Kontrolle über sein Gefährt und kann nicht gut genug auf plötzliche Hindernisse reagieren oder durch Fahrfehler das Gleichgewicht verlieren. Um das Augenmerk auch bei den Fahrradfahrern auf die Gefahr der Nutzung des Handys zu legen, wurden Handyverstöße im Jahr 2017 nicht nur für Autofahrer teurer. 

Kostete die verbotswidrige Nutzung des Mobiltelefons auf dem Fahrrad gemäß altem Bußgeldkatalog lediglich 25 Euro, liegt die Geldbuße mit nunmehr 55 Euro weit höher. Die Freisprecheinrichtung sollte also nicht nur im Auto für Vieltelefonierer zur Grundausstattung gehören, dem eigenen Geldbeutel und auch der Sicherheit zuliebe.

Hohe Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog: Mit dem Fahrrad begangener Rotlichtverstoß 

Einigen erscheint der Straßenverkehr in Großstädten manchmal mehr wie der wilde Westen denn geordnetes Zusammensein. Fahrradfahrer fluchen über Autofahrer, Autofahrer über Radfahrer, beide Gruppen über Fußgänger und diese über alle anderen – und irgendwo mittendrin kämpfen sich noch entnervte Lkw-, Bus-, Straßenbahnfahrer und neuerdings auch E-Scooter-Fahrer durch den Großstadtdschungel. Doch: Verkehrsverstöße begehen alle Seiten von Zeit zu Zeit. 

Eine besonders große Gefahr geht dabei von der Missachtung roter Ampeln aus, denn hier kreuzen sich nicht nur die Wege von Kraftfahrzeugen, sondern auch die von den schwächeren Verkehrsteilnehmern, den Fußgängern und Radfahrern. Bei Rotlichtverstößen sieht der Bußgeldkatalog für Fahrrad-, Kfz-Fahrer und Fußgänger daher gleichermaßen Sanktionen vor, allerdings in unterschiedlicher Gewichtung. 

Die geringsten Bußgelder drohen Fußgängern, die höchsten Auto-, Lkw-Fahrern & Co. Doch auch Fahrradfahrer müssen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Interessant dabei: Eine Unterscheidung zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß trifft der Bußgeldkatalog auch beim Fahrrad. 

Zwischen 60 und 180 Euro Bußgeld können für Fahrrad-Verstöße bei einer roten Ampel erhoben werden. Dabei kann ein Rotlichtverstoß auch auf dem Fahrrad Punkte in Flensburg nach sich ziehen – unabhängig davon, ob der Betroffene einen Führerschein hat oder nicht.

Im Übrigens: Ist keine Fahrradampel vorhanden, müssen sich Radfahrer, die auf der Straße unterwegs sind, an den Lichtzeichen für Kfz-Fahrer orientieren.

Unter Alkoholeinfluss aufs Fahrrad: Strafe statt Bußgeld möglich

Alkohol auf dem Fahrrad? Explizite Vorschriften oder eine Promillegrenze gibt das Gesetz nicht vor. Aber 1,6 stellt eine gefährliche Marke dar.
Alkohol auf dem Fahrrad? Explizite Vorschriften oder eine Promillegrenze gibt das Gesetz nicht vor. Aber 1,6 stellt eine gefährliche Marke dar.

Während für Kraftfahrzeugführer in Deutschland die 0,5-Promille-Grenze gilt, ist eine solche für Radfahrer nicht explizit vorgegeben. Im Bußgeldkatalog sind zum Fahrrad mithin keine Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote aufgeführt.

Allerdings lässt sich aus der Rechtsprechung ableiten, dass ein Promillewert ab 1,6 die Grenze zur Strafbarkeit bestimmt, da hier absolute Fahruntüchtigkeit anzunehmen ist.

Setzen Sie sich trotz eines solch hohen Alkoholwertes auf Ihr Zweirad und werden dabei ertappt, droht Ihnen eine Strafanzeige (aufgrund von Trunkenheit im Straßenverkehr, vgl. § 316 Strafgesetzbuch). Gegen Sie kann dann ggf. eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe erhoben werden. 

Mögliche Nebenfolgen:

  • zwei bis drei Punkte in Flensburg
  • ggf. ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten oder gar der Führerscheinentzug 
  • ggf. MPU-Auflage (auch wenn etwa erst einige Jahre später eine Fahrerlaubnis erworben werden soll)
  • ggf. kann das Führen jeglicher Fahrzeuge untersagt werden, was sich auch auf das Fahrrad erstrecken würde (vgl. Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vom 01.10.2012, Aktenzeichen: 11 BV 12.771)

Eine Strafanzeige kann dabei jedoch auch schon ab 0,3 Promille drohen, wenn der Radfahrer fahrauffällig und unsicher unterwegs ist.

Im Übrigen: E-Scooter zählen zu den Kraftfahrzeugen. Hier gilt mithin ebenfalls die Promillegrenze von 0,5!

Welche Verkehrszeichen auf dem Fahrrad relevant sind

Was bedeuten die Verkehrszeichen fürs Fahrrad eigentlich?
Was bedeuten die Verkehrszeichen fürs Fahrrad eigentlich?

Während Autofahrer im Rahmen ihrer Fahrprüfung einen detaillierten Blick in die Regeln werfen, die die Straßenverkehrsordnung beinhaltet, sind Fahrrad- und E-Scooter-Fahrer mit diesen manchmal nicht so vertraut.
Die Unkenntnis einzelner Verkehrsschilder kann da zum Problem werden.

In der folgenden Übersicht finden Sie daher eine Auflistung der Verkehrsschilder inklusive deren Bedeutung, die sich explizit an Radfahrer richten:

Verkehrs­zeichen (VZ)Bedeutung
Verkehrszeichen 138VZ 138: weist darauf hin, dass Rad­fahrer die Verkehrs­wege kreuzen könnten
Verkehrszeichen 237VZ 237: Kenn­zeich­nung für vorhan­dene Sonder­wege für Fahr­räder - bestimmt eine Rad­wege­benut­zungs­pflicht
Verkehrszeichen 240VZ 240: gemein­same Nutzung des Weges durch Fuß­gänger und Rad­fahrer, wobei auf Fuß­gänger beson­dere Rück­sicht zu nehmen ist
Verkehrszeichen 241VZ 241: geteilte Wege, die Fuß­gängern und Rad­fahrern je eine Seite zuweist - bestimmt eine Rad­wege­benut­zungs­pflicht
Verkehrszeichen 244-1VZ 244.1: Beginn einer Fahrrad­straße, in der Rad­fahrer Vor­rang vor anderen Fahr­zeugen haben
Verkehrszeichen 244-2VZ 244.2: Ende der Fahrrad­straße
Verkehrszeichen 254VZ 254: Verkehrs­wege für die Durch­fahrt mit Fahr­rädern gesperrt
Verkehrszeichen 357-50VZ: 357-50: Sack­gasse für Kfz, weiter­führende Wege für Fuß­gänger und Rad­fahrer sind jedoch vor­handen
Verkehrszeichen 1000-320VZ 1000-320: Zusatz­zeichen, dass insbe­sondere bei Einbahn­straßen angebracht sein kann und Rad­fahrern das Be­fahren in beide Rich­tungen gestattet
Verkehrszeichen 1020-12VZ 1020-12: Zusatz­zeichen, dass etwa bei gesperrten Straßen Rad­fahrern und An­wohnern das Be­fahren gestattet

FAQ: Bußgeldkatalog fürs Fahrrad

Gilt die Straßenverkehrsordnung auch für Fahrrad- und Rollerfahrer?

Die StVO wendet sich nicht nur an Kraftfahrzeugführer, sondern auch explizit an Fußgänger und Radfahrer. Diese müssen mitunter gesonderte Vorschriften beachten, teils jedoch dieselben wie Kfz-Führer (z. B. Beachtung roter Ampeln).

Gibt der Bußgeldkatalog für Radfahrer eine Promillegrenze vor?

Anders als für Kfz-Fahrer gibt es eine solche für Fahrradfahrer nicht. Stattdessen können diese spätestens ab 1,6 Promille wegen Trunkenheit im Straßenverkehr belangt werden. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Wie teuer kommt Radfahrer das Handy am Lenker zu stehen?

Ebenso wie für Autofahrer wurden die Bußgelder für die verbotswidrige Handynutzung auch für Radfahrer erhöht. Seit 2017 kann das Handy am Lenker 55 Euro Bußgeld kosten.

Welches Bußgeld droht Fahrradfahrern bei Verstößen?

Der Tatbestandskatalog sieht für Regelmissachtungen vonseiten Radfahrern Bußgelder zwischen 5 und 180 € vor. Sogar Punkte in Flensburg können drohen.

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