Fahrradstraße: Welche Regeln gelten hier?

Ist kein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden, müssen Radfahrer in der Regel die Fahrbahn benutzen. Dies ist nicht immer unproblematisch, denn mitunter kann das Aufeinandertreffen von Fahrrädern und Kraftfahrzeugen zu Konflikten führen. Handelt es sich allerdings um eine Fahrradstraße, sieht die Sache anders aus. Denn diese ist vornehmlich dem Radverkehr vorbehalten. Welche Regeln in der Fahrradstraße gemäß StVO gelten, erklärt der folgende Ratgeber.
FAQ: Fahrradstraße
Eine Fahrradstraße ist eine Straße, die nur von Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen (z. B. E-Scootern) befahren werden darf. Erlaubt ein Zusatzschild ausnahmsweise doch die Nutzung durch andere Fahrzeugarten, hat der Radverkehr trotzdem Vorrang. Der Beginn einer Fahrradstraße ist am Verkehrszeichen 244.1 erkennbar.
Ja. Ist kein Schild vorhanden, das eine Geschwindigkeitsbeschränkung vorgibt, dürfen Sie gemäß StVO in der Fahrradstraße höchstens 30 km/h fahren. Wenn nötig, müssen Kraftfahrzeuge sogar langsamer fahren, um eine Behinderung oder Gefährdung des Radverkehrs auszuschließen.
In diesem Fall dürfen Sie die Fahrradstraße auch mit einem Kraftfahrzeug befahren, sofern Sie als Anlieger gelten. Das bedeutet, dass Sie direkt in der Fahrradstraße ein Anliegen haben, weil Sie zum Beispiel dort wohnen, jemanden besuchen oder etwas erledigen möchten. Einfach durch die Fahrradstraße durchzufahren, um den Weg abzukürzen, zählt nicht als Anliegen.
Bußgeldtabelle: Fahrradstraße
Verstoß | Bußgeld in Euro |
---|---|
Halten in einer Fahrradstraße | 50 |
… mit Behinderung | 55 |
… mit Gefährdung | 70 |
… mit Unfall | 90 |
Parken in einer Fahrradstraße | 55 |
… mit Behinderung | 70 |
… länger als 1 Stunde | 70 |
… länger als 1 Stunde mit Behinderung | 80 |
… mit Gefährdung | 80 |
… mit Unfall | 100 |
Verbotswidriges Benutzen einer Fahrradstraße | 15 |
… mit Behinderung | 20 |
… mit Gefährdung | 25 |
… mit Unfall | 30 |
Fahrradstraße: Was besagt Schild 244.1?

Eine Fahrradstraße wird durch das Verkehrszeichen 244.1 markiert, welches zu den Vorschriftszeichen zählt. Es findet sich an Straßen, die stark vom Fahrradverkehr frequentiert werden, eine hohe Bedeutung für das Radverkehrsnetz haben oder nur von geringer Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr sind. Daher finden sich in einer Fahrradstraße üblicherweise auch keine Parkplätze.
Gemäß Anlage 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gehen mit dem Verkehrsschild „Fahrradstraße” folgende Vorschriften einher:
- Die Fahrradstraße darf nur von Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen (z. B. E-Scooter) befahren werden, es sei denn, ein Zusatzzeichen erlaubt auch die Benutzung durch andere Fahrzeuge.
- An einer Kreuzung dürfen andere Fahrzeuge die Fahrradstraße überqueren, um die weiterführende Straße zu erreichen.
- Alle Fahrzeuge dürfen höchstens 30 km/h schnell fahren.
- Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Dürfen Kraftfahrzeuge die Fahrradstraße befahren, müssen sie wenn nötig ihre Geschwindigkeit entsprechend verringern.
- Es ist erlaubt, dass mehrere Fahrräder nebeneinander fahren.
- Wird die Vorfahrt in der Fahrradstraße nicht durch Verkehrsschilder oder Ampeln geregelt, gilt die allgemeine Vorfahrtsregel „rechts vor links”.
- Es gelten die generellen Verkehrsregeln zur Fahrbahnbenutzung, wie z. B. das Rechtsfahrgebot.
Welche Verkehrszeichen heben die Fahrradstraße auf?

Manche Fahrradstraßen sind nur ein paar Hundert Meter lang, andere ziehen sich eine ganze Weile hin. Sie können auch andere Straßen kreuzen und trotzdem fortbestehen. Denn eine Fahrradstraße ist erst dann zu Ende, wenn dies durch ein entsprechendes Verkehrsschild angezeigt wird.
In der Regel handelt es sich dabei um das Verkehrszeichen 244.2, dessen offizielle Bezeichnung auch „Ende einer Fahrradstraße” lautet. Dieses ist aber nicht zwingend erforderlich, denn eine Fahrradstraße kann auch auf andere Weise aufgehoben werden. Das ist immer dann der Fall, wenn die Fahrradstraße in eine der folgenden Verkehrsflächen übergeht:
- Fußgängerzone
- Fahrradzone
- Tempo-30-Zone
- verkehrsberuhigter Bereich
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