Die StVO zum Wohnmobil: Welche Regeln gelten?

Bußgeldrechner für Verkehrsverstöße mit dem Wohnmobil
Ein Hinweis zur Nutzung des Rechners: Welche Sanktionen für Verstöße mit einem Wohnmobil anfallen, hängt von dessen zulässigem Gesamtgewicht ab. Wählen Sie daher folgende Einstellung aus: bei einem zGG bis 3,5 Tonnen = Pkw; bei einem zGG über 3,5 Tonnen = Lkw.
Ein Wohnmobil bietet Komfort und Mobilität in einem und erfreut sich deshalb bei Urlaubern großer Beliebtheit. Doch der Spaß an der Reise kann schnell vergehen, wenn Sie ein Bußgeld kassieren, weil Sie die Verkehrsregeln missachtet haben. Aber wie sehen diese eigentlich aus? Wir erklären Ihnen, was Sie gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) mit einem Wohnmobil beachten müssen.
Weiterführende Informationen zu den Verkehrsregeln fürs Wohnmobil
FAQ: StVO zum Wohnmobil
Nein, weder finden Sie eine Definition zum Wohnmobil in der StVO noch eigens dafür aufgestellte Verkehrsregeln. Stattdessen gelten je nach zulässigem Gesamtgewicht des Wohnmobils entweder die Vorschriften für Pkws oder die für Lkws über 3,5 Tonnen zGG.
Bei einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen wird ein Wohnmobil wie ein schwerer Lkw behandelt. Dies hat z. B. Auswirkungen auf die benötigte Führerscheinklasse, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit oder darauf, welche Verkehrszeichen mit dem Wohnmobil beachtet werden müssen.
Nein, im Wohnmobil ist ein Feuerlöscher keine Pflicht, zumindest nicht in Deutschland. Fahren Sie allerdings ins Ausland, kann dies anders aussehen (z. B. in Bulgarien oder Griechenland). Geraten Sie in einem dieser Länder mit dem Wohnmobil in eine Kontrolle und haben keinen Feuerlöscher an Bord, müssen Sie mit Bußgeldern oder anderen Sanktionen rechnen.
Wohnmobil: Diese Vorschriften gelten in Deutschland

Es gibt Verkehrsregeln in Deutschland, die für sämtliche Kraftfahrzeuge gelten, ganz gleich ob es sich dabei um ein Auto, ein Motorrad oder eben auch ein Wohnmobil handelt. Zu diesen grundsätzlichen Regeln gehören z. B.
- die Promillegrenze von 0,5,
- das Handyverbot am Steuer,
- das Rechtsfahrgebot oder
- die allgemeinen Vorfahrtsregeln.
Andere Vorschriften hingegen beziehen sich nur auf einen bestimmten Fahrzeugtyp bzw. legen für verschiedene Typen verschiedene Regeln fest. Was besagt in diesen Fällen die StVO also zum Wohnmobil? Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht, denn hier ist das zulässige Gesamtgewicht entscheidend: Beträgt dieses höchstens 3,5 Tonnen gelten für das Wohnmobil die Verkehrsregeln für Pkws. Bei einem höheren zulässigen Gesamtgewicht wird es hingegen wie ein schwerer Lkw behandelt.
Wohnmobil bis 3,5 t | Wohnmobil über 3,5 t | |
---|---|---|
erlaubte Höchstgeschwindigkeit innerorts | 50 km/h | 50 km/h |
erlaubte Höchstgeschwindigkeit außerorts | 100 km/h bzw. unbegrenzt auf Autobahnen | |
erlaubte Höchstgeschwindigkeit außerorts mit Anhänger | 80 km/h | 60 km/h |
benötigte Führerscheinklasse | B oder BE | C oder C1 |
Vom Überhol- oder Durchfahrverbot für Lkw (Zeichen 277 bzw. 253) betroffen? | nein | ja |
Die Anschnallpflicht im Wohnmobil
Oftmals besteht Unsicherheit darüber, für welche Personen im Wohnmobil Anschnallpflicht besteht: nur für den Fahrer oder auch für sämtliche Insassen? Hier hilft ein Blick in § 21a Abs. 1 StVO:
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein […]
Sind also entsprechende Anschnallgurte vorhanden, müssen sämtliche Insassen im Wohnmobil diese auch anlegen – ganz egal, ob sie vorne oder hinten sitzen.
Moderne Wohnmobile haben in der Regel für jeden Sitz einen Sicherheitsgurt, bei älteren Modellen ist das allerdings nicht immer der Fall. Hier gilt: Sofern das Wohnmobil ohne das Vorhandensein von Sicherheitsgurten zugelassen wurde, entfällt für die Insassen die Anschnallpflicht. Es steht dem Halter allerdings frei, sein Wohnmobil von sich aus mit Gurten nachzurüsten.
Parken mit dem Wohnmobil

Zu guter Letzt wollen wir uns noch der Frage widmen, wo Sie laut StVO mit einem Wohnmobil parken dürfen. Mitunter finden sich Schilder an Parkplätzen, die dies explizit erlauben oder verbieten – dann ist die Sache eindeutig. Was aber, wenn kein solches Schild vorhanden ist?
Sofern die Nutzung eines Parkplatzes nicht in irgendeiner Weise beschränkt ist, dürfen Sie hier für unbegrenzte Zeit auch mit einem Wohnmobil parken. Wichtig ist, dass dieses über eine gültige HU-Plakette verfügt und innerhalb der Begrenzungsstreifen der Parkbucht steht.
Eine Besonderheit gilt an Stellen, an denen Kfz auf dem Gehweg parken dürfen. Denn dies ist nur Fahrzeugen gestattet, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen nicht übersteigen. Ein Wohnmobil ist in der Regel schwerer und darf somit nicht auf Gehwegen abgestellt werden.
Für Wohnmobile über 7,5 Tonnen gelten außerdem weitere Einschränkungen. Für diese ist das Parken in Wohn- und Erholungsgebieten nämlich in der Regel zu folgenden Zeiten untersagt:
- zwischen 22 und 6 Uhr
- an Sonntagen
- an Feiertagen
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