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Alle Führerscheinklassen – eine Übersicht

Der „Pkw-Führerschein“ entspricht der Klasse B.
Der „Pkw-Führerschein“ entspricht der Klasse B.

Im Januar 2013 wurden mit einer Änderung der 3. EG-Führerscheinrichtlinie neue Führerscheinklassen in Deutschland eingeführt. Gab es zuvor sieben, sind es nun sechzehn unterschiedliche Fahrerlaubnisklassen, die zum Teil EU-weit einheitlich sind. Aber welches Fahrzeug dürfen Sie mit welcher Führerscheinklasse fahren? Wir verraten es ihnen.

Übersicht über EU-Führerscheinklassen

Die folgende Tabelle gibt Auskunft über die aktuell im deutschen Verkehrsrecht geltenden Führerscheinklassen und deren Beschränkungen:

Führer­schein­klas­seDiese Kfz dürfen Sie fahren
A („Mo­tor­rad-Füh­rer­schein“)Krafträder, dreirädrige Kfz
A1Krafträder mit max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW Leistung
A2Krafträder mit max. 35 kW Leistung und einem Leistung/Leergewicht-Verhältnis von max. 0,2 kW/g (Ausgangsleistung darf höchstens 70 kW betragen)
AM
  • zweirädrige Kfz mit max. 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, max. 4 kW Nutzleistung und max. 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotor oder mit anderer Antriebsform

  • dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 2 Sitzplätzen, max. 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, max. 4 kW Nutzleistung, max. 270 kg Leermasse und max. 50 ccm Hubraum (bei Fremdzündungsmotor) oder 500 ccm Hubraum (bei Selbstzündungsmotor) oder mit anderer Antriebsform

  • vierrädrige Quads mit max. 2 Sitzplätzen, max. 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, max. 4 kW Nutzleistung, max. 425 kg Leermasse und max. 50 ccm Hubraum (bei Fremdzündungsmotor) oder 500 ccm Hubraum (bei Selbstzündungsmotor) oder mit anderer Antriebsform

  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit max. 2 Sitzplätzen, max. 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, max. 6 kW Nutzleistung, max. 425 kg Leermasse und max. 50 ccm Hubraum (bei Fremdzündungsmotor) oder 500 ccm Hubraum (bei Selbstzündungsmotor) oder mit anderer Antriebsform
  • B und BF17
    („Pkw-Füh­rer­schein“)
  • Kfz (ausgenommen Kfz der Klassen A, A1, A2 und AM) mit max. 3500 kg Gesamtmasse und max. 8 Sitzplätzen + Führersitz

  • Kfz (ausgenommen Kfz der Klassen A, A1, A2 und AM) mit max. 3500 kg Gesamtmasse und max. 8 Sitzplätzen + Führersitz, mit Anhänger (max. 750 kg Gesamtmasse oder schwerer, wenn Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger max. 3500 kg Gesamtmasse beträgt)

  • dreirädrige Kfz mit max. 15 kW Motorleistung und einem Mindestalter des Fahrers von 21 Jahren (gilt nur in Deutschland)
  • B 96 (keine eigene Füh­rer­schein­klas­se, son­dern Teil der Klasse B)Kfz der Klasse B samt Anhänger mit über 750 kg Gesamtmasse, wenn Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger max. 4250 kg Gesamtmasse beträgt
    B196 (keine eigene Füh­rer­schein­klas­se, son­dern Teil der Klasse B)Kfz der Klassen B und A1 (gilt nur in Deutschland)
    BEKfz der Klasse B samt Anhänger mit max. 3500 kg Gesamtmasse
    C
    („Lkw-Füh­rer­schein“)
  • Kfz (ausgenommen Kfz der Klassen A, A1, A2, AM, D und D1) mit über 3500 kg und max. 8 Sitzplätzen + Führersitz

  • Kfz (ausgenommen Kfz der Klassen A, A1, A2, AM, D und D1) mit über 3500 kg und max. 8 Sitzplätzen + Führersitz, mit Anhänger (max. 750 kg Gesamtmasse)
  • C1
  • Kfz (ausgenommen Kfz der Klassen A, A1, A2, AM, D und D1) mit über 3500 kg und max 7500 kg Gesamtmasse, max. 8 Sitzplätzen + Führersitz

  • Kfz (ausgenommen Kfz der Klassen A, A1, A2, AM, D und D1) mit über 3500 kg und max 7500 kg Gesamtmasse, max. 8 Sitzplätzen + Führersitz, mit Anhänger (max. 750 kg Gesamtmasse)
  • C1E
  • Kfz der Klasse C1 samt Anhänger (über 750 kg Gesamtmasse), wenn Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger max. 12.000 kg Gesamtmasse beträgt

  • Kfz der Klasse B samt Anhänger (über 3500 kg Gesamtmasse), wenn Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger max. 12.000 kg Gesamtmasse beträgt
  • CEKfz der Klasse C samt Anhänger mit max. 750 kg Gesamtmasse
    D
    („Bus-Füh­rer­schein“)
  • Kfz zur Beförderung von mind. 9 Personen + Fahrer

  • Kfz zur Beförderung von mind. 9 Personen + Fahrer, mit Anhänger (max. 750 kg Gesamtmasse)
  • D1
  • Kfz zur Beförderung von max. 16 Personen + Fahrer, mit max. 8 m Länge

  • Kfz zur Beförderung von max. 16 Personen + Fahrer, mit max. 8 m Länge und mit Anhänger (max. 750 kg Gesamtmasse)
  • D1EKfz der Klasse D1 samt Anhänger mit über 750 kg Gesamtmasse
    DEKfz der Klasse D samt Anhänger mit über 750 kg Gesamtmasse
    L
  • land- oder forstwirtschaftlich eingesetzte Zugmaschinen mit 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit

  • land- oder forstwirtschaftlich eingesetzte Zugmaschinen mit Anhänger und 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit

  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (auch mit Anhänger)
  • T
  • land- oder forstwirtschaftlich eingesetzte Zugmaschinen mit 60 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit

  • land- oder forstwirtschaftlich eingesetzte selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
  • Vergleich der Führerscheinklassen: alt und neu

    Januar 2013 war nicht das erste Mal, dass neue Führerscheinklassen in Deutschland eingeführt wurden. Es gibt daher diverse alte Führerscheinklassen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingeführt bzw. abgeschafft wurden. Die folgende Tabelle zeigt die Führerscheinklassen, die vor dem Jahr 1999 galten, und welchen aktuellen Klassen sie heute entsprechen:

    Alte Füh­rer­schein­klas­seFüh­rer­schein­klas­se seit 19. Ja­nu­ar 2013
    1A
    1aA2
    1bA1
    2C, CE
    3B, BE, C1, C1E
    2 und 3D, D1, D1E, DE (ab­hän­gig von zul. Ge­samt­mas­se)
    4AM
    5L

    FAQ: Führerscheinklassen

    Welches Kfz darf ich mit meiner aktuellen Führerscheinklasse fahren?

    Eine Übersicht über die derzeit geltenden EU-Fahrerlaubnisklassen (und für welche Fahrzeugtypen sie gelten) finden Sie hier.

    Welcher aktuellen Führerscheinklasse entspricht meine alte?

    Hier finden Sie eine Übersicht über die Klassen, die vor 1999 galten, und welchen aktuellen Führerscheinklassen sie heute entsprechen.

    Was passiert, wenn ich ein Kfz führe, für dessen Klasse mein Führerschein nicht gilt?

    Dies wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet und mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe geahndet.

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