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A2-Führerschein: Welche Motorräder dürfen Sie damit fahren?

Ab aufs Motorrad! Der A2-Führerschein erlaubt Ihnen das Führen von Krafträdern bis zu 48 PS.
Ab aufs Motorrad! Der A2-Führerschein erlaubt Ihnen das Führen von Krafträdern bis zu 48 PS.

Auch für Motorräder brauchen Sie einen Führerschein, allerdings spielt es hier eine große Rolle, welche Art von Kraftrad Sie führen möchten. Je nach Leistung der Maschine benötigen Sie nämlich eine andere Motorradklasse. Eine davon ist der A2-Führerschein. Er erlaubt es Ihnen, recht leistungsstarke Motorräder zu führen, besitzt aber trotzdem gewisse Beschränkungen. Im Folgenden verraten wir Ihnen, was Sie über den A2-Führerschein wissen müssen.

FAQ: A2-Führerschein

Was darf ich mit einem Führerschein der Klasse A2 fahren?

Die Führerscheinklasse A2 erlaubt das Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von max. 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg. Auch das Fahren mit Beiwagen ist zulässig. Obendrein beinhaltet der Motorradführerschein A2 automatisch auch die Klassen AM und A1.

Ich möchte den A2-Führerschein machen. Welche Kosten kommen auf mich zu?

Da jede Fahrschule ihre Preise selbst festlegen darf, können die Kosten für den Motorradführerschein A2 stark variieren. Auch spielt es eine Rolle, ob Sie bereits eine andere Fahrerlaubnisklasse besitzen oder ob das der erste Führerschein ist, den Sie erwerben. Sie sollten hier mit Kosten von mindestens 1000 Euro rechnen. Haben Sie bereits den A1-Führerschein und möchten diesen (nach mindestens zwei Jahren) auf A2 hochstufen, müssen Sie lediglich die praktische Prüfung bezahlen (ca. 200 bis 400 Euro).

Welches Mindestalter gilt für die Führerscheinklasse A2?

Um den A2-Motorradführerschein zu erwerben, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie bereits im Besitz einer niedrigeren Motorrad-Führerscheinklasse (AM oder A1) sind oder nicht.

Mit dem A2-Führerschein 48-PS-Motorräder fahren

Für Krafträder gibt es vier verschiedene Fahrerlaubnisklassen, die aufeinander aufbauen. Die „kleinste” Klasse ist AM, gefolgt von A1, A2 und schließlich A. Jede Klasse beinhaltet immer auch die niedrigeren Klassen. Im A2-Führerschein sind also automatisch auch die Klassen AM und A1 enthalten.

Die folgende Tabelle zeigt, welche Krafträder Sie mit welchem Führerschein fahren dürfen:

Motor­rad-Führer­schein­klas­seDiese Kfz dürfen Sie fahren
AM
  • zweirädrige Kfz mit max. 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, max. 4 kW Nutzleistung und max. 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotor oder mit anderer Antriebsform

  • dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 2 Sitzplätzen, max. 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, max. 4 kW Nutzleistung, max. 270 kg Leermasse und max. 50 ccm Hubraum (bei Fremdzündungsmotor) oder 500 ccm Hubraum (bei Selbstzündungsmotor) oder mit anderer Antriebsform

  • vierrädrige Quads mit max. 2 Sitzplätzen, max. 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, max. 4 kW Nutzleistung, max. 425 kg Leermasse und max. 50 ccm Hubraum (bei Fremdzündungsmotor) oder 500 ccm Hubraum (bei Selbstzündungsmotor) oder mit anderer Antriebsform

  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit max. 2 Sitzplätzen, max. 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, max. 6 kW Nutzleistung, max. 425 kg Leermasse und max. 50 ccm Hubraum (bei Fremdzündungsmotor) oder 500 ccm Hubraum (bei Selbstzündungsmotor) oder mit anderer Antriebsform
  • A1
    (beinhaltet gleichzeitig AM)
    Krafträder mit max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW Leistung
    A2
    (beinhaltet gleichzeitig AM und A1)
    Krafträder mit max. 35 kW Leistung und einem Leistung/Leergewicht-Verhältnis von max. 0,2 kW/g (Ausgangsleistung darf höchstens 70 kW betragen)
    A
    (beinhaltet gleichzeitig AM, A1 und A2)
    alle Krafträder, alle dreirädrige Kfz

    Der A2-Führerschein berechtigt Sie zum Führen von Krafträdern mit einer Leistung von 35 kW. Das entspricht 48 PS. Der Hubraum hingegen ist beim A2-Führerschein irrelevant. Eine ccm-Begrenzung wie bei den Klassen AM und A1 gibt es nicht.

    Voraussetzungen für den A2-Führerschein

    Das Mindestalter für den A2-Führerschein liegt bei 18 Jahren.
    Das Mindestalter für den A2-Führerschein liegt bei 18 Jahren.

    Wenn der A2-Führerschein die erste Fahrerlaubnis ist, die Sie erwerben, müssen Sie die generellen Voraussetzungen für den Ersterwerb eines Führerscheins erfüllen:

    • Nachweis eines ausreichenden Sehvermögens (für den A2-Führerschein reicht hier ein Sehtest beim Optiker aus)
    • Nachweis der Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung
    • Erfüllung der körperlichen und geistigen Anforderungen zur sicheren Führung eines Fahrzeugs im Straßenverkehr
    • ordentlicher Wohnsitz in Deutschland

    Außerdem müssen Sie das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erfüllen. Für den A2-Führerschein bedeutet das, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sein müssen. Anders als bei der Klasse A lässt sich das Mindestalter hier nicht durch den Vorbesitz anderer Motorrad-Führerscheinklassen beeinflussen. Es beträgt immer 18 Jahre, egal ob Sie schon im Besitz des AM- oder A1-Führerscheins sind oder nicht.

    Die Aufstufung von A1 auf A2

    Wenn Sie bereits einen A1-Führerschein besitzen, sind Sie fein raus. Dann können Sie diesen nämlich auf A2 hochstufen lassen, ohne dafür noch einmal die Fahrschule besuchen zu müssen. Voraussetzung für diesen Aufstieg ist, dass Sie den A1-Führerschein seit mindestens zwei Jahren besitzen (zum Zeitpunkt der Erteilung des A2-Führerscheins). Ist das der Fall, dürfen Sie direkt zur praktischen Prüfung für den A2-Führerschein antreten.

    Da Sie sich hier die Fahrstunden sparen, ist der Aufstieg die kostengünstigste Methode, um den A2-Führerschein zu erwerben (unberücksichtigt sind hier die Kosten, die Sie bereits in den Erwerb des A1-Führerscheins gesteckt haben).

    Wollen Sie den A2-Führerschein vor Ablauf der zweijährigen Frist erwerben, müssen Sie ein paar Fahrstunden in der Fahrschule absolvieren.

    Die Fahrschulausbildung für den A2-Führerschein

    Der Umfang der Fahrschulausbildung für den A2-Führerschein hängt davon ab, ob Sie bereits im Besitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse sind oder nicht:

    Vorbesitz anderer Fahrerlaubnisklassen (AM, A1, B etc.)Vorgeschriebene Theoriestunden
    Sie besitzen keine andere Führerscheinklasse.

    • 12 Stunden Grundstoff

    • 4 Stunden klassenspezifischer Zusatzstoff

    Sie besitzen bereits eine andere Führerscheinklasse, aber nicht seit mindestens 2 Jahren die A1-Klasse.

    • 6 Stunden Grundstoff

    • 4 Stunden klassenspezifischer Zusatzstoff

    Sie besitzen die A1-Klasse seit mindestens 2 Jahren.keine Theorieausbildung vorgeschrieben

    Beim Theorieunterricht können Sie also selbst dann profitieren, wenn Sie noch keinen Motorrad-, aber bereits den Pkw-Führerschein (Klasse B) besitzen. Der Grundstoff, in dem vor allem allgemeine Verkehrsregeln behandelt werden, verkürzt sich dann für Sie um die Hälfte.

    Wenn es um die praktische Ausbildung für die A2-Klasse geht, kann Ihnen Ihr Pkw-Führerschein jedoch nicht mehr weiterhelfen. Hier hat einzig und allein der Vorbesitz der A1-Klasse einen Einfluss:

    Vorbesitz der Klasse A1Vorgeschriebene Praxisstunden
    Sie besitzen die A1-Klasse nicht.

    • 5 Stunden Überlandfahrt

    • 4 Stunden Autobahnfahrt

    • 3 Stunden Nachtfahrt

    Sie besitzen die A1-Klasse seit weniger als 2 Jahren.

    • 3 Stunden Überlandfahrt

    • 2 Stunden Autobahnfahrt

    • 1 Stunde Nachtfahrt

    Sie besitzen die A1-Klasse seit mindestens 2 Jahren.keine praktische Ausbildung vorgeschrieben

    Ganz wichtig: Die in der Tabelle genannten Fahrstunden sind der vorgeschriebene Mindestumfang der praktischen Ausbildung. In der Realität brauchen die meisten Fahrschüler weitere Übungsstunden, um tatsächlich fit für die Prüfung zu sein. Die Anzahl hängt dann ganz vom individuellen Können ab.

    Die theoretische und praktische Fahrprüfung für A2

    Bei der theoretischen Fahrprüfung werden Ihnen verschiedene Fragen gestellt. Jede ist eine bestimmte Anzahl von Fehlerpunkten wert. Die Anzahl der gestellten Fragen und der zulässigen Fehlerpunkte richten sich wieder danach, welche Fahrerlaubnisklassen Sie bereits besitzen:

    Vorbesitz anderer Fahrerlaubnisklassen (AM, A1, B etc.)Ablauf der Theorieprüfung
    Sie besitzen keine andere Führerscheinklasse.

    • 30 Fragen werden gestellt

    • nicht bestanden: bei mehr als 10 Fehlerpunkten oder bei Falschbeantwortung von 2 Fragen mit Wertigkeit 5

    Sie besitzen bereits eine andere Führerscheinklasse, aber nicht seit mindestens 2 Jahren die A1-Klasse.

    • 20 Fragen werden gestellt

    • nicht bestanden: bei mehr als 6 Fehlerpunkten

    Sie besitzen die A1-Klasse seit mindestens 2 Jahren.keine Theorieprüfung vorgeschrieben

    Egal ob es sich um einen Ersterwerb oder eine Erweiterung handelt: Um den A2-Führerschein zu bekommen, müssen Sie immer eine praktische Fahrprüfung ablegen. Diese beinhaltet immer diese vier obligatorischen Grundaufgaben:

    Für den A2-Führerschein ist eine Fahrprüfung notwendig.
    Für den A2-Führerschein ist eine Fahrprüfung notwendig.
    • Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit
    • Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
    • Ausweichen ohne Abbremsen
    • Ausweichen nach Abbremsen

    Wenn Sie bereits seit mindestens 2 Jahren den A1-Führerschein besitzen, ist die Prüfung damit für Sie vorbei (Gesamtdauer 60 Minuten). Ist das nicht der Fall, müssen Sie zusätzlich zwei alternative Grundaufgaben absolvieren:

    • Slalom ODER langer Slalom
    • Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus ODER Stop and Go ODER Kreisfahrt

    Mit diesen sollten die Fahrprüfung insgesamt 70 Minuten dauern. Haben Sie alle Aufgaben zur Zufriedenheit des Prüfers absolviert, gilt die Prüfung als bestanden und Sie können den A2-Führerschein Ihr Eigen nennen.

    Bildnachweise: depositphotos.com/nenetus, depositphotos.com/cookelma, depositphotos.com/photography33