RATGEBER

Motor­rad­führer­schein – Klasse A: Kosten, Voraus­set­zungen und weitere Infos

Spaß auf dem Motorrad: Welcher Führerschein ist erforderlich?
Spaß auf dem Motorrad: Welcher Führerschein ist erforderlich?

Motorradfahren will gelernt sein und was noch viel wichtiger ist: Sie müssen nachweisen, dass Sie es wirklich können, ehe Sie sich aufs Motorrad schwingen dürfen. Denn wie für beinahe jedes Kraftfahrzeug ist auch für Krafträder eine entsprechende Fahrerlaubnis nötig. Aber welche Voraussetzungen müssen Sie dafür erfüllen? Was ist der Unterschied zwischen dem kleinen und dem großen Motorradführerschein und welche Art von Kraftrad dürfen Sie damit jeweils fahren? Diese Fragen klären wir im folgenden Ratgeber.

FAQ: Motorradführerschein

Was darf ich mit einem Führerschein der Klasse A fahren?

Die Führerscheinklasse A ist die „größte” Motorrad-Klasse und beinhaltet gleichzeitig alle „kleineren” Motorrad-Klassen (AM, A1 und A2). Aus diesem Grund dürfen Sie mit einem A-Führerschein jede Art von zwei- oder dreirädrigem Kraftrad führen, unabhängig von dessen Motorleistung oder Hubraum – auch mit Beiwagen. Des weiteren sind Sie dank der enthaltenen AM-Klasse dazu berechtigt, leichte vierrädrige Kfz (z. B. Quads) zu führen, die höchstens 45 km/h erreichen und eine Leistung von maximal 6 kW besitzen.

Mit welchen Kosten ist beim Motorradführerschein der Klasse A zu rechnen?

Dies hängt vor allem von der Anzahl der Fahrstunden ab, die Sie benötigen. Hier macht es einen großen Unterschied, ob Sie bereits eine kleinere Motorrad-Klasse (A1 oder A2) besitzen oder direkt in die Klasse A einsteigen. Auch der Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnis wie z. B. des Pkw-Führerscheins der Klasse B kann sich auf die Zahl der benötigten Fahrstunden auswirken. Bei Direkteinstieg müssen Sie für den Führerschein der Klasse A mit Kosten zwischen 2500 und 3500 Euro rechnen.

Ich möchte den Motorradführerschein in einem Schnellkurs erwerben. Wie lange wird das dauern?

Dies hängt vom Angebot der Fahrschule ab, mit einer Woche Dauer müssen Sie aber mindestens rechnen. Die meisten Intensivkurse für den Motorradführerschein sind auf zwei bis vier Wochen ausgerichtet.

Führerschein fürs Motorrad: Welche Klasse darf es sein?

In der EU existieren diverse Fahrerlaubnisklassen, die die Führerscheininhaber jeweils zum Führen einer bestimmten Art von Kraftfahrzeug berechtigen. Es wird Sie daher vielleicht überraschen, dass es den einen Motorradführerschein gar nicht gibt. Denn tatsächlich gibt es insgesamt 4 verschiedene „Motorrad-Klassen”, deren Hierarchie wie folgt aussieht:

Motor­rad-Führer­schein­klas­seDiese Kfz dürfen Sie fahren
AM
  • zweirädrige Kfz mit max. 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, max. 4 kW Nutzleistung und max. 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotor oder mit anderer Antriebsform

  • dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 2 Sitzplätzen, max. 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, max. 4 kW Nutzleistung, max. 270 kg Leermasse und max. 50 ccm Hubraum (bei Fremdzündungsmotor) oder 500 ccm Hubraum (bei Selbstzündungsmotor) oder mit anderer Antriebsform

  • vierrädrige Quads mit max. 2 Sitzplätzen, max. 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, max. 4 kW Nutzleistung, max. 425 kg Leermasse und max. 50 ccm Hubraum (bei Fremdzündungsmotor) oder 500 ccm Hubraum (bei Selbstzündungsmotor) oder mit anderer Antriebsform

  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit max. 2 Sitzplätzen, max. 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, max. 6 kW Nutzleistung, max. 425 kg Leermasse und max. 50 ccm Hubraum (bei Fremdzündungsmotor) oder 500 ccm Hubraum (bei Selbstzündungsmotor) oder mit anderer Antriebsform
  • A1
    (beinhaltet gleichzeitig AM)
    Krafträder mit max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW Leistung
    A2
    (beinhaltet gleichzeitig AM und A1)
    Krafträder mit max. 35 kW Leistung und einem Leistung/Leergewicht-Verhältnis von max. 0,2 kW/g (Ausgangsleistung darf höchstens 70 kW betragen)
    A
    (beinhaltet gleichzeitig AM, A1 und A2)
    alle Krafträder, alle dreirädrige Kfz

    Ein Klasse-A-Führerschein berechtigt Sie demnach zum Führen sämtlicher Motorräder (samt Beiwagen), weshalb er umgangssprachlich häufig auch als „großer Motorradführerschein” bezeichnet wird. Ist hingegen vom „kleinen Motorradführerschein” die Rede, ist in der Regel der Führerschein der Klasse A1 gemeint (seltener auch A2). Der AM-Führerschein wird hingegen oft einfach nur als „Roller-Führerschein” bezeichnet. 

    Motorradfahren als Autofahrer: Der B196-Führerschein als Alternative zu A1

    Besitzer der Führerscheinklasse B („Pkw-Führerschein”) haben übrigens noch eine andere Möglichkeit, um Motorräder der Klasse A1 führen zu dürfen. Dazu müssen sie lediglich ihren B-Führerschein um die Schlüsselzahl 196 erweitern. Wie das geht, erfahren Sie in diesem Video:

    Was dürfen Sie mit der Schlüsselzahl B196 fahren?

    Motorradführerschein erwerben: Allgemeine Voraussetzungen

    Um einen Motorradführerschein – egal ob nun A1, A2 oder A – machen zu können, müssen Sie zunächst die generellen Voraussetzungen erfüllen, die für den Erwerb jeder Fahrerlaubnisklasse in Deutschland vorgeschrieben sind:

    Fit fürs Motorrad: Erfordert der Führerschein ein bestimmtes Alter?
    Fit fürs Motorrad: Erfordert der Führerschein ein bestimmtes Alter?
    • Sie benötigen einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland.
    • Sie dürfen noch keine Fahrerlaubnis der gleichen Klasse aus einem anderen EU- oder EWR-Land besitzen.
    • Sie müssen ein ausreichendes Sehvermögen besitzen (nachzuweisen über einen Sehtest oder ein augenärztliches Gutachten).
    • Sie müssen eine Schulung in Erster Hilfe absolviert haben (nachzuweisen über eine entsprechende Teilnahmebescheinigung).
    • Sie müssen die körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen, um ein Kraftfahrzeug sicher im Straßenverkehr führen zu können.

    Hat die Fahrerlaubnisbehörde Grund dazu, an Letzterem zu zweifeln, z. B. weil bei Ihnen eine körperliche Behinderung oder eine Alkoholproblematik bekannt ist, kann sie Ihnen weitere Auflagen erteilen, um Ihre Fahreignung nachzuweisen. Dies kann z. B. die Vorlage eines ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachtens sein.

    Großer Motorradführerschein: Welches Alter ist erforderlich?

    Des Weiteren gilt für jede Fahrerlaubnisklasse ein bestimmtes Mindestalter. Dieses kann beim großen Motorradführerschein allerdings variieren:

    • Bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren: 20 Jahre
    • Bei Direkteinstieg in die Klasse A: 24 Jahre

    Erwerben Sie den großen Motorradführerschein bereits mit 20, müssen Sie außerdem eine Einschränkung beachten: Auch wenn Sie die A-Klasse zu diesem Zeitpunkt schon besitzen, müssen Sie noch bis zu Ihrem 21. Geburtstag warten, ehe sie auch dreirädrige Krafträder mit mehr als 15 kW Leistung, sogenannte „Trikes”, fahren dürfen. 

    Sind Sie beim Erwerb der Führerscheinklasse A hingegen schon mindestens 21, müssen Sie diese Wartezeit nicht einhalten. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob Sie bereits im Vorbesitz der Klasse A2 sind oder den großen Motorradführerschein (mit mindestens 24) direkt erwerben.

    Fahrschule für Führerscheinklasse A: Wie viel Theoriestunden sind erforderlich?

    Ehe Sie den großen Motorradführerschein Ihr Eigen nennen können, müssen Sie möglicherweise eine entsprechende Fahrschulausbildung sowie die erforderlichen Fahrprüfungen absolvieren. Wie umfangreich diese ausfallen, hängt wiederum davon ab, ob Sie bereits eine andere Fahrerlaubnis besitzen oder nicht.

    Häufig müssen Sie für den großen Motorradführerschein auch zum Theorieunterricht.
    Häufig müssen Sie für den großen Motorradführerschein auch zum Theorieunterricht.

    Betrachten wir zunächst den Fall, dass Sie direkt in die Klasse A einsteigen und außerdem auch noch keine andere Fahrerlaubnis (z. B. Pkw-Führerschein) besitzen. Sie fangen mit Ihrer Fahrschulausbildung also praktisch bei Null an. In diesem Fall muss Ihr theoretischer Unterricht wie folgt aufgebaut sein:

    • mindestens 12 Doppelstunden (jeweils 90 Minuten) zum Grundstoff
    • mindestens 4 Doppelstunden (jeweils 90 Minuten) zum spezifischen Zusatzstoff für die Klasse A

    Besitzen Sie hingegen schon eine andere Fahrerlaubnis wie z. B. den Pkw-Führerschein der Klasse B, verkürzt sich der vorgeschriebene Theorieunterricht auf folgende Einheiten:

    • mindestens 6 Doppelstunden zum Grundstoff
    • mindestens 4 Doppelstunden zum Zusatzstoff

    Dies gilt wohlgemerkt auch, wenn Sie einen A1-Führerschein auf die Klasse A erweitern (und die Klasse A2 somit überspringen) möchten.

    Besitzen Sie hingegen die Klasse A2 und das schon seit mindestens zwei Jahren, müssen Sie überhaupt keinen Theorieunterricht besuchen, um den großen Motorradführerschein zu bekommen. Es steht Ihnen aber selbstverständlich frei, dies trotzdem zu tun, um Ihre Kenntnisse aufzufrischen. Insbesondere wenn Ihr letzter Besuch einer Fahrschule schon einige Zeit zurückliegt, kann das ratsam sein.

    Im Theorieunterricht werden folgende Themenkomplexe abgehandelt:

    Grundstoff (allgemein für alle Fahrerlaubnisklassen):

    • Persönliche Voraussetzungen
    • Risikofaktor Mensch
    • Rechtliche Rahmenbedingungen
    • Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
    • Vorfahrt und Verkehrsregelungen
    • Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie Bahnübergänge
    • Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
    • Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
    • Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
    • Ruhender Verkehr
    • Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
    • Lebenslanges Lernen

    Zusatzstoff (spezifisch für die Klassen A, A1, A2 und AM):

    • Fahrer/Beifahrer, Fahrzeug
    • Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
    • Besondere Schwierigkeiten und Gefahren
    • Fahrtechnik und Fahrphysik

    Die Theorie-Prüfung für den großen Motorradführerschein

    Haben Sie bereits seit mindestens zwei Jahren den A2-Führerschein und wollen diesen lediglich auf die Klasse A erweitern, sparen Sie sich nicht nur den Theorieunterricht in der Fahrschule. Auch um die theoretische Prüfung kommen Sie in diesem Fall herum. So legt es § 15 Abs. 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) fest.

    Wollen Sie hingegen direkt in die Führerscheinklasse A einsteigen oder haben Sie Ihren A2-Führerschein noch keine zwei Jahre, müssen Sie die Theorieprüfung über sich ergehen lassen. Wie diese abläuft, hängt davon ab, ob Sie bereits eine andere Fahrerlaubnis besitzen oder nicht:

    Der A-Führerschein ist Ihr erster Führerschein:

    • 30 Prüfungsfragen werden gestellt
    • maximal 10 Fehlerpunkte sind zulässig
    • bei falscher Beantwortung von mindestens zwei 5-Punkte-Fragen sind Sie durchgefallen

    Sie besitzen bereits eine andere Fahrerlaubnis (z. B. Klasse B oder Klasse A2):

    • 20 Prüfungsfragen werden gestellt
    • maximal 6 Fehlerpunkte sind zulässig

    Sie dürfen die theoretische Prüfung für den großen Motorradführerschein frühestens drei Monate vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters ablegen.

    Die praktische Ausbildung für die Führerscheinklasse A

    A-Führerschein: Welche praktischen Fahrstunden sind vorgeschrieben?
    A-Führerschein: Welche praktischen Fahrstunden sind vorgeschrieben?

    Haben Sie seit mindestens zwei Jahren einen Motorradführerschein der Klasse A2 und wollen diesen auf A erweitern, gilt für die praktische Fahrschulausbildung das Gleiche wie für die theoretische: Sie können sie komplett überspringen. Sie müssen also keine weiteren praktischen Fahrstunden absolvieren, sofern Sie das nicht möchten.

    Sie sind allerdings dazu verpflichtet, sich trotzdem in einer Fahrschule vorzustellen. Der Fahrlehrer muss sich dann davon überzeugen, dass Sie tatsächlich die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, ehe er Sie zur Prüfung anmeldet.

    Haben Sie keinen A2-Führerschein oder besitzen Sie diesen zumindest noch keine zwei Jahre, müssen Sie eine praktische Fahrschulausbildung absolvieren. Dabei sind folgende Ausbildungsfahrten vorgeschrieben:

    Bei Direkteinstieg in Klasse A:

    • Überlandfahrten: 5 zu je 45 Minuten 
    • Autobahnfahrten: 4 zu je 45 Minuten 
    • Nachtfahrten: 3 zu je 45 Minuten

    Bei Erweiterung von A1/A2 auf A:

    • Überlandfahrten: 3 zu je 45 Minuten 
    • Autobahnfahrten: 2 zu je 45 Minuten 
    • Nachtfahrten: 1 zu 45 Minuten

    Beachten Sie bei der praktischen Ausbildung, dass sich anders als beim Theorieunterricht der Vorbesitz eines Pkw-Führerschein nicht auf die Anzahl der Unterrichtseinheiten auswirkt. Eine bereits vorhandene Fahrerlaubnis ist hier nur relevant, wenn es sich dabei um einen kleinen Motorradführerschein, also Klasse A1 oder Klasse A2, handelt.

    Hinweis: Viele Fahrschulen bieten fürs Motorrad einen Führerschein-Schnellkurs an, der meist zwischen zwei bis vier Wochen und in manchen Fällen sogar nur eine Woche dauert. Bei solchen Intensivkursen müssen Sie trotzdem die vorgeschriebene Anzahl an Fahrstunden absolvieren, dafür aber findet nahezu an jedem Tag theoretischer und praktischer Unterricht statt. Dies ist praktisch, wenn Sie es sich zeitlich nicht leisten können, Ihre Motorradausbildung über Monate hinweg zu ziehen. Allerdings sind solche Schnellkurse oft erheblich teurer. Zudem kann sich der Teilnehmer durch das straffe Programm überfordert fühlen und erhält nicht die Gelegenheit, in seinem eigenen Tempo zu lernen.

    Praktische Prüfung: Die letzte Hürde vorm großen Motorradführerschein

    Egal ob Direkteinstieg oder Erweiterung, um die praktische Prüfung kommen Sie in keinem Fall herum, wenn Sie die Führerscheinklasse A erwerben möchten. Diese dauert in der Regel 70 Minuten. Haben Sie allerdings bereits den A2-Führerschein und erfüllen Sie die Voraussetzung des zweijährigen Vorbesitzes, verkürzt sich die Prüfungsdauer auf 60 Minuten. 

    Während der praktischen Prüfung sind meist sechs Grundfahraufgaben zu absolvieren:

    • Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit (Pflichtaufgabe)
    • Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung (Pflichtaufgabe)
    • Ausweichen ohne Abbremsen (Pflichtaufgabe)
    • Ausweichen nach Abbremsen (Pflichtaufgabe)
    • Slalom ODER Langer Slalom (Wahlaufgabe)
    • Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus ODER Stop and Go ODER Kreisfahrt (Wahlaufgabe)

    Bei zweijährigem Vorbesitz von A2 entfallen die Wahlaufgaben, sodass Sie nur die vier Pflichtaufgaben erfüllen müssen.

    Haben Sie die 70 bzw. 60 Minuten Prüfungsdauer absolviert, ohne sich einen groben Fehler zu leisten, gilt Ihre Prüfung als bestanden und Sie erhalten Ihren großen Motorradführerschein.

    A-Führerschein erwerben: Welche Kosten fallen an?

    Die Kosten für einen Führerschein der Klasse A können bis zu 3500 Euro betragen.
    Die Kosten für einen Führerschein der Klasse A können bis zu 3500 Euro betragen.

    Die Gesamtkosten für den großen Motorradführerschein schwanken stark, insbesondere da die Fahrstunden den größten Kostenpunkt ausmachen. Und deren vorgeschriebene Anzahl hängt wiederum stark davon ab, ob Sie bereits eine andere Fahrerlaubnis besitzen (und wenn ja welche). So fallen die Motorradführerschein-Kosten bei vorhandener Klasse B durchaus geringer aus, als wenn Sie noch gar keine Fahrerlaubnis besitzen. Und sind Sie bereits seit zwei Jahren im Besitz eines A2-Führerscheins, müssen Sie auch deutlich weniger ausgeben als bei einem Direkteinstieg in die Klasse A.

    Aufgrund dieser vielen Variablen ist es schwierig, einen pauschalen Betrag für den Motorradführerschein der Klasse A anzugeben. Hinzu kommt, dass jede Fahrschule ihre eigenen Preise festlegen kann, weshalb sich auch dadurch große Unterschiede ergeben.

    Für eine umfassende Fahrschulausbildung mit 16 vorgeschriebenen Stunden Theorieunterricht und 12 vorgeschriebenen praktischen Fahrstunden müssen Sie z. B. mit Kosten zwischen 2000 und 3000 Euro rechnen. Außerdem fallen Prüfungsgebühren, die Antragsgebühr für den Motorradführerschein selbst, die Kosten für den Sehtest und für die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs an. Unter diesen Gesichtspunkten sollten Sie Gesamtkosten zwischen 2500 und 3500 Euro einplanen.

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