Handy am Steuer: No-Go im Straßenverkehr

Bußgeldkatolog: Handy am Steuer
Verstoß | Bußgeld | Punkte in Flensburg | Fahrverbot in Monaten |
---|---|---|---|
Mit dem Handy in der Hand hinterm Steuer | 100 € | 1 | |
... dabei andere gefährdet | 150 € | 2 | 1 |
... dabei ein Sach- beschädigung verursacht | 200 € | 2 | 1 |
Unser Bußgeldrechner zeigt, was auf Fahrer zukommen kann
Das Smartphone blinkt verführerisch und fordert dazu auf, die eingegangene Nachricht endlich zu lesen. Die Versuchung ist dann groß einfach mal kurz von der Straße auf den Bildschirm zu schauen, könnte ja schließlich etwas Wichtiges sein. Doch diese paar Sekunden können schon verheerende Folgen haben – weshalb das Benutzen oder Telefonieren mit dem Handy am Steuer in Deutschland geahndet wird.
FAQ: Handy am Steuer
Werden Sie dabei erwischt, wie Sie während der Fahrt mit dem Handy am Steuer hantieren oder telefonieren, kommen laut Bußgeldkatalog mindestens 100 Euro und ein Punkt in Flensburg auf Sie zu. Gefährden Sie dabei andere Verkehrsteilnehmer, steigt das Bußgeld auf 150 Euro an. Zusätzlich drohen dann zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Kam es aufgrund der Nutzung vom Handy am Steuer sogar zu einem Unfall, müssen Sie sich auf 200 Euro, zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat einstellen.
Nutzen Sie unerlaubt das Handy am Steuer in der Probezeit, wird dies als sogenannter A-Verstoß angesehen. In diesem Fall müssen Sie neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog außerdem damit rechnen, dass Ihre Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre verlängert wird. Hinzu kommt die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Nutzen Sie das Handy über eine Freisprechanlage, ist das Telefonieren während der Fahrt zulässig. Sie dürfen es jedoch dabei nicht in der Hand halten, um es zu bedienen. Ansonsten kommen auch dann keine Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog auf Sie zu, wenn der Motor des Kfz während der Handynutzung komplett ausgeschaltet ist und das Fahrzeug steht. Start-Stopp-Funktionen gelten dabei allerdings nicht als Abstellen des Motors.
Video: Was droht bei einem Handyverstoß?
Das Telefon hat am Steuer nichts zu suchen

Der Bußgeldkatalog definiert beim Handy hinterm Steuer neben einem Bußgeld auch weitere Sanktionen. Worauf sich Verkehrssünder einrichten müssen, wenn sie das Telefonieren hinterm Steuer nicht lassen können oder die Versuchung, das Tablet anzutippen, zu groß ist, betrachtet der folgende Ratgeber.
Welche rechtliche Grundlage gibt es beim Telefonieren am Steuer? Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist in Bezug auf die Benutzung elektronischer Geräte hinterm Steuer recht eindeutig. In § 23 Absatz 1a StVO wird genau definiert was in diesem Zusammenhang zulässig ist und was nicht. Demnach darf eine Handy am Steuer nur verwendet werden, wenn dafür „[…] nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird [….]“ und das Gerät dafür nicht in der Hand gehalten werden muss.
Ist das Handy oder Tablet in einer Halterung also fest installiert bzw. im Fahrzeug eingebaut und über eine Freisprechanlage bedienbar, kann während der Fahrt telefoniert werden. Jegliche händische Eingabe oder Bedienung ist untersagt und wird mit Sanktionen geahndet. Gleiches gilt auch bei Navigationsgeräten, mehr als ein kurzer Blick auf das Display ist nicht erlaubt. Soll hier die Strecke geändert werden, müssen Fahrer ihr Auto parken.
Das Navi oder Handy am Steuer in der Hand zu haben, ist nur noch gestattet, wenn der Motor komplett ausgeschaltet ist und das Fahrzeug steht. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Nutzung von Start-Stopp-Funktionen nicht als Abstellen des Motors gewertet wird. Das heißt auch an einer roten Ampel oder im stockenden Verkehr ist das Telefonieren am Steuer mit dem Handy am Ohr nicht zulässig.
Handy am Steuer: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
Fürs Telefonieren am Steuer wird keine Strafe im eigentlichen Sinn verhängt. Vielmehr gilt die Nutzung elektronischer Geräte als Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend mit einem Bußgeld geahndet. Werden Autofahrerfahrer also beim Checken der Sozialen Medien hinterm Steuer erwischt oder haben sie das Handy am Ohr, werden 100 Euro fällig. Zudem gibt es auch einen Punkt in Flensburg.

Sind Fahrer so durch die Handynutzung abgelenkt, dass sie andere gefährden, sind es schon 150 Euro. Verursachen sie eine Sachbeschädigung werden es 200 Euro. In beiden Fällen hat das Telefonieren am Steuer dann zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot zur Folge.
Geblitzt? Mit dem Handy am Ohr wird es teuer
Sind Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs, werden sie manchmal auch geblitzt. Mit dem Handy in der Hand kann das dann schnell höhere Sanktionen bedeuten. Das Bußgeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung muss ebenso beglichen werden wie das fürs Handy am Steuer. Allerdings gibt es hier bestimmte Regelungen, in welcher Höhe welches Bußgeld zu bezahlen ist.
Liegt in solch einem Fall z. B. Tateinheit vor, gilt: Das höhere Bußgeld schlägt voll und das niedrigere zur Hälfte zu Buche. Punkte und Fahrverbote werden addiert. So kann es sein, dass hier ein geringer Tempoverstoß, der mit 20 Euro zu ahnden ist, nur mit 10 Euro beglichen werden muss, da dieser das niedrigere Bußgeld darstellt. Wurde der Fahrer mit dem Handy geblitzt, muss er dann in diesem Fall 110 Euro zahlen und kassiert einen Punkt.
Anders sieht es dann aus, wenn für den Geschwindigkeitsverstoß ein Bußgeld von 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot anfallen. Hier sind für diese Verkehrssünde sowie für das Handy am Steuer insgesamt 290 Euro zu zahlen. Zudem fallen dann 3 Punkte und ein Monat Fahrverbot an. Daher sehen viele Fahrer auch in den Sanktionen bei der Nutzung vom Handy am Steuer ein Strafe.
Bildnachweise: fotolia.com/Syda_Productions, istockphoto.com/vladacanon, fotolia.com/© Production Perig