Bußgeldkatalog Motorrad: Vorschriften, Verkehrszeichen, Strafen

Bußgeldkatalog fürs Motorrad: Die häufigsten Verkehrsverstöße
Aktuelle Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
Um ... km/h zu schnell gefahren | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
---|---|---|---|
1 bis 10 | 30 | ||
11 bis 15 | 50 | ||
16 bis 20 | 70 | ||
21 bis 25 | 115 | 1 | |
26 bis 30 | 180 | 1 | 1 Monat, wenn es sich um die zweite Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres handelt |
31 bis 40 | 260 | 2 | 1 Monat |
41 bis 50 | 400 | 2 | 1 Monat |
51 bis 60 | 560 | 2 | 2 Monate |
61 bis 70 | 700 | 2 | 3 Monate |
mehr als 70 | 800 | 2 | 3 Monate |
Aktuelle Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Um ... km/h zu schnell gefahren | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
---|---|---|---|
1 bis 10 | 20 | ||
11 bis 15 | 40 | ||
16 bis 20 | 60 | ||
21 bis 25 | 100 | 1 | |
26 bis 30 | 150 | 1 | 1 Monat, wenn es sich um die zweite Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres handelt |
31 bis 40 | 200 | 1 | 1 Monat, wenn es sich um die zweite Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres handelt |
41 bis 50 | 320 | 2 | 1 Monat |
51 bis 60 | 480 | 2 | 1 Monat |
61 bis 70 | 600 | 2 | 2 Monate |
mehr als 70 | 700 | 2 | 3 Monate |
Rechtliche Folgen bei einem Rotlichtverstoß
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Einfacher Rotlichtverstoß (Ampel zeigte höchstens eine Sekunde lang Rot an) | 90 € | 1 | |
... mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat |
... mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 | 1 Monat |
Qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel zeigte länger als eine Sekunde Rot an) | 200 € | 2 | 1 Monat |
... mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat |
... mit Sachbeschädigung | 360 € | 2 | 1 Monat |
Bußgelder & Strafen für Alkohol am Steuer
Alkoholverstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
1. Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze | 500 € | 2 | 1 Monat |
2. Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze | 1000 € | 2 | 3 Monate |
3. Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze | 1500 € | 2 | 3 Monate |
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | |
Trunkenheit im Verkehr (bereits ab 0,3 Promille möglich, spätestens aber ab 1,1 Promille) | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
Missachtung der Helmpflicht
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Sie fuhren Motorrad und trugen dabei keinen geeigneten Helm. | 15 | |
Sie beförderten auf dem Motorrad ein Kind, das keinen geeigneten Helm trug. | 60 | 1 |
Missachtung eines Verkehrsverbots
Verstoß | Bußgeld in Euro |
---|---|
Sie missachteten Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art). | 50 |
Sie missachteten Verkehrszeichen 255 (Verbot für Krafträder). | 50 |
Sie missachteten Verkehrszeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge). | 50 |
Weitere Bußgeldkataloge und Verkehrsregeln fürs Motorrad finden Sie hier:
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitungen
- Bußgeldkatalog für Alkoholverstöße
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Bußgeldkatalog für Handyverstöße
- Bußgeldkatalog zur Hauptuntersuchung
- Bußgeldkatalog zur Helmpflicht
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße
- Bußgeldkatalog bei Unfall
- Bußgeldkatalog für Vorfahrtverstöße
- Verkehrsregeln für Kleinkrafträder
- Verkehrsregeln fürs Moped
- Verkehrsregeln für Motorroller
Bußgeldrechner: Berechnen Sie die Sanktionen für Ihren Motorrad-Verstoß
Bei den meisten Verkehrsverstößen gibt es keinen Unterschied hinsichtlich der Sanktionen (Fahrverbot, Punkte, Bußgeld) zwischen Motorrad- und Autofahrern. Sie können in unserem Bußgeldrechner deshalb einfach „PKW“ als Fahrzeug angeben und erhalten so auch die Sanktionen für Motorradfahrer.
Jeder Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr hat sich an feste Vorschriften zu halten. Natürlich gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO) fürs Motorrad ebenso wie für alle anderen Fahrzeuge. Doch manche der darin enthaltenen Regeln sind speziell auf Führer von Krafträdern zugeschnitten. Welche das sind und welche Sanktionen bei Verstößen auf dem Motorrad laut Bußgeldkatalog anfallen, verrät dieser Ratgeber.
FAQ: Bußgeldkatalog fürs Motorrad
In der Regel fallen hier die gleichen Bußgelder an wie für Pkw-Fahrer. Die genauen Sanktionen können Sie unseren Tabellen entnehmen oder mit diesem Rechner ermitteln.
Das Verkehrszeichen 255 verbietet Motor- und anderen Krafträdern die Durchfahrt durch eine Straße, allen anderen Fahrzeugen ist das Fahren hier gestattet. Daneben gibt es Zusatzzeichen mit Motorrad-Piktogramm, die die Bedeutung eines Verkehrsschildes einschränken und Motorradfahrern so z. B. das Parken auf einer Fläche erlauben können, während dies für mehrspurige Kfz verboten ist.
In den meisten Situationen müssen sich Motorradfahrer an die gleichen Vorschriften halten wie Pkw-Fahrer halten. Welche Regeln gelten, wenn dies nicht der Fall ist, erfahren Sie hier.
Vorschriften fürs Motorrad: Das ist zu beachten

Viele Menschen nehmen an, dass das Motorrad in der StVO eine Sonderstellung einnehmen würde. Tatsächlich aber wird es in vielen Situationen rechtlich wie ein Pkw behandelt, was bedeutet, dass Motorradfahrer sich häufig an die gleichen Regeln halten müssen wie Autofahrer. Dies betrifft z. B. die allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkungen (außer beim Fahren mit Anhänger), Vorfahrtsregelungen oder die Promillegrenze.
Deshalb gibt es auch keinen eigenen Bußgeldkatalog fürs Motorrad. Stattdessen werden Motorradfahrer wie sämtliche andere Verkehrsteilnehmer (Autofahrer, Fahrradfahrer, Fußgänger etc.) nach dem bundesweit einheitlichen Tatbestandskatalog sanktioniert.
In einigen Fällen unterscheiden sich allerdings die Regeln fürs Motorrad von denen für Pkw-Fahrer:
- Für Motorräder gilt keine Winterreifenpflicht.
- Es ist verboten, Motorräder abzuschleppen.
- Anders als bei einem Pkw muss beim Motorrad auch tagsüber und bei guten Sichtverhältnissen das Abblend- oder Tagfahrlicht eingeschaltet sein.
- Ist ein Motorradfahrer mit einem Anhänger unterwegs, darf er auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen außerorts höchstens 60 km/h fahren.
- Auf einem Motorrad besteht eine Helmpflicht.
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