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Promillegrenze für LKW-Fahrer

Welche Promillegrenze gilt für LKW-Fahrer?
Welche Promillegrenze gilt für LKW-Fahrer?

Bußgeldkatalog: Promillegrenze für LKW-Fahrer nicht eingehalten

Alkohol­verstoßBußgeldPunkteFahr­verbot
1. Verstoß gegen die 0,5-Promille­­grenze500 €21 Monat
2. Verstoß gegen die 0,5-Promille­­grenze1000 €23 Monate
3. Verstoß gegen die 0,5-Promille­­grenze1500 €23 Monate
Gefähr­dung des Verkehrs unter Alkohol­­einfluss3Ent­ziehung des Führer­­scheins, Freiheits­­strafe oder Geld­­strafe
Trunkenheit im Verkehr (bereits ab 0,3 Promille möglich, spätestens aber ab 1,1 Promille)3Ent­ziehung des Führer­­scheins, Freiheits­­strafe oder Geld­­strafe

Bußgeldrechner: Verstoß gegen Promillegrenze für LKW-Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer

Wenn Sie wissen möchten, wie viel Promille Sie nach dem Konsum alkoholischer Getränke möglicherweise haben, können Sie das hier mit dem Promillerechner herausfinden.

LKW-Fahrer und Berufskraftfahrer, die Personen befördern, tragen eine besondere Verantwortung. Erstere deshalb, weil Unfälle mit einem Lastwagen in der Regel besonders schwere Folgen haben und letztere, weil sie die Verantwortung für die Sicherheit ihrer Insassen tragen. Wenn Fahrer dieser Berufsgruppen ihr Fahrzeug unter Alkoholeinfluss steuern, steigt die Gefahr für sie, die von ihnen beförderten Personen und andere Verkehrsteilnehmer erheblich. Denn bei einem alkoholisierten Fahrer sind die Konzentrationsfähigkeit und die Wahrnehmung beeinträchtigt, während ihre Bereitschaft zu einem riskanten Verhalten steigt.

0,5 Promillegrenze gilt auch für LKW-Fahrer

Die 0,5 Promillegrenze gilt auch für LKW-Fahrer.
Die 0,5 Promillegrenze gilt auch für LKW-Fahrer.

Dennoch gibt es keine eigene LKW-Promillegrenze. Für die Fahrer gelten die üblichen 0,5 Promille, die auch andere Kraftfahrer einhalten müssen.

  • Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille hinter dem Steuer erwischt wird, darf dafür laut dem Bußgeldkatalog für LKW ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro auf den Tisch legen, kassiert zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot, welches gerade Berufskraftfahrer besonders hart trifft und auch treffen soll.
  • Wer die Promillegrenze als LKW-Fahrer noch weiter ausreizt und mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr aus dem Verkehr gezogen wird, begeht sogar eine Straftat: Trunkenheit im Verkehr nach § 316 Strafgesetzbuch. In diesem Fall geht der Strafrichter von absoluter Fahruntüchtigkeit aus und verhängt eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Außerdem wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist verhängt, vor deren Ablauf der Betroffene keine neue Fahrerlaubnis beantragen kann.
  • Ab 1,6 Promille müssen sich Kraftfahrer einer Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen, bevor sie einen neuen Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist beantragen können.

Achtung! Auch unterhalb der 0,5-Promillegrenze können LKW-Fahrer und andere Kraftfahrer wegen einer Straftat zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie alkoholtypische Ausfallerscheinungen zeigen. Das sind z. B. Schlangenlinien oder ein Unfall, der sich typischerweise auf Alkoholkonsum zurückführen lässt. In diesem Fall (ungefähr ab 0,3 Promille) liegt eine sogenannte relative Fahruntüchtigkeit vor. Die Folgen: Geldstrafe oder – für Wiederholungstäter – sogar eine Freiheitsstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate oder bei einem Unfall für mindestens zwölf Monate.

Arbeitsrechtliche Promillegrenze für LKW-Fahrer

Unabhängig von der gesetzlich festgelegten Promillegrenze von 0,5 können die Arbeitgeber vertraglich auch eine 0,0 Promillegrenze festlegen. Verstößt ein LKW-Fahrer hiergegen nachweislich, muss er unter Umständen mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

Dasselbe Schicksal kann aber auch Brummifahrer treffen, die aufgrund eines Fahrverbots oder einer Entziehung der Fahrerlaubnis ihren Führerschein abgeben müssen.

Promillegrenze von 0,0 bei Gefahrguttransporten und Personenbeförderung

Allerdings gilt für LKW-Fahrer eine Promillegrenze von 0,0, wenn sie Gefahrgut transportieren.
Allerdings gilt für LKW-Fahrer eine Promillegrenze von 0,0, wenn sie Gefahrgut transportieren.

Doch nicht immer gilt die 0,5-Promillegrenze auch für LKW-Fahrer. Für Fahrer, die Gefahrgut transportieren, gilt ein striktes Alkoholverbot, sprich 0,0 Promille. Mit gutem Grund, sind solche Transporte für die Allgemeinheit doch besonders gefährlich.

Auch Busfahrer und Taxifahrer dürfen am Arbeitsplatz keinen Alkohol trinken, um zusätzliche Gefährdungen der von ihnen beförderten Personen auszuschließen.

Übrigens hilft die Schutzbehauptung des LKW-Fahrers, lediglich ein alkoholhaltiges Medikament eingenommen zu haben, nicht unbedingt. Das musste ein Berufskraftfahrer erleben, der bei einem Gefahrguttransport von flüssigem Stickstoff mit 0,2 Promille im Blut erwischt wurde.

Das Landesarbeitsgericht München hielt die fristlose Kündigung durch seinen Arbeitgeber für wirksam – eben wegen der 0,0-Promillegrenze für LKW-Fahrer, die Gefahrgut transportieren (Urteil vom 19.03.2008, Az. 7 Sa 1369/07). Der Fahrer wurde jährlich im Hinblick auf das strikte Alkoholverbot geschult. Sein Arbeitsvertrag enthielt außerdem einen Hinweis darauf, dass im Falle einer Zuwiderhandlung die fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann.

FAQ: Promillegrenze für LKW-Fahrer

Sieht das Gesetz für LKW-Fahrer eine eigene Promillegrenze vor?

Nein. LKW-Fahrer müssen genauso wie andere Kraftfahrer die 0,5 Promille einhalten.

Gilt das auch für Berufskraftfahrer?

Ja, allerdings mit einigen Ausnahmen: Transportiert ein LKW-Fahrer Gefahrgut, darf er gar keinen Alkohol zu sich nehmen. Dasselbe gilt für Bus- und Faxifahrer.

Kann es arbeitsrechtliche Folgen haben, wenn ein LKW-Fahrer mit Alkohol am Steuer erwischt wird?

Ja, und zwar selbst dann, wenn er die 0,5 Promille nicht erreicht und keinen Unfall verursacht. Das gilt insbesondere für diejenigen Berufskraftfahrer, welche die besagten 0,0 Promille einhalten müssen. Außerdem kann der Arbeitgeber auch von sich auch ein absolutes Alkoholverbot aussprechen und bei einem Verstoß dagegen das Arbeitsverhältnis kündigen.

Bildnachweise: depositphotos.com/svetaya, istockphoto.com/dehooks, istockphoto.com/ronstik