Lenk- und Ruhezeiten für Bus- und Lkw-Fahrer: Eine komplizierte Regelung

Bußgeldtabelle: Missachtung der Lenk- und Ruhezeiten
Verstoß | Bußgeld für Fahrer | Bußgeld für Unternehmer |
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Tägliche Lenkzeit (von 9 oder 10 Stunden) wurde überschritten … | ||
… bis zu 1 Stunde | 30 | 90 € |
… mehr als 1 Stunde bis zu 2 Stunden | 30 € je angefangene halbe Stunde | 90 € je angefangene halbe Stunde |
… mehr als 2 Stunden | 60 € je angefangene halbe Stunde | 180 € je angefangene halbe Stunde |
Wöchentliche Lenkzeit von 56 Stunden wurde überschritten … | ||
… bis zu 2 Stunden | 30 | 90 € je angefangene Stunde |
… bei einer wöchentlichen Lenkzeit von 58 bis 67 Stunden | 30 € je angefangene Stunde | 90 € je angefangene Stunde |
… bei einer wöchentlichen Lenkzeit von mehr als 67 Stunden | 60 € je angefangene Stunde | 180 € je angefangene Stunde |
Gesamtlenkzeit während zweier aufeinanderfolgender Wochen wurde überschritten … | ||
… bis zu 2 Stunden | 30 | 90 € je angefangene Stunde |
… bei einer Gesamtlenkzeit von mehr als 92 bis 108 Stunden | 30 € je angefangene Stunde | 90 € je angefangene Stunde |
… bei einer Gesamtlenkzeit von mehr als 108 Stunden | 60 € je angefangene Stunde | 180 € je angefangene Stunde |
Vorgeschriebener Zeitpunkt für die Fahrtunterbrechung wurde überschritten … | ||
… bis zu 1 Stunde | 30 | 90 € |
… mehr als 1 Stunde | 30 € je angefangene halbe Stunde | 90 € je angefangene halbe Stunde |
Vorgeschriebene Dauer für die Fahrtunterbrechung wurde nicht eingehalten … | ||
… bei Unterschreitung bis zu 15 Minuten | 30 | 90 |
… bei Unterschreitung von mehr als 15 Minuten | 60 € je angefangene Viertelstunde | 180 € je angefangene Viertelstunde |
Tägliche Ruhezeit in einem 24- bzw. 30 Stunden-Zeitraum wurde nicht eingehalten … | ||
… bei Unterschreitung bis zu 1 Stunde | 30 | 90 € |
… bei Unterschreitung bis zu 3 Stunden | 30 € je angefangene Stunde | 90 € je angefangene Stunde |
… bei Unterschreitung von mehr als 3 Stunden | 60 € je angefangene Stunde | 180 € je angefangene Stunde |
Bestimmungen über die Ruhezeiten in zwei aufeinanderfolgenden Wochen wurden nicht eingehalten … | ||
… bei Unterschreitung bis zu 1 Stunde | 30 | 90 € |
… bei Unterschreitung von mehr als 1 Stunde | 30 € je angefangene Stunde | 90 € je angefangene Stunde |
Vorgeschriebener Zeitpunkt für wöchentliche Ruhezeit wurde überschritten | 60 € je angefangenen 24-Stunden-Zeitraum | 180 € je angefangenen 24-Stunden-Zeitraum |
Vorgeschriebene Mindestdauer der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit wurde nicht eingehalten … | ||
… bei Unterschreitung bis zu 1 Stunde | 30 | 90 |
… bei Unterschreitung bis zu 9 Stunden | 30 € je angefangene Stunde | 90 € je angefangene Stunde |
… bei Unterschreitung von mehr als 9 Stunden | 60 € je angefangene Stunde | 180 € je angefangene Stunde |
Vorgeschriebene Mindestdauer der reduzierten wöchentlichen Ruhezeit wurde nicht eingehalten … | ||
… bei Unterschreitung bis zu 1 Stunde | 30 | 90 |
… bei Unterschreitung bis zu 5 Stunden | 30 € je angefangene Stunde | 90 € je angefangene Stunde |
… bei Unterschreitung von mehr als 5 Stunden | 60 € je angefangene Stunde | 180 € je angefangene Stunde |
Ausgleich für eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit wurde nicht mit einer anderen Ruhezeit von mindestens 9 Stunden verbunden … | ||
… bei Unterschreitung bis zu 1 Stunde | 30 | 90 |
… bei Unterschreitung bis zu 5 Stunden | 30 € je angefangene Stunde | 90 € je angefangene Stunde |
Regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug verbracht | 1000 € je vorschriftswidrig verbrachter Ruhezeit | 3000 € je vorschriftswidrig verbrachter Ruhezeit |
Bußgeldrechner zu den Lenk- und Ruhezeiten
Übermüdete Kraftfahrzeugführer stellen eine Gefahr für die Verkehrssicherheit dar, ganz besonders wenn sie sich hinter dem Steuer eines Lkw oder Busses befinden. Darum gelten in der gesamten EU gesetzlich verbindliche Lenk- und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer und Busfahrer. Doch die Regelung dazu ist mitunter sehr kompliziert. Darum wollen wir in diesem Ratgeber genau erklären, was hinsichtlich der Lenk- und Ruhezeiten gilt.
FAQ: Lenk- und Ruhezeiten
Der Fahrzeugführer hat während der Ruhezeit frei, was bedeutet, dass er keinerlei berufliche Tätigkeit ausüben darf: kein Fahren, kein Be- und Entladen des Lkw, keine Wartung des Fahrzeugs etc. Auch darf er sich während der Ruhezeit nicht in Arbeitsbereitschaft befinden. Es ist verboten, die Ruhezeit im fahrenden Fahrzeug zu verbringen. Im parkenden Fahrzeug darf sich der Fahrer während der Ruhezeit nur aufhalten, wenn dieses über eine Schlafkabine verfügt.
In diesem Fall droht sowohl für den Fahrer als auch den Unternehmer ein Bußgeld. Dessen Höhe hängt davon ab, um wie viel die erlaubte Lenkzeit überschritten wurde. Genauere Informationen können Sie dieser Tabelle entnehmen. Alternativ können Sie auch diesen Rechner verwenden.
Lkw-Fahrer sind verpflichtet, nach spätestens 4,5 Stunden eine Pause von mindestens 45 Minuten einzulegen. Insgesamt dürfen sie nur höchstens 9 Stunden am Tag und maximal 56 Stunden pro Woche fahren. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Begriffsdefinition: Lenkzeiten, Ruhezeiten, Fahrtunterbrechung etc.
Bevor wir erklären, wie lange die Lenk- und Ruhezeiten dauern, wollen wir diese Begriffe genau definieren:

- Die Lenkzeit ist die Zeit, in der der Fahrer sein Fahrzeug im Straßenverkehr führt. Dazu gehören sämtliche Fahraktivitäten, aber auch kurze Wartezeiten (max. 1 Minute) mit dem Fahrzeug, z. B. an einer Ampel. Längeres Warten, z. B. in einem Stau, zählt hingegen nicht zur Lenkzeit.
- Die Arbeitszeit ist die Zeit, in der der Fahrer Aufgaben verrichtet, die in seinen Arbeitsbereich fallen. Dazu gehört die gesamte Lenkzeit, aber auch andere Tätigkeiten wie z. B. das Beladen des Lkw, das Einchecken von Fahrgästen im Bus oder längeres Warten im Stau.
- Die Ruhezeit ist ein Zeitraum von mehreren Stunden, in dem der Fahrer keinerlei Arbeit verrichtet und sich nicht in Bereitschaft befindet. Sie liegt immer zwischen zwei Lenkzeiten. Die Ruhezeit darf nur dann im Fahrzeug verbracht werden, wenn eine Schlafkabine vorhanden ist. Außerdem darf das Fahrzeug dabei nicht fahren.
- Die Fahrtunterbrechung ist ein Zeitraum von mindestens 15 Minuten, in dem der Fahrer keine berufliche Tätigkeit ausübt. Sie unterbricht die Lenkzeit. Als Fahrtunterbrechung kann auch die Wartezeit beim Be- und Entladen oder die Zeit, die während der Fahrt auf dem Beifahrersitz verbracht wird, gezählt werten
Zusammengefasst: Lenkzeit ist immer Arbeitszeit, aber nicht jede Arbeitszeit ist Lenkzeit. Die Ruhezeit liegt immer zwischen zwei Lenkzeiten, wohingegen die Fahrtunterbrechung innerhalb einer Lenkzeit erfolgt.
Tägliche Ruhezeit: Mindestens 11 Stunden Erholung pro Tag
Lkw- bzw. Busfahrer müssen täglich eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einlegen. Mit „täglich” ist hier wohlgemerkt kein Kalendertag gemeint, sondern ein Zeitraum von 24 Stunden. Ein Tag kann demnach auch um 8 Uhr früh beginnen und um 8 Uhr am nächsten Morgen enden.
Die tägliche Ruhezeit sollte möglichst am Stück absolviert werden, es ist aber auch erlaubt, sie in zwei Blöcke aufzuteilen, welche beide innerhalb von 24 Stunden genommen werden müssen. In diesem Fall muss die tägliche Ruhezeit mindestens 12 Stunden betragen anstatt 11. Die Aufteilung darf zudem ausschließlich auf folgende Weise erfolgen:
- Der erste Block muss mindestens 3 Stunden umfassen.
- Der zweite Block muss mindestens 9 Stunden umfassen.
Eine andere Aufteilung, z. B. in 4- und 8-Stunden-Blöcke, ist nicht erlaubt. Ebenso wenig darf die Reihenfolge der beiden Blöcke getauscht werden.
Es ist zulässig, die tägliche Ruhezeit von 11 auf 9 Stunden zu verkürzen. Das wird dann als reduzierte tägliche Ruhezeit bezeichnet. Diese Verkürzung unterliegt jedoch einer Bedingung: Im Zeitraum zwischen zwei Wochenruhezeiten dürfen nur drei solche reduzierten Ruhezeiten genommen werden.
Die Wochenruhezeit: Mindestens 45 Stunden lang „Wochenende”
Bus- und Lkw-Fahrer müssen auch eine wöchentliche Ruhezeit einhalten. Auch hier kommt es nicht auf Kalenderwochen bzw. -tage an. Konkret bedeutet das: Die Wochenruhezeit ist nach einem Zyklus von 6 zusammenhängenden Zeiteinheiten von jeweils 24 Stunden einzulegen. Das Ende der Arbeitswoche muss für Berufskraftfahrer also nicht zwingend auf das tatsächliche Wochenende fallen.

Das folgende Beispiel soll diese Regelung veranschaulichen:
- Dienstag – Ende der Wochenruhezeit
- Mittwoch – Tag 1
- Donnerstag – Tag 2
- Freitag – Tag 3
- Samstag – Tag 4
- Sonntag – Tag 5
- Montag – Tag 6
- Dienstag – Beginn der Wochenruhezeit
Die wöchentliche Ruhezeit muss grundsätzlich mindestens 45 Stunden betragen. Es ist jedoch erlaubt, sie auf 24 Stunden zu verkürzen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Sie müssen zunächst eine regelmäßige Wochenruhezeit über volle 45 Stunden absolvieren.
- Die darauf folgende Wochenruhezeit dürfen Sie auf 24 Stunden verkürzen. Sie beträgt damit 21 Stunden weniger als üblich.
- In der Woche darauf müssen Sie wieder eine volle 45-Stunden-Ruhezeit einlegen und obendrein noch die 21 Stunden aus der Woche davor nachholen.
- Diese nachgeholten 21 Stunden müssen sich entweder direkt an die regelmäßige Wochenruhezeit anschließen – das wären dann 66 zusammenhängende Stunden – oder an eine tägliche Ruhezeit von mindestens 9 Stunden – das wären dann mindestens 30 Stunden.
Lenkzeiten für Lkw- und Busfahrer: Wie lange dürfen sie fahren?
Die tägliche Lenkzeit darf höchstens 9 Stunden betragen. Allerdings gibt es auch hier wieder eine Ausnahmeregelung: Es ist erlaubt, die tägliche Lenkzeit auf 10 Stunden auszudehnen, allerdings darf das in einem Zeitraum zwischen zwei Wochenruhezeiten nur zweimal passieren.
Für die Wochenlenkzeit wiederum ist eine Höchstdauer von 56 Stunden vorgeschrieben. Außerdem darf die gesamte Lenkzeit innerhalb zwei aufeinander folgenden Wochen nicht mehr als 90 Stunden betragen. Das bedeutet: Haben Sie in der ersten Woche die vollen 56 Stunden an Lenkzeit absolviert, dürfen Sie in der zweiten Woche nur höchstens 34 Stunden Lenkzeit haben.
Fahrtunterbrechung: Pause muss sein

Nicht nur Zeitpunkt und Dauer der Lenk- und Ruhezeiten sind gesetzlich geregelt, sondern auch die der Fahrtunterbrechung. Dabei handelt es sich um eine Pause, die Lkw- bzw. Busfahrer nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit einlegen müssen. Während der Fahrtunterbrechung dürfen keine beruflichen Tätigkeiten verrichtet werden, es ist aber erlaubt, sie auf dem Beifahrersitz oder in der Schlafkabine zu verbringen.
Die Fahrtunterbrechung sollte mindestens 45 Minuten dauern. Diese dürfen in zwei Blöcke gesplittet werden, allerdings nur auf folgende Weise:
- Die erste Fahrtunterbrechung muss mindestens 15 Minuten betragen.
- Die zweite Fahrtunterbrechung muss mindestens 30 Minuten betragen.
Wichtig ist, dass beide Blöcke spätestens nach 4,5 Stunden Lenkzeit genommen wurden. Das könnte z. B. so aussehen: 2,5 Stunden Lenkzeit – 15 Minuten Pause – 2 Stunden Lenkzeit – 30 Minuten Pause.
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