Überladung kann für Fahrer und Halter teuer werden

Bußgeldtabelle: Überladung bei PKW und LKW
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Ein Kfz (zGG bis 7,5 t) oder Anhänger (zGG bis 2 t) überladen | ||
um mehr als 5 % | 10 Euro | |
um mehr als 10 % | 30 Euro | |
um mehr als 20 % | 95 Euro | 1 |
um mehr als 30 % | 235 Euro | 1 |
Einen LKW bzw. Kfz (zGG über 7,5 t) oder dessen Anhänger (zGG mehr als 2 t) überladen | ||
um 2 bis 5 % | 30 Euro | |
um mehr als 5 % | 80 Euro | 1 |
um mehr als 10 % | 110 Euro | 1 |
um mehr als 20 % | 190 Euro | 1 |
um mehr als 30 % | 380 Euro | 1 |
Als Halter die Überladung eines LKW oder Anhängers (zGG mehr als 2 t) zugelassen | ||
um 2 bis 5 % | 35 Euro | |
um mehr als 5 % | 140 Euro | 1 |
um mehr als 10 % | 235 Euro | 1 |
um mehr als 20 % | 380 Euro | 1 |
um mehr als 30 % | 425 Euro | 1 |
Je schwerer ein Fahrzeug ist, desto länger benötigt dieses, um anhalten zu können. Der Bremsweg verlängert sich mit steigendem Gewicht. Das spielt nicht nur für LKW-Fahrer eine Rolle. Ladungssicherung und die Vermeidung von Überladung sind auch für Autofahrer wichtig, etwa wenn sie mit viel Gepäck in den Urlaub fahren wollen. Hier lesen Sie, wie Sie herausfinden, wie viel Ladung Sie in einem Fahrzeug mitführen dürfen, wie Sie verhindern, dass Sie etwa einen Wohnwagen überladen und welche Konsequenzen bei Verstößen drohen.
FAQ: Überladung
In der Zulassungsbescheinigung Teil I finden Sie alle nötigen Angaben. Diese Grafik zeigt Ihnen, wo die Infos genau stehen.
Wer etwas mehr Ladung transportieren will, sollte unbedingt die Anhängelasten beim PKW beachten. Auch Stützlast und zGG des Anhängers sind zu berücksichtigen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Möglich sind Bußgelder und Punkte in Flensburg. Ein Fahrverbot sieht der Tatbestandskatalog nicht vor. Die genauen Sanktionen finden Sie in unserer Bußgeldtabelle.
Video: Überladung von Kfz – die wichtigsten Infos
Wann gilt ein LKW oder ein Auto als überladen?
Um zu klären, wann nach dem aktuell gültigen Bußgeldkatalog eine Überladung vorliegt, gilt es zu klären, wie viel ein Auto oder ein LKW überhaupt wiegen darf. Diese Frage lässt sich mit einem Blick in die Fahrzeugpapiere beantworten. Genauer gesagt, finden Sie die nötige Information in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Feld F.1. Dort steht, wie viel Ihr Fahrzeug im beladenen Zustand maximal wiegen darf. Diese Angabe wird als „zulässige Gesamtmasse“ (zGM) oder als „zulässiges Gesamtgewicht“ (zGG) bezeichnet.
Aber wie finden Sie nun heraus, wann eine Überladung vorliegt? Dazu müssen Sie im nächsten Schritt in Erfahrung bringen, wie viel Ihr Fahrzeug im Leerzustand wiegt. Diese Angabe steht ebenfalls in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld G.

In unserem Beispiel weist das Auto ein Leergewicht von 940 kg auf. In dieser Angabe sind das Gewicht des Fahrers (etwa 75 kg) und eine 90-prozentige Tankfüllung bereits eingeschlossen. Die zGG liegt laut Feld F.1 bei 1.354 kg. Rechnen Sie die zulässige Gesamtmasse abzüglich des Leergewichtes, erhalten Sie die Angabe, wie viel Ihre Ladung maximal wiegen darf. Hier sind das 414 kg. Überschreiten Sie dieses Gewicht, handelt es sich um Überladung. Dieser Verstoß kann Bußgelder und Punkte in Flensburg nach sich ziehen.
Zulässiges Gesamtgewicht bei einem Anhänger
Große und schwere Dinge lassen sich nicht nur mit dem Auto transportieren, sondern auch mit einem Anhänger. Auch hier sollten Sie auf einiges achten, um kein Bußgeld für Überladung zu riskieren. Dazu müssen Sie wiederum ein paar Daten in Erfahrung bringen. Dazu zählen:
- die zulässige Anhängelast von Ihrem PKW,
- das zGG des Anhängers
- sowie die maximale Stützlast.
Die Anhängelast bestimmt, wie schwer der Anhänger maximal sein darf, den Sie mit ihrem Auto ziehen wollen, damit keine Überladung vorliegt. Die Stützlast gibt darüber Auskunft, mit welchem Gewicht der Anhänger auf die Anhängerkupplung vom Zugfahrzeug drückt. Beide Angaben dürfen nicht überschritten werden.
Ein erneuter Blick in die Fahrzeugpapiere bzw. in die Zulassungsbescheinigung Teil I verschafft Ihnen Klarheit:
- Die zulässige Anhängelast für einen Anhänger mit eingebauter Bremse finden Sie im Feld 0.1
- Die zulässige Anhängelast für einen Anhänger ohne Bremse finden Sie im Feld 0.2
- Die Stützlast finden Sie in Feld 13.
Wichtig ist daneben, dass Sie auch den Anhänger nicht überladen und demnach auch dessen zGG einhalten.
Wichtig für Reiselustige, die gern mit einem Wohnwagen unterwegs sind: Um ein für den Urlaub vorgesehenes Wohnmobil nicht zu überladen, sollten Sie hier auch alle Personen einberechnen, die während der Fahrt in dem Fahrzeug sitzen. Diese zählen schließlich auch zur Ladung.
Sollten Sie den Tatbestand der Überladung erfüllen, droht bei einem Kfz bis zu 7,5 t zGG oder einem Anhänger bis zu 2 t ein Bußgeld zwischen 10 und 235 Euro. Bei mehr als 20 Prozent Übergewicht kommt ein Punkt in Flensburg hinzu
LKW überladen – Diese Sanktionen drohen Lastkraftfahrern

Wer gegen geltendes Verkehrsrecht verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. So sieht der Bußgeldkatalog für Überladung verschiedene Sanktionen vor. Sowohl PKW-, als auch Lastkraftfahrer müssen mit Bußgeldern und Punkten rechnen. Letztere müssen allerdings meist etwas tiefer in die Tasche greifen, wenn sie ein zulässiges Gesamtgewicht von einem LKW über 7,5 t zGG überschreiten. Die Geldbußen beginnen hier bei 30 Euro und enden bei 380 Euro sowie einem Punkt in Flensburg. Allerdings kann auch der Halter des LKW zur Kasse gebeten werden, wenn dieser die Überladung zulässt. Bis zu 425 Euro sind möglich.
Für Autofahrer liegen die Geldbußen für Fahrer und Halter zwischen 10 und 235 Euro. Die genauen Angaben finden Sie in der obigen Bußgeldtabelle. Haben Sie einen Wohnwagen überladen (oder ein anderes Kfz), gelten bis zu 7,5 t zGG die gleichen Geldbußen wie für PKW.
Achtung: Um weder Sanktionen nach dem Bußgeldkatalog für Überladung zu riskieren noch gegen eine andere Vorschrift der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu verstoßen, sollten Sie immer Ihre gültige Fahrerlaubnis im Hinterkopf haben. Mit einem Führerschein der Klasse B dürfen Sie Anhänger bis zu 750 kg ziehen oder Anhänger, die über 750 kg wiegen, wenn die Fahrzeugkombination nicht schwerer als 3,5 t ist.
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