RATGEBER

Verkehrsrecht: Regelungen und Sanktionen im Straßenverkehr

Verkehrsrecht: Inhalt und Aufbau erklären wir in diesem Ratgeber.
Verkehrsrecht: Inhalt und Aufbau erklären wir in diesem Ratgeber.

Das Verkehrsrecht setzt sich aus verschiedenen Gesetzen und Verordnungen zusammen. Verstöße werden entsprechend dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog geahndet, wobei dieser nur Ordungswidrigkeiten enthält, die von Straftaten zu unterscheiden sind. Es gibt Rechtsanwälte, die sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert haben.

Wie ist das Verkehrsrecht aufgebaut?

Bußgeld- & Punktekatalog enthalten mögliche Sanktionen bei Verstößen gegen das Verkehrsrecht.
Bußgeld- & Punktekatalog enthalten mögliche Sanktionen bei Verstößen gegen das Verkehrsrecht.

Das Verkehrsrecht betrifft jeden Kfz-Fahrer, Fußgänger und Radler. Es handelt sich um ein Rechtsgebiet, welches den alltäglichen Verkehr regelt und Sanktionen bei Zuwiderhandeln bestimmt.

Dabei gibt es nicht das eine Verkehrsrecht. Vielmehr setzt es sich aus verschiedenen Gesetzen zusammen, zumal es nicht nur den Straßen-, sondern z. B. auch den Schienen- und den Schiffsverkehr gibt. In diesem Ratgeber möchten wir uns auf das Verkehrsrecht im Straßenverkehr konzentrieren. Die wichtigsten Gesetze diesbezüglich sind:

  • Die Straßenverkehrsordnung (StVO): Darin finden sich die wichtigsten Verkehrsregeln zu Tempolimit, Vorfahrt, Überholen etc. sowie die Bedeutung sämtlicher Verkehrszeichen.
  • Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): Dieses Gesetz bestimmt näher, welche Voraussetzungen ein Kfz erfüllen muss, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Dazu gehören beispielsweise grundsätzliche Bedingungen wie die Betriebserlaubnis, aber auch technische Anforderungen wie zulässige Licht- oder Bremsanlage.
  • Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Sie regelt alles Wichtige im Zusammenhang mit dem Führerschein, den Fahrerlaubnisklassen und den jeweils dafür erforderlichen Voraussetzungen (z. B. Fahrprüfung).
  • Die Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV): Hierin geht es in erster Linie um das Zulassungsverfahren beim An-, Ab- oder Ummelden eines Kfz. Zusätzlich finden sich darin Regelungen zur Speicherung der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt.
  • Das Straßenverkehrsgesetz (StVG): Es regelt unter anderem das Fahreignungsregister (FAER) sowie grundsätzliche Bußgeld- und Strafvorschriften (z. B. Promillegrenze).
  • Die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV): Sie legt z. B. die Bußgeldregelsätze fest. 

Des Weiteren kennt das deutsche Recht noch andere Paragrafen aus Gesetzen, die zwar nicht vorrangig dem Verkehrsrecht zuzuordnen sind, aber dennoch verkehrsrechtliche Aspekte berühren. So enthält das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) Vorschriften zur Höhe von Bußgeldern – diese beziehen sich aber nicht ausschließlich auf das Verkehrsrecht, sondern z. B. auch auf Verstoße gegen den Umweltschutz.

Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht weiß außerdem, dass neben den oben genannten Gesetzen noch das Versicherungsrecht (im Hinblick auf die Kfz-Haftpflichtversicherung), das Verkehrsverwaltungsrecht (z. B. bezüglich der Gestaltung von Verkehrsschildern) und das Strafrecht (bei Verkehrsstraftaten wie z. B. illegalen Autorennen) von Belang sein können.

Diese Sanktionen kennt das Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht sieht ein Fahrverbot bei bestimmten Verstößen vor.
Das Verkehrsrecht sieht ein Fahrverbot bei bestimmten Verstößen vor.

Die zuständigen Behörden haben je nach Verstoß verschiedene Möglichkeiten, die Verkehrsverstöße zu sanktionieren. Dabei kommt es zunächst natürlich darauf an, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Verkehrsstraftat handelt, wie schwer diese war und ob ggf. Personen oder Gegenstände zu Schaden kamen.

Bei Straftaten im Verkehrsrecht kommen in erster Linie drei Sanktionsmaßnahmen infrage:

  • Freiheitsstrafe
  • Geldstrafe
  • Fahrerlaubnisentzug mit Führerscheinsperre oder ggf. ein bis zu sechsmonatiges Fahrverbot
  • Punkte in Flensburg

Wichtig ist hierbei, dass das Strafmaß von einem Gericht festgelegt wird. Ganz anders ist das bei Ordnungswidrigkeiten. Diesbezüglich dient der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog (auch: Bußgeldkatalog) bzw. die Bußgeldkatalog-Verordnung als Grundlage für zu verhängende Sanktionen. Meist sind das:

  • Verwarn- oder Bußgeld
  • Punkte in Flensburg
  • Fahrverbot von ein bis drei Monaten
  • Je nach Schwere des Verstoßes oder Punktestand in Flensburg auch Fahrerlaubnisentzug
Das Abschleppen stellt normalerweise keine Sanktion im Sinne des Verkehrsrechts dar. Vielmehr handelt es sich um eine Maßnahme, den ggf. gestörten Verkehrsfluss wiederherzustellen oder zu gewährleisten.

Die Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr

Haben Sie z. B. eine rote Ampel überfahren, liegt ein Verstoß gegen das Verkehrsrecht vor.
Haben Sie z. B. eine rote Ampel überfahren, liegt ein Verstoß gegen das Verkehrsrecht vor.

Nach § 1 Abs. 1 OWiG ist eine Ordnungswidrigkeit eine „rechtswidrige und vorwerfbare Handlung“ für die auch ein Bußgeld vorgesehen ist. Im Straßenverkehr kann das z. B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung sein.

Sind Sie einmal zu schnell gefahren, haben Sie also ordnungswidrig gehandelt. Wie hoch das Bußgeld ausfällt und ob sogar noch Punkte oder ein Fahrverbot hinzukommen, hängt davon ab, wie weit die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde.

Neben der Geschwindigkeitsüberschreitung gehören auch folgende Ordnungswidrigkeiten zu den häufigsten Verkehrsverstößen:

  • Park- oder Halteverstoß
  • Verbotswidriges Überholen
  • Unterschreitung des Sicherheitsabstandes
  • Vorfahrtsmissachtung
  • Rotlichtverstoß

Nicht jeder, der geblitzt wird, erhält aber auch einen Bußgeldbescheid. Das liegt daran, dass die zuständige Behörde nur begrenzt Zeit hat, die Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Dabei unterscheidet das Verkehrsrecht zwischen Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung.

Die Verjährung tritt nach drei Monaten ein, wenn die Behörde den Bußgeldbescheid innerhalb dieser Zeit nicht zugestellt hat. Die Vollstreckungsverjährung beträgt mindestens drei Jahre, richtet sich aber sonst nach den Sanktionen.

Beachten Sie dabei, dass die Verjährungsfrist unterbrochen werden kann (z. B. durch Erstellung eines Anhörungsbogen).

In der Probezeit werden Führerschein-Neulinge nicht etwa strenger gemaßregelt, wenn sie gegen das Verkehrsrecht verstoßen. Vielmehr gibt es zusätzliche Maßnahmen, die Fahranfängern neben den üblichen Sanktionen wie Bußgeld blühen können. Dabei wird zwischen A- und B-Verstößen (schwerwiegende und weniger schwerwiegende Verstöße) unterschieden. Je nach Häufigkeit und Art kommen z. B. eine Probezeitverlängerung (auf max. vier Jahre) oder ein Aufbauseminar infrage.

Mehr als Verstöße gegen das Verkehrsrecht: Verkehrsstraftaten

Falsches Verhalten nach einem Unfall kann laut Verkehrsrecht ebenfalls geahndet werden.
Falsches Verhalten nach einem Unfall kann laut Verkehrsrecht ebenfalls geahndet werden.

Bei besonders schweren Vergehen im Straßenverkehr kann nicht mehr von einer Ordnungswidrigkeit gesprochen werden. Vielmehr kann es sich um eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) handeln. Ähnlich dem OWiG ist das StGB nicht ausschließlich dem Verkehrsrecht zuzuordnen. Allerdings enthält es Paragrafen, die sich explizit auf den Straßenverkehr beziehen. Folgende Verkehrsstraftaten sind in StGB und StVG zu finden:

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
  • Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)
  • Fahrerflucht bzw. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bzw. Gefährdung des Verkehrs (§§ 315b und c StGB)
  • Illegale Autorennen (§ 315d StGB)
  • Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel (z. B. Alkohol oder Drogen am Steuer) (§ 316 StGB)

Was das Strafmaß und zusätzlichen Sanktionen wie beispielsweise die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) angeht, müssen die Gerichte im Einzelfall genauer hinsehen. So kann Alkohol am Steuer je nach Promille und Fahrtüchtigkeit eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat darstellen.

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft bei Bußgeldbescheid, Sanktionen & Co.

Ein Verkehrsanwalt kennt sich im Verkehrsrecht aus und kann z. B. in Sachen Bußgeldbescheid beraten.
Ein Verkehrsanwalt kennt sich im Verkehrsrecht aus und kann z. B. in Sachen Bußgeldbescheid beraten.

Grundsätzlich wird davon abgeraten, nach einem Verkehrsunfall vorschnell Aussagen zu machen wie „Mein Fehler, ich habe das Vorfahrtsschild nicht gesehen“ oder wie Schuldeingeständnisse, die im Moment des Schocks gemacht werden, können sich später rächen. In solchen Fällen hilft dann ein Anwalt für Verkehrsrecht weiter.

Sollte es nach einem Unfall zu Streitigkeiten mit dem Unfallgegner oder dessen Versicherung kommen, kann der Verkehrsanwalt beratend zur Seite stehen. Darüber hinaus hilft er Ihnen, einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid oder darin verhängte Sanktionen einzulegen. In der Regel beantragt er dafür zunächst Akteneinsicht, um genauere Informationen über den Ihnen zur Last gelegten Verkehrsverstoß einzuholen.

Durch ein geschultes Auge und Erfahrung in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten erkennt er, ob und wo der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist und angefochten werden kann. Hilfreich ist das insbesondere beim Aufspüren technischer Mängel von Blitzern.

Ein Anwalt kostet Geld, weshalb es sich unter Umständen lohnt, einen Verkehrsrechtsschutz abzuschließen. Durch eine solche Absicherung müssen Sie sich im Ernstfall nicht in Unkosten stürzen, wenn Sie gegen einen Bußgeldbescheid, ein Fahrverbot oder sogar den Fahrerlaubnisentzug vorgehen möchten.

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