RATGEBER

Bei der Polizeikontrolle richtig verhalten & die eigenen Rechte kennen

„Darf die Polizei mich und mein Auto durchsuchen?“ – Dieser Ratgeber klärt auf.
„Darf die Polizei mich und mein Auto durchsuchen?“ – Dieser Ratgeber klärt auf.

Bußgeldtabelle für Verstöße im Zusammenhang mit der Polizeikontrolle

VerstoßBuß­geldPunk­te
An­wei­sung der Po­li­zei zur Durch­füh­rung ei­ner Ver­kehrs­kon­trol­le miss­ach­tet.20 EUR
Trotz Auf­for­de­rung nicht an­gehal­ten oder dem Po­lizei­fahr­zeug nach­ge­fah­ren70 EUR1

Von der Polizei z. B. wegen einer Geschwindigkeistüberschreitung aus dem Verkehr gezogen – jetzt nur keine Panik! Normalerweise dient eine Polizeikontrolle im Straßenverkehr zum Aufspüren von Verkehrssündern. Aber darf die Polizei neben Fahrzeugpapieren und Führerschein auch das Innere des Wagens kontrollieren? Müssen sich Autofahrer einen Drogentest gefallen lassen oder sogar das Handy herausgeben? Lesen Sie die Antworten.

Was darf die Polizei bei einer Verkehrskontrolle?

Eine allgemeine Verkehrskontrolle kann jeden treffen. Halten Sie Fahrzeugpapiere und Führerschein bereit.
Eine allgemeine Verkehrskontrolle kann jeden treffen.

Grundsätzlich ist eine allgemeine Polizeikontrolle kein Grund zur Beunruhigung. Werden Sie von der Polizei aufgefordert anzuhalten, sollten Sie dies tun. Bleiben Sie dabei ruhig und vergessen Sie nicht zu blinken.

In Deutschland hat die Polizei das Recht, Autofahrer anzuhalten. Konkret ist dies in § 36 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt:

Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.

Doch was ist im Rahmen der Polizeikontrolle erlaubt? Das darf die Polizei:

  • Ausweiskontrolle (Angaben zur Person sind Pflicht)
  • Führerscheinkontrolle (inkl. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2)
  • Ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs prüfen (Verbandskasten, Warndreieck, Hauptuntersuchung, Profiltiefe etc.)

Sie haben bei der Verkehrskontrolle folgende Rechte:

  • Sie dürfen die Aussage verweigern (der Betroffene muss sich nicht selbst belasten)
  • Sollte die Polizei den Zustand des Fahrzeugs überprüfen und dabei auch Bestandteile in dessen Innenraum (z. B. Verbandskasten) kontrollieren, dürfen die Beamten nicht selbst Hand anlegen.
  • Sofern keine Gefahr im Verzug ist (§ 105 Abs. 1 Strafprozessordnung – StPO), müssen Sie keinem Alkohol- oder Drogenschnelltest zustimmen.
Sollte sich ein Polizeifahrzeug vor Ihnen einordnen und kurz darauf durch entsprechende Signale zum Nachfahren auffordern, müssen Sie Folge leisten. Wer dies nicht tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit 70 Euro Bußgeld und einem Punkt auf dem Konto in Flensburg geahndet werden kann.

Alkohol- oder Drogentest durch die Polizei vor Ort

Autofahrer haben Rechte bei einer Polizeikontrolle. Sie müssen nicht jeder Aufforderung der Beamten folgen.
Autofahrer haben Rechte bei einer Polizeikontrolle.

Vor Ort müssen Autofahrer weder einem Drogen- noch einem Alkoholtest durch die Polizei zustimmen. Sie müssen also der Aufforderung, ins Röhrchen zu pusten oder auf einer Linie zu gehen, nicht unbedingt nachkommen.

Verweigern Sie solche Schnelltests bei der Polizeikontrolle, können die Beamten Sie jedoch mit auf die Wache nehmen und dort einen Test durchführen lassen. Allerdings ist z. B. ein Bluttest ohne richterlichen Beschluss nur möglich, wenn …

  • Gefahr im Verzug ist oder
  • eine Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung gegeben ist.

Darauf können sich die Beamten unter Umständen schon dann berufen, wenn Sie „eine Fahne“ haben oder sonstige alkoholtypische Auffälligkeiten zeigen.

Gleiches gilt bei der Durchsuchung des Fahrzeugs. Deutet der Geruch des Innenraums auf den Konsum von Cannabis hin, könnte das Gefahr im Verzug und damit die Fahrzeugdurchsuchung ohne richterlichen Beschluss begründen.

Nach § 81a Abs. 2 StPO ist bei der Blutabnahme auf dem Revier oder im Krankenhaus durch einen Arzt nicht immer ein richterlicher Beschluss nötig. Weil Alkohol und Drogen mit der Zeit vom Körper abgebaut werden, könnte eine verzögerte Untersuchung deren Erfolg gefährden. Deshalb darf in manchen Fällen auch die Staatsanwaltschaft oder der Polizei den Bluttest anordnen.

Dürfen die Beamten das Handy kontrollieren?

Wer anlässlich einer Polizeikontrolle trotz Aufforderung nicht anhält, muss mit 70 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen.
Polizeikontrolle: Bei Aufforderung müssen Sie anhalten.

Grundsätzlich gilt bei Durchsuchungen und daher auch bei der Beschlagnahme des Handys: Die Polizei ist dazu nur berechtigt, wenn Gefahr im Verzug ist und dadurch ein drohender Schaden verhindert werden soll. Andernfalls wird ein richterlicher Beschluss benötigt.

Selbst, wenn es im Zuge einer Polizeikontrolle zu einer zulässigen Aushändigung des Smartphones oder Handys kommt, sind Sie nicht dazu verpflichtet, auch die PIN preiszugeben. Das ist damit begründet, dass Sie sich nicht selbst belasten bzw. nicht zu Ihrer eigenen Überführung beitragen müssen.

Problematisch ist auch folgendes Vorgehen der Beamten bei einer Polizeikontrolle: Um ein Handy, welches nur durch Gesichtserkennung entsperrt werden kann, zu knacken, hält ein Polizist kurz den Kopf des Betroffenen fest, während der andere das Smartphone vor dessen Gesicht hebt. Allerdings gibt es hierzu noch keine Rechtsprechung, die klärt, ob diese Methode bei der Polizeikontrolle zulässig ist.

Sollte sich nachträglich herausstellen, dass die Beschlagnahme des Smartphones nicht rechtens war, kann es sein, dass die darauf gefundenen Daten auch nicht zur Beweisführung genutzt werden können. Im Zweifelsfall sollten sich Betroffene unbedingt an einen Rechtsanwalt wenden, um die Angelegenheit prüfen zu lassen.

Bildnachweise: fotolia.com/Kzenon, istockphoto.com/Kzenon, fotolia.com/abr68

c