
Bußgeld: Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten
Innerorts mit dem PKW die Höchstgeschwindigkeit missachtet – aktuelle Bußgelder
Um ... km/h zu schnell gefahren | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
---|---|---|---|
1 bis 10 | 30 | ||
11 bis 15 | 50 | ||
16 bis 20 | 70 | ||
21 bis 25 | 115 | 1 | |
26 bis 30 | 180 | 1 | 1 Monat, wenn es sich um die zweite Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres handelt |
31 bis 40 | 260 | 2 | 1 Monat |
41 bis 50 | 400 | 2 | 1 Monat |
51 bis 60 | 560 | 2 | 2 Monate |
61 bis 70 | 700 | 2 | 3 Monate |
mehr als 70 | 800 | 2 | 3 Monate |
Mit dem PKW außerorts schneller als Höchstgeschwindigkeit gefahren – aktuelle Bußgelder
Um ... km/h zu schnell gefahren | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
---|---|---|---|
1 bis 10 | 20 | ||
11 bis 15 | 40 | ||
16 bis 20 | 60 | ||
21 bis 25 | 100 | 1 | |
26 bis 30 | 150 | 1 | 1 Monat, wenn es sich um die zweite Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres handelt |
31 bis 40 | 200 | 1 | 1 Monat, wenn es sich um die zweite Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres handelt |
41 bis 50 | 320 | 2 | 1 Monat |
51 bis 60 | 480 | 2 | 1 Monat |
61 bis 70 | 600 | 2 | 2 Monate |
mehr als 70 | 700 | 2 | 3 Monate |
In Deutschland wird die Höchstgeschwindigkeit durch das Schild Nr. 274 angezeigt. Die darauf abgebildete Zahl entspricht dem Tempolimit. Aber auch wenn kein Verkehrszeichen auf einer Straße die Geschwindigkeit konkretisiert, gelten grundsätzliche Begrenzungen – auch nach Fahrzeugtyp.
Weiterführende Informationen rund um die zulässige Höchstgeschwindigkeit
FAQ: Höchstgeschwindigkeit
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt für alle Kraftfahrzeuge ein Tempolimit von 50 km/h. Entsprechende Verkehrszeichen können jedoch eine geringere Geschwindigkeit vorschreiben.
Pkw und andere Kfz bis zu 3,5 Tonnen dürfen außerorts allgemein 100 km/h auf dem Tacho haben. Eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h wiederum gilt außerhalb geschlossener Ortschaften für Pkw mit Anhänger, Busse mit oder ohne Hänger, Kfz zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen (außer Pkw) sowie Lkw und Wohnmobile, die jeweils 3,5 Tonnen wiegen (plus Anhänger). Für Kfz über 7,5 Tonnen, Kfz mit Anhänger (außer Pkw, Lkw und Wohnmobile, die jeweils 3,5 Tonnen wiegen) und Busse mit Fahrgästen, für die es keine Sitzplätze mehr gibt, sind höchstens 60 km/h erlaubt. Auf der Autobahn findet darüber hinaus eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h Anwendung, die sich jedoch ausschließlich an Motorrad- und Autofahrer richtet.
Dieser Tabelle können Sie die Sanktionen für Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit innerorts entnehmen. Was bei Verstößen gegen das Tempolimit außerorts droht, verrät Ihnen wiederum diese Tabelle.
Höchstgeschwindigkeit auf Landstraße & Autobahn

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die Höchstgeschwindigkeit in § 3, wobei in Abs. 1 zuerst klargestellt wird:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Im Klartext bedeutet das: Selbst wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einer Schnellstraße bei beispielsweise 100 km/h liegt, müssen Sie langsamer fahren, wenn etwa dichter Nebel herrscht oder Ihr Kfz schwer beladen ist, sonst handeln Sie sich unter Umständen ein Bußgeld wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein.
Grundsätzlich wird die Höchstgeschwindigkeit auf einer Bundestraße, Autobahn oder sonstigen Strecke durch das Verkehrszeichen 274 angezeigt. Sie gilt dann solange, bis sie durch ein anderes Schild wieder aufgehoben wird. Allerdings gelten im deutschen Straßenverkehr auch ganz allgemeine Höchstgeschwindigkeiten, die auch zu beachten sind, wenn kein Tempolimit zu finden ist:
- Auf der Autobahn: ggf. Richtgeschwindigkeit für kleine Kfz/Pkw
- Außerorts: 100 km/h
- Innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
Beachten Sie jedoch unbedingt, dass es auch je nach Fahrzeugtyp Höchstgeschwindigkeiten gibt. Auf diese gehen wir im Nachfolgenden noch etwas genauer ein.
Pkw, Lkw & Motorrad: Höchstgeschwindigkeit je nach Kfz

Oben genannter Paragraf deutet bereits an, dass die Höchstgeschwindigkeit für einen Transporter anders sein könnte als für einen Pkw – schließlich muss die Geschwindigkeit auch der Ladung und den Eigenschaften des Fahrzeugs angepasst werden. Tatsächlich ist der Fahrzeugtyp für die Höchstgeschwindigkeit relevant. Die StVO unterscheidet beispielsweise zwischen leichten und schweren Kfz.
So darf ein normales Auto die angezeigte Höchstgeschwindigkeit ausfahren, während ein Wohnmobil (bis 3,5 Tonnen) selbst auf der Autobahn oder einer autobahnähnlichen Bundesstraße eine fahrzeugbedingte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h einhalten muss. Diese Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten je nach Fahrzeug (außerorts oder innerorts auf z. B. Stadtautobahnen):
- Kfz mit Schneeketten: 50 km/h
- 60 km/h Höchstgeschwindigkeit gilt für: Kfz über 7,5 Tonnen, Kraftomnibusse (wenn nicht für alle Fahrgäste ein Sitzplatz zur Verfügung steht) und Kfz mit Anhänger (gilt nicht für: Pkw, Lkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen)
- Maximal 80 km/h dürfen folgende Kfz fahren: Kfz zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen, Pkw mit Anhänger, Lkw und Wohnmobile (bis 3,5 Tonnen) mit Anhänger sowie Kraftomnibusse
- 100 km/h ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw sowie Kfz bis 3,5 Tonnen (gilt nicht auf Schnellstraßen und Autobahnen).
Innerorts gilt für alle Kfz dieselbe Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, es sei denn, entsprechende Temposchilder geben etwas anderes vor (z. B. Tempo-30-Zone).
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