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Richtgeschwindigkeit in Deutschland: Wo und für wen gilt sie?

Auf deutschen Autobahnen gilt eine Richtgeschwindigkeit.
Auf deutschen Autobahnen gilt eine Richtgeschwindigkeit.

Frei von jedweder Geschwindigkeitsbegrenzung über die Autobahn brausen – auf einigen Autobahnabschnitten ist dies für Auto- und Motorradfahrer tatsächlich erlaubt. Doch nur, weil Sie so schnell fahren dürfen, wie Sie möchten, heißt das nicht, dass das auch ratsam ist. Als gute Orientierung dient hier die sogenannte Richtgeschwindigkeit. Was es damit auf sich hat, erklären wir im Folgenden.

FAQ: Richtgeschwindigkeit

Welche Richtgeschwindigkeit gilt für Pkw und Motorräder auf Autobahnen?

Die generelle Richtgeschwindigkeit liegt bei 130 km/h. Es kann aber auch vorkommen, dass eine andere Richtgeschwindigkeit durch ein Schild festgelegt wird.

Was ist, wenn die Richtgeschwindigkeit überschritten wird?

Wird die Richtgeschwindigkeit auf einer Autobahn in Deutschland von einem Pkw- oder Motorradfahrer überschritten, handelt es sich dabei nicht um eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Kommt es allerdings zu einem Unfall, wird Ihnen möglicherweise aufgrund der hohen Geschwindigkeit eine Teilschuld zugeschrieben, sodass Sie für einen Teil der Schäden haftbar gemacht werden können.

Gibt es auch eine Richtgeschwindigkeit auf der Landstraße?

Nein, die Richtgeschwindigkeit gilt nur auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen. Für andere Arten von Straßen legt die Straßenverkehrsordnung eine Höchstgeschwindigkeit fest.

Was bedeutet „Richtgeschwindigkeit”?

Die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn gilt nur bei guten Straßen- und Sichtverhältnissen.
Die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn gilt nur bei guten Straßen- und Sichtverhältnissen.

Bei der Richtgeschwindigkeit handelt es sich um eine Empfehlung, wie schnell Sie fahren sollten. Sie gilt nur auf Straßen bzw. Straßenabschnitten, auf denen keine Höchstgeschwindigkeit für Ihr Kraftfahrzeug vorgeschrieben ist. Zudem müssen die Straße trocken und in gutem Zustand und die Sicht unbeeinträchtigt sein, andernfalls schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) das Fahren mit angepasster Geschwindigkeit vor.

Zur Richtgeschwindigkeit ist in der StVO nichts zu finden, da hierfür 1978 eine eigene Verordnung erlassen wurde: die Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen (AutobahnRichtgeschwindigkeits-V).

Diese legt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf folgenden Straßen fest:

  • Autobahnen
  • Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit einer baulichen Trennung zwischen den Fahrbahnen für eine Richtung (z. B. durch einen Mittelstreifen)
  • Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung, die durch Fahrstreifenbegrenzung oder Leitlinien markiert sind

Ist auf einer solchen Straße allerdings ein Schild vorhanden, das eine Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigt, gilt selbstverständlich diese und nicht die Richtgeschwindigkeit.

In eher seltenen Fällen kann es vorkommen, dass ein spezielles Schild eine andere Richtgeschwindigkeit festlegt. Dieses ist blau und quadratisch und zeigt eine weiße Zahl in der Mitte, welche für das empfohlene Tempo steht.

Die Richtgeschwindigkeit kann auch durch ein Schild angezeigt werden.
Die Richtgeschwindigkeit kann auch durch ein Schild angezeigt werden.

Für welche Kraftfahrzeuge gilt die Autobahn-Richtgeschwindigkeit?

Die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V legt nicht nur fest, wo die Richtgeschwindigkeit gilt, sondern auch für wen: nämlich Führer von Pkw sowie anderen Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Fahrzeug bauartbedingt für die Richtgeschwindigkeit zugelassen ist und die StVO für dieses keine Höchstgeschwindigkeit festlegt.

Vereinfacht lässt sich damit sagen, dass die Richtgeschwindigkeit vor allem für Pkw und Motorräder (jeweils ohne Anhänger) gilt. Aber auch Wohnmobile und andere Fahrzeuge können betroffen sein, wenn ihr zulässiges Gesamtgewicht unter der erwähnten Grenze liegt.

Überschreiten der Richtgeschwindigkeit

Das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit stellt keine Ordnungswidrigkeit dar.
Das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit stellt keine Ordnungswidrigkeit dar.

Da die Richtgeschwindigkeit nur eine Empfehlung darstellt, ist es in der Regel kein Problem, diese mit dem Auto oder Motorrad zu überschreiten. Sie müssen in diesem Fall keine Sanktionen fürchten, es sei denn, die Situation bedingte das Fahren mit angepasster Geschwindigkeit.

Trotzdem kann es unangenehme Konsequenzen haben, zu schnell unterwegs zu sein: Denn angenommen Sie fahren nicht mit Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn und werden in einen Unfall verwickelt, kann es Ihnen passieren, dass Ihnen zumindest eine Teilschuld zugeschrieben wird. In diesem Fall müssen Sie für einen Teil der Unfallschäden haften. Diese Auffassung wurde in der Vergangenheit durch diverse Gerichtsurteile bestätigt (z. B. OLG Stuttgart Urteil vom 11.11.2009, 3 U 122/09).

Bildnachweise: Fotolia.com/matteo, iStockphoto.com/Robert Crum

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