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Fahrverbot – Zwangspause für Verkehrssünder

Abstands- oder Rotlichtverstoß, Alkohol am Steuer, Geschwindigkeitsüberschreitung: Ein Fahrverbot droht insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen regelmäßig.
Abstands- oder Rotlichtverstoß, Alkohol am Steuer, Geschwindigkeitsüberschreitung: Ein Fahrverbot droht insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen regelmäßig.

Droht Ihnen ein Fahrverbot? Der Bußgeldrechner verrät es Ihnen

Eine Nebenfolge von gravierenden Verkehrsverstößen kann Betroffene teils erheblich in die Bredouille bringen: das Fahrverbot. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr von erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen über Alkoholfahrten bis hin zu Rotlichtverstößen können entsprechende Maßnahmen seitens der Behörden begründen. Doch ab wann droht eigentlich ein Fahrverbot? Und können Sie ein Fahrverbot, umwandeln, aufteilen, verschieben?

FAQ: Fahrverbot

Wie lange dauert ein Fahrverbot?

Im Verkehrsrecht kann ein Fahrverbot für eine Dauer zwischen einem und drei Monaten verhängt werden.

Wann müssen Sie das Fahrverbot antreten?

Gelten Sie als Ersttäter, können Sie selbst entscheiden, wann Sie das Fahrverbot innerhalb einer Frist von vier Monaten antreten. Werden Sie jedoch als Wiederholungstäter angesehen, beginnt das Fahrverbot zu dem Zeitpunkt, zu dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird.

Wo liegen die Unterschiede zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?

Bei einem Fahrverbot bekommen Sie Ihren Führerschein nach dem Ablauf automatisch wieder zurück, bei einem Führerscheinentzug hingegen wird Ihnen die Fahrerlaubnis generell aberkannt und Sie erhalten sie nur dann zurück, wenn sie einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Zudem müssen Sie in diesem Fall mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten rechnen.

Video: So läuft ein Fahrverbot ab

In diesem Video erhalten Sie alle wichtigen Infos rund ums Fahrverbot.
In diesem Video erhalten Sie alle wichtigen Infos rund ums Fahrverbot.

Fahrverbot als Nebenfolge bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

Droht ein Fahrverbot, wenn eine rote Ampel überfahren wurde? Was ist bei Alkoholfahrten?
Droht ein Fahrverbot, wenn eine rote Ampel überfahren wurde? Was ist bei Alkoholfahrten?

Der Verstoß gegen die allgemeinen Verkehrsregeln kann je nach Schwere neben einem Bußgeld und Punkten in Flensburg auch ein Fahrverbot zur Folge haben. Nach § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) kann dieses zwischen 1 und 3 Monaten andauern. Während dieser Zeit ist es dem Betroffenen untersagt, entsprechende Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen.

Anders als bei der Entziehung der Fahrerlaubnis bleibt diese jedoch während des Fahrverbots bestehen, sie ruht jedoch für die Dauer der Ableistung. Hat der Betroffene das ihm auferlegte Fahrverbot abgeleistet, erhält er seinen Führerschein zurück und kann wieder uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen.

Das Fahrverbot soll als Maßnahme bekräftigen, dass der begangene Verkehrsverstoß erheblich war und keinen Kavaliersdelikt, sondern eine erhebliche Verkehrsgefährdung darstellt. Aber ab wann droht ein Fahrverbot von 1 Monat, ab wann 2 oder 3 Monate?

Ein Fahrverbot droht bei Geschwindigkeitsüberschreitung in folgenden Fällen. 1 Monat Fahrverbot ist zum Beispiel bei den folgenden Verstößen:

  • ab 21 km/h innerorts zu viel
  • ab 26 km/h außerorts zu viel

2 Monate Fahrverbot sind bei folgenden Verstößen gemäß Bußgeldkatalog vorgesehen:

  • ab 51 km/h innerorts zu viel
  • ab 61 km/h außerorts zu viel

Und es drohen sogar 3 Monate Fahrverbot wenn die Geschwindigkeit erheblich überschritten wurde:

  • ab 61 km/h innerorts zu viel
  • mehr als 70 km/h außerorts zu viel

Haben Sie eine rote Ampel überfahren? Ein Fahrverbot droht in diesen Fällen ebenfalls recht schnell. Ein einfacher Rotlichtverstoß führt dabei bei Gefährdung oder Unfallfolge zu 1 Monat Fahrverbot. Für einen qualifizierten Verstoß (länger als 1 Sekunde Rot) gilt dies in jedem Fall.

Ein Fahrverbot droht bei Alkohol am Steuer gemäß Bußgeldkatalog in jedem Fall, sobald die zulässige Promillegrenze von 0,5 überschritten wurde. Fahranfänger, die gegen die 0,0-Promillegrenze verstoßen, müssen dabei ebenfalls in der Regel erst ab 0,5 Promille und mehr ein Fahrverbot fürchten. Bei Gefährdung kann Alkohol am Steuer bereits ab 0,3 Promille einen Straftatbestand erfüllen. Spätestens ab 1,1 Promille ist dieser stets anzunehmen. In diesen Fällen können ein bis zu sechsmonatiges Fahrverbot oder sogar der Fahrerlaubnisentzug drohen.

Fahrverbote als Nebenstrafe bei Straftaten

Ob Trunkenheitsfahrt, Nötigung oder nach Unfall begangene Fahrerflucht: Ein Fahrverbot kann auch bei Straftaten drohen.
Ob Trunkenheitsfahrt, Nötigung oder nach Unfall begangene Fahrerflucht: Ein Fahrverbot kann auch bei Straftaten drohen.

Neben Verkehrsordnungswidrigkeiten kann auch die Erfüllung eines Straftatbestandes aus dem Strafgesetzbuch (StGB) zu einem Fahrverbot führen.

Bis zu 6 Monate Fahrverbot (vgl. § 44 StGB) sind so etwa bei Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht, Körperverletzung oder Nötigung denkbar. Allerdings stehen bei Straftaten zwei Alternativen zur Wahl:

  1. Entziehung des Führerscheins
  2. Fahrverbot

Was im Einzelfall droht, entscheidet das zuständige Gericht im Rahmen der Strafverfolgung. Im Übrigen können alle im StGB geführten Straftatbestände ein Fahrverbot zur Folge haben, wenn das Gericht eine entsprechende Maßnahme im Einzelfall für sinnvoll hält.

In welchem Zusammenhang stehen Punkte in Flensburg & Fahrverbot?

Fahrverbot und Punkte in Flensburg stehen in einem engen Verhältnis zueinander: Sieht der Tatbestandskatalog für einen Verstoß 2 Punkte vor, so droht in aller Regel auch ein mindestens einmonatiges Fahrverbot als Nebenfolge.

Fahren trotz Fahrverbot = Straftatbestand!

Ab wie vielen Punkten droht ein Fahrverbot?
Ab wie vielen Punkten droht ein Fahrverbot?

Während eines laufenden Fahrverbotes ist es dem Betroffenen untersagt, entsprechende Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Ein Verstoß hiergegen kann die Erfüllung einer Straftat bedeuten, nämlich das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Gemäß § 21 StVG kann dieser Tatbestand mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden. Mögliche Nebenstrafen sind hier die Entziehung der Fahrerlaubnis und sogar die Beschlagnahme des genutzten Kraftfahrzeugs.

Rechtskräftiges Fahrverbot: Wann Sie es antreten müssen

Personen, die vor den Behörden als Ersttäter gelten, können von einem besonderen Bonus profitieren. Sie haben nämlich die Möglichkeit, den Antritt vom Fahrverbot zu verschieben. Ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids, mit dem das Fahrverbot erging, haben sie in der Regel 4 Monate Zeit, innerhalb derer sie das Fahrverbot antreten müssen.

Wurde jedoch in den letzten zwei Jahren bereits ein Fahrverbot gegen Sie verhängt, gelten Sie als Wiederholungstäter. In diesem Falle stünde Ihnen diese Möglichkeit nicht zur Verfügung. Das Fahrverbot beginnt dann entsprechend ab Rechtskraft der Entscheidung, unabhängig davon, ob Sie Ihren Führerschein bereits in Verwahrung gegeben haben oder nicht.

Im Übrigen: Das Fahrverbot aufteilen können Betroffene nicht. Es ist stets am Stück abzuleisten. Ersttäter können dabei einen Zeitraum wählen, in dem sie weniger auf das Fahrzeug angewiesen sind oder zumindest die Zeit ohne Auto schon einmal besser planen.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Können Sie ein Fahrverbot umgehen?

Höheres Bußgeld oder höhere Geldstrafe statt Fahrverbot? Lassen Sie die Chancen von einem Anwalt prüfen.
Höheres Bußgeld oder höhere Geldstrafe statt Fahrverbot? Lassen Sie die Chancen von einem Anwalt prüfen.

In wenigen Ausnahmefällen können Betroffene ein Fahrverbot noch abwenden. Die Chance hierauf kann im Einzelfall besonders dann bestehen, wenn es sich um einen Härtefall handelt. Ein solcher könnte zum Beispiel angenommen werden, wenn der Betroffene durch das Fahrverbot seinen Arbeitsplatz verlieren könnte oder so die Pflege eines Angehörigen leiden würde. In derlei Fällen kann das Gericht ggf. das Fahrverbot umwandeln in eine höhere Geldbuße. Diese Möglichkeit steht in der Regel jedoch nur Ersttätern zur Verfügung, die in den zwei vorangehenden Jahren noch kein Fahrverbot erhalten haben.

Wollen Sie sich von dem Fahrverbot „freikaufen“ – also das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umwandeln? Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um die Chancen in Ihrem Einzelfall genauer prüfen zu lassen und ggf. ein entsprechendes Einspruchsverfahren anzustreben.

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