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Fahrverbot umgehen: Können Sie die drohende Zwangspause noch abwenden?

"Wie kann ich ein drohendes Fahrverbot umgehen?"
„Wie kann ich ein drohendes Fahrverbot umgehen?“

Als Erziehungsmaßnahme kommt bei schwerwiegenden Verkehrsordnungswidrigkeiten die Verhängung eines Fahrverbots in Betracht. Diese auferlegte Zwangsfahrpause soll dem Betroffenen mit Nachdruck klarmachen, dass der von ihm begangene Verstoß nicht nur ihn selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer potentiell gefährdet hat. Die betroffenen Verkehrssünder kann die Fahrpause jedoch nicht nur vor logistische, sondern mitunter auch private und berufliche Herausforderungen stellen. Doch kann man ein drohendes Fahrverbot vielleicht noch umgehen?

Im Einzelfall können Betroffene ein Fahrverbot doch noch abwenden

Wie in vielen Fällen im Verkehrsrecht gibt es keine wirkliche Faustformel, die Anwendung finden kann, um ein Fahrverbot zu umgehen. Im Grunde bedarf es stets der Betrachtung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Es haben sich in der Rechtsprechung jedoch einzelne Konstellationen gezeigt, die die Chancen betroffener Fahrer, welche ein Fahrverbot verhindern wollen, gegebenenfalls erhöhen können (aber auch sie stellen keine Garantien dar).

Im Folgenden einige Beispiele für Gründe, bei denen die Betroffenen ein gegen sie verhängtes Fahrverbot noch umgehen konnten:

Geblitzt wegen Rotlichtverstoß: Ein Fahrverbot zu umgehen kann mitunter bei Augenblicksversagen denkbar sein.
Geblitzt wegen Rotlichtverstoß: Ein Fahrverbot zu umgehen kann mitunter bei Augenblicksversagen denkbar sein.
  • Augenblicksversagen: Ein kurzer Aussetzer im Straßenverkehr, der eine Ordnungswidrigkeit begründete, kann im Einzelfall eine Abschwächung der Sanktionen zur Folge haben. Angenommen wird in solchen Fällen eine leichte Form der Fahrlässigkeit. Für die Vorbringung von Augenblicksversagen, um ein Fahrverbot umgehen zu können, bedarf es allerdings einer ausgereiften (und zutreffenden!) Begründung, z. B. Mitzieheffekt oder Übersehen eines Verkehrsschildes während des Überholvorgangs. Ausfallerscheinungen aufgrund von Alkohol am Steuer können regelmäßig keine billige Begründung darstellen.
  • Notstand: Liegt ein rechtfertigender Notstand vor (vgl. § 16 Ordnungswidrigkeitengesetz), kann zu schnelles Fahren im Einzelfall begründet und somit straffrei sein. Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein drohendes Fahrverbot zu umgehen, kann so etwa im Einzelfall möglich sein, wenn eine Person im Fahrzeug in Lebensgefahr schwebte oder aber unvermittelt während der Fahrt eine Durchfallerkrankung sich Bahn bricht. Übelkeit etwa aufgrund von Alkoholkonsum oder Wehen können einen Notstand zumeist nicht begründen.
  • Härtefall: Es gibt bestimmte Härtefälle, in denen ein Fahrverbot für den betroffenen Fahrer eine unzumutbare Härte darstellen würden, z. B. wenn dadurch die berufliche Existenz oder die Versorgung eines pflegebedürftigen Angehörigen nachweislich gefährdet wäre. Auch in solchen Fällen kann es möglich sein, ein auferlegtes Fahrverbot zu vermeiden.
  • Fehler bei Mess- und/oder Bußgeldverfahren: Auch Messfehler oder fehlerhafte Bußgeldbescheide können eine Abschwächung oder Aufhebung von Sanktionen im Einzelfall begründen.

Wichtig: Nicht nur die Umstände der Tat spielen bei der Bewertung des Einzelfalls eine Rolle, sondern auch die Sanktionierung selbst. So ist es eher möglich, ein Fahrverbot von 1 Monat zu umgehen als ein zwei- oder dreimonatiges. Auch bei wiederholter Auffälligkeit und Androhung von Fahrverboten können die Chancen des Betroffenen sinken. Und auch der Verstoß selbst fließt in die Bewertung ein: Ein Fahrverbot wegen Alkohol zu umgehen dürfte sich regelmäßig schwieriger gestalten als bei einem wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung verhängten (je nach Gefährdungslage).

Ob rechtfertigender Notstand, Augenblicksversagen oder andere Aspekte im Einzelfall vorliegen und als Begründung genügen, um ein Fahrverbot doch noch umgehen zu können, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht prüfen. Er kann im Rahmen der Akteneinsicht zudem mögliche Fehler bei der Messung aufdecken oder andere Gründe finden, um einen erfolgreichen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu gestalten.

Fahrverbot umgehen durch höheres Bußgeld?

4 Wochen Fahrverbot umgehen, um den Beruf nicht zu verlieren? Das kann im Einzelfall möglich sein.
4 Wochen Fahrverbot umgehen, um den Beruf nicht zu verlieren? Das kann im Einzelfall möglich sein.

Sie wollen 1 Monat Fahrverbot umgehen und stattdessen lieber ein höheres Bußgeld bezahlen? Auch das ist nicht ohne Weiteres möglich, wenn keine ausreichende Begründung (s. o.) dem Vorhaben zugrunde liegt. Werden bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Gründe wie z. B. unzumutbare Härte vorgebracht und vom Gericht anerkannt, streicht dieses hingegen häufig nicht einfach das Fahrverbot.

Stattdessen erfolgt eine angemessene Erhöhung der Geldbuße, um einen Ausgleich zum getilgten Fahrverbot zu schaffen. So soll der Erziehungscharakter von Sanktionen bestehen bleiben. Es ist jedoch regelmäßig nicht möglich, ein Fahrverbot zu umgehen, indem der Betroffene einfach die Leistung einer höheren Geldbuße von sich aus anbietet.

Im Übrigen: Einen drohenden Führerscheinentzug zu umgehen, ist nur selten möglich. Die Entziehung der Fahrerlaubnis basiert regelmäßig darauf, dass die Eignung des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr aufgrund erheblicher Verstöße anzuzweifeln ist.

Können Sie ein Fahrverbot an Dritte übertragen?

Eine rechtlich wirksame und zulässige Methode, das Fahrverbot zu umgehen, indem ein anderer stellvertretend die Tat auf sich nimmt, gibt es nicht. Ein solches Vorgehen kann sich nur im Verborgenen abspielen, indem z. B. eine Person sich selbst gegenüber den Bußgeldbehörden als Tatfahrer bezichtigt. Vorhandene Blitzerfotos oder ähnliche Beweise können die fehlerhafte Zuweisung mitunter aber leicht aufdecken.

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