Ab wann droht ein Fahrverbot? Und ab wann müssen Sie es antreten?

Bußgelder und Punkte in Flensburg sind nicht die einzigen Sanktionen, die bei einem Verkehrsverstoß drohen können. Für manche Zuwiderhandlungen sieht der Bußgeldkatalog obendrein ein Fahrverbot vor, bei dem Sie Ihren Führerschein für mindestens einen Monat abgeben müssen. Aber ab wann wird ein Fahrverbot verhängt? Und wann genau beginnt es?
FAQ: Fahrverbot – ab wann?
Allgemein gesagt droht ein Fahrverbot dann, wenn ein Fahrzeugführer eine Ordnungswidrigkeit unter grober oder beharrlicher Verletzung seine Pflichten begeht und dafür ein Bußgeld zahlen muss. Wollen Sie konkret wissen, welcher Tatbestand mit einem Fahrverbot bedroht ist, müssen Sie einen Blick in den Bußgeldkatalog werfen.
Das kommt darauf an, wo Sie unterwegs sind und mit was für einem Fahrzeug Sie fahren. Genaue Informationen finden Sie an dieser Stelle.
In der Regel beginnt das Fahrverbot in dem Moment, in dem es rechtskräftig wird. Ersttäter genießen jedoch ein besonderes Privileg: Sie dürfen den Startzeitpunkt des Fahrverbots frei wählen, solange er innerhalb von vier Monaten ab Beginn der Rechtskraft liegt. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier.
Ab wann wird ein Fahrverbot verhängt?

Gemäß § 25 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann ein Fahrverbot dann verhängt werden, wenn jemand „unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers” eine Ordnungswidrigkeit begeht und dafür ein Bußgeld zahlen muss.
Eine konkrete Definition, welche Eigenschaften ein Verkehrsverstoß aufweisen muss, um mit einem Fahrverbot bedroht zu werden, gibt es jedoch nicht. Daher gibt es auch keine allgemeingültige Antwort, ab wann ein Fahrverbot verhängt wird. Wollen Sie herausfinden, ob Sie für eine bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeit mit einem Fahrverbot rechnen müssen, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als im Bußgeldkatalog nachzusehen.
Hier sind einige Beispiele von Tatbeständen, für die ein Fahrverbot verhängt werden kann:
- Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf der Autobahn (1 Monat)
- Qualifizierter Rotlichtverstoß (1 Monat)
- Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze (1 bis 3 Monate)
- Abstandsunterschreitung von weniger als 3/10 des halben Tachowertes bei einer Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h (1 bis 3 Monate)
- Nichtbildung der Rettungsgasse auf der Autobahn (1 Monat)
Ab wann droht ein Fahrverbot für überhöhte Geschwindigkeit?
Auch für eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann ein Fahrverbot erteilt werden. Ab wann genau das der Fall ist, hängt davon ab, wo Sie unterwegs sind, wie stark Sie die erlaubte Geschwindigkeit überschreiten und mit was für einem Fahrzeug Sie fahren:
Für Motorräder sowie Pkw ohne Anhänger gilt:
Überschreitung um … | innerorts | außerorts |
---|---|---|
max. 25 km/h | kein Fahrverbot | kein Fahrverbot |
26 bis 30 km/h | 1 Monat Fahrverbot* | 1 Monat Fahrverbot* |
31 bis 40 km/h | 1 Monat Fahrverbot | 1 Monat Fahrverbot* |
41 bis 50 km/h | 1 Monat Fahrverbot | 1 Monat Fahrverbot |
51 bis 60 km/h | 2 Monate Fahrverbot | 1 Monat Fahrverbot |
61 bis 70 km/h | 3 Monate Fahrverbot | 2 Monate Fahrverbot |
mehr als 70 km/h | 3 Monate Fahrverbot | 3 Monate Fahrverbot |
* nur für Wiederholungstäter |
Für Pkw mit Anhänger sowie für Lkw gilt:
Überschreitung um … | innerorts | außerorts |
---|---|---|
max. 25 km/h | kein Fahrverbot | kein Fahrverbot |
26 bis 30 km/h | 1 Monat Fahrverbot | kein Fahrverbot |
31 bis 40 km/h | 1 Monat Fahrverbot | 1 Monat Fahrverbot |
41 bis 50 km/h | 2 Monate Fahrverbot | 1 Monat Fahrverbot |
51 bis 60 km/h | 3 Monate Fahrverbot | 2 Monate Fahrverbot |
mehr als 60 km/h | 3 Monate Fahrverbot | 3 Monate Fahrverbot |
Ab wann gilt ein Fahrverbot für Wiederholungstäter? Sie werden als Wiederholungstäter eingestuft, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begehen. In diesem Fall zieht der zweite Verstoß ein Fahrverbot nach sich, selbst wenn die Überschreitung eigentlich nicht hoch genug war, um regulär ein Fahrverbot zur Folge zu haben.
Beginn vom Fahrverbot: Wann antreten?

In der Regel wird ein Fahrverbot in dem Moment vollstreckt, in dem es rechtskräftig wird. Sie müssen dann am Tag der Rechtskraft Ihren Führerschein abgeben. (Sie erhalten ihn automatisch zurück, sobald das Fahrverbot abgelaufen ist.)
Es gibt jedoch eine Ausnahme von dieser Regel: Wenn es sich um Ihr erstes Fahrverbot innerhalb von zwei Jahren handelt, gelten Sie als Ersttäter. In diesem Fall dürfen Sie den Zeitpunkt des Beginns Ihres Fahrverbots frei wählen, sofern es sich um ein einmonatiges Verbot handelt. Wurde hingegen ein Fahrverbot von zwei oder mehr Monaten verhängt, haben Sie diese Option nicht.
Zudem ist die freie Wahl des Startzeitpunkts auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt: Nach spätestens vier Monaten ab Rechtskraft müssen Sie das Fahrverbot angetreten haben. Innerhalb dieser vier Monate können Sie aber jeden beliebigen Termin wählen, ganz egal um welches Datum oder welchen Wochentag es sich handelt. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, das Fahrverbot in einen Zeitraum zu legen, in dem Sie möglichst wenig auf Ihr Auto angewiesen sind. Das kann z. B. während Ihres Urlaubs sein.
Video: Das Wichtigste zum Fahrverbot
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