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Ärztliches Fahrverbot: Wann wird es ausgesprochen?

Laut Fahrerlaubnisverordnung ist eine ärztliche Untersuchung und ein Gutachten erforderlich, um ein ärztliches Fahrverbot auszusprechen.
Laut Fahrerlaubnisverordnung ist eine ärztliche Untersuchung und ein Gutachten erforderlich, um ein ärztliches Fahrverbot auszusprechen.

Nicht nur das Missachten von Verkehrsregeln kann zu Zweifeln an der Fahreignung eines Führerscheininhabers führen. Manchmal sind es auch gesundheitliche Beeinträchtigungen, durch die der Betroffene den Straßenverkehr gefährden kann. Zu seiner eigenen Sicherheit sowie der anderer Verkehrsteilnehmer sprechen Ärzte dann oft ein ärztliches Fahrverbot aus. Doch was hat es damit auf sich?

Video: Ärztliches Fahrverbot kurzgefasst!

Wann wird ein ärztliches Fahrverbot erteilt?

Ein Mediziner kann ein ärztliches Fahrverbot immer dann aussprechen, wenn er den Eindruck hat, dass der Zustand seines Patienten dessen Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt. Häufig wird z. B. ein solches Fahrverbot nach einem Schlaganfall, bei Alkoholabhängigkeit oder bei Epilepsie ausgesprochen. Viele Ärzte orientieren sich hier anhand der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) Anlage 4, welche eine Reihe von Erkrankungen und Mängeln auflistet, die in der Regel die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs einschränken. Auch psychische Erkrankungen tauchen hier auf.

Letztendlich bleibt es jedoch immer die Einzelfallentscheidung des Mediziners, wann er ein ärztliches Fahrverbot ausspricht. Dafür muss ein Gutachten erstellt werden. Wird das Fahrverbot zum ersten Mal erteilt, beträgt es üblicherweise zwischen drei und sechs Monaten. Gibt der Zustand des Patienten dem Arzt Grund zur Annahme, dass die Fahreignung auch weiterhin eingeschränkt ist, kann das ärztliche Fahrverbot verlängert werden.

Genaugenommen hat Ihr Arzt jedoch nicht die Möglichkeit, Ihnen das Autofahren zu verbieten. Ein ärztliches Fahrverbot ist deshalb im Gegensatz zu einem behördlichen für Sie nicht rechtlich verbindlich und stellt eher eine Empfehlung dar.

Ein ärztliches Fahrverbot kann zu einem behördlichen Fahrverbot werden

Auch nach einem Krampfanfall kann ein Fahrverbot vom Arzt ausgesprochen werden.
Auch nach einem Krampfanfall kann ein Fahrverbot vom Arzt ausgesprochen werden.

Hat der Arzt allerdings den Eindruck, dass ein ärztliches Fahrverbot höchstwahrscheinlich missachtet wird und der Patient sich trotzdem hinters Steuer setzt, kann er die Fahrerlaubnisbehörde über den Zustand des Betroffenen informieren. Diese hat dann die Möglichkeit, zusätzlich ein behördliches Fahrverbot auszusprechen. Wird gegen ein solches verstoßen, macht sich der Patient wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.

Umgekehrt kann die Fahrerlaubnisbehörde auch ein ärztliches Gutachten über die Fahreignung einer Person anfordern, wenn sie auf irgendeinem Weg von einer Erkrankung des Betroffenen erfährt, durch die er zu einer Gefährdung für den Straßenverkehr werden könnte.

Übrigens: Selbst wenn nur ein ärztliches Fahrverbot besteht und kein behördliches, können bei einer Missachtung Sanktionen drohen, nämlich dann, wenn der Patient einen Unfall verursacht. Unter Umständen kann er hier seinen Versicherungsschutz verlieren und sich wegen fahrlässigen oder bedingt vorsätzlichen Eingriffs in den Straßenverkehr strafbar machen.

FAQ: Ärztliches Fahrverbot

Wann kann der Arzt ein Fahrverbot wegen meiner Krankheit aussprechen?

Wenn er der Ansicht ist, dass Ihr Zustand eine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigt. Dies muss in der Regel mit einem medizinischen Gutachten belegt werden.

Was beinhaltet Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung (FEV)?

Dieses Dokument listet häufige Erkrankungen und Mängel auf, die üblicherweise ein ärztliches Fahrverbot (bspw. bei Epilepsie) bedingen. Doch selbst wenn eine der aufgelisteten Tatsachen besteht, muss der Arzt stets nach Einzelfall entscheiden.

Was passiert, wenn ich trotz ärztlichem Fahrverbot Auto fahre?

Sofern nicht gleichzeitig auch ein behördliches oder gerichtliches Fahrverbot ausgesprochen wurde, machen Sie sich beim Fahren trotz ärztlichem Fahrverbot nicht strafbar und müssen daher in der Regel auch keine Sanktionen fürchten. Verursachen Sie allerdings einen Unfall, werden Sie möglicherweise wegen fahrlässigem oder bedingt vorsätzlichem Eingriff in den Straßenverkehr angezeigt. Obendrein können Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren.

Bildnachweise: Fotolia.com/ra2 studio, iStockPhoto.com/endopack