Geblitzt in der Probezeit: Welche Sanktionen drohen?

Bußgeldrechner: Folgen von Tempo-, Abstands- und Rotlichtsverstoß in der Probezeit
In den ersten zwei Jahren ihres Kraftfahrerdaseins stehen Fahranfänger unter besonderer Beobachtung. In der Probezeit sollen sie zeigen, dass sie tatsächlich zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Verstöße können dabei je nach Schwere neben den Sanktionen gemäß Tatbestandskatalog zusätzliche Probezeitmaßnahmen nach sich ziehen, die einen besonderen Erziehungseffekt haben sollen. Aber was passiert eigentlich genau, wenn man geblitzt wird in der Probezeit?
FAQ: Geblitzt in der Probezeit
Wurden Sie in der Probezeit geblitzt, müssen Sie sich zunächst einmal auf die jeweils drohenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog einstellen. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h handelt es sich jedoch um einen A-Verstoß und Sie müssen zusätzlich mit speziellen Maßnahmen rechnen. Beim ersten Mal bestehen diese aus einer Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie einem Aufbauseminar.
Wenn Sie bereits das zweite Mal in der Probezeit mit 21 km/h oder mehr zu schnell geblitzt wurden, kommen eine kostenpflichtige Verwarnung sowie die Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung auf Sie zu.
Werden Sie bereits zum dritten Mal in der Probezeit geblitzt und waren abermals 21 km/h oder mehr zu schnell, müssen Sie sich auf die Entziehung der Fahrerlaubnis einstellen und sich demzufolge erstmal von Ihrem Führerschein verabschieden. Damit geht außerdem eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher, innerhalb der einem Antrag auf Neuerteilung nicht zugestimmt wird.
Welche Folgen haben A-Verstöße in der Probezeit?

Nicht jeder Verstoß in der Probezeit gefährdet den Führerschein. Wurden Sie geblitzt oder in der Probezeit anderweitig wegen eines Verkehrsverstoßes belangt, haben diese in der Regel nur zusätzliche Führerscheinmaßnahmen zur Folge, wenn Sie als A- oder B-Verstoß zu bewerten sind. Die Einordnung der einzelnen Zuwiderhandlungen gegen die Verkehrsregeln ergibt sich aus Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Je nachdem, um den wievielten Verstoß dieser Kategorien es sich handelt, hat das neben den allgemeinen Sanktionen auch zusätzliche Probezeitmaßnahmen zur Folge. Welche dies sind, können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:
Zuwiderhandlung in der Probezeit | Maßnahmen |
---|---|
erster A-Verstoß (oder zweiter B-Verstoß) | Probezeitverlängerung (+ 2 Jahre) Aufbauseminar (verpflichtend) |
Zuwiderhandlung in der verlängerten Probezeit | |
erster A-Verstoß (oder zweiter B-Verstoß) | Verwarnung Verkehrspsychologische Beratung (freiwillig) |
zweiter A-Verstoß (oder vierter B-Verstoß) | Führerscheinentzug Sperrfrist von mindestens 6 Monaten |
Die folgende Infografik gibt Ihnen einen anschaulichen Überblick über die drohenden Führerscheinmaßnahmen, die A- und B-Verstöße in der Probezeit nach sich ziehen können:
Wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit geblitzt worden: Immer ein A-Verstoß?
Geschwindigkeitsüberschreitungen stellen mit Abstand die häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten dar, die von den Behörden erfasst werden. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil sich diese vergleichsweise einfach durch den Einsatz von Blitzern und anderen Messgeräten erfassen lassen. Gerade Fahranfängern fehlt das Gefühl für Geschwindigkeiten noch. Die fehlende Fahrerfahrung wirkt sich zudem auf die allgemeine Sicherheit hinterm Steuer aus. Doch wer in der Probezeit zu schnell unterwegs ist, muss mitunter mit weit gravierenderen Folgen rechnen als Fahrzeugführer, die diese Bewährungsphase bereits hinter sich haben.
Nicht jeder Tempoverstoß wird jedoch als A-Verstoß gewertet und so mit entsprechenden Probezeitmaßnahmen verbunden.

Wurden Sie geblitzt in der Probezeit, ist stattdessen ein besonderer Wert ausschlaggebend: 21 km/h. Was bedeutet das genau? Fahren Sie 20 km/h zu schnell in der Probezeit und werden dabei ertappt, drohen in der Regel lediglich die Sanktionen, die der Tatbestandskatalog für entsprechende Verstöße vorsieht. Wenn Sie jedoch mit 21 km/h zu schnell in der Probezeit unterwegs sind, wird die Geschwindigkeitsüberschreitung in aller Regel als A-Verstoß gewertet. Er hat dann neben den im Bußgeldkatalog erfassten Sanktionen die entsprechenden Maßnahmen zur Folge.
Mit zu viel Tempo geblitzt zu werden, bedeutet in der Probezeit also nicht automatisch, dass der Betroffene mit Probezeitverlängerung, Aufbauseminar und anderen Maßnahmen zu rechnen hat. Keine Rolle für die Bewertung des Verstoßes im Rahmen der Bewährungsphase spielt hingegen, wo der Fahrer in der Probezeit geblitzt wurde. Ob außerorts auf Autobahn oder Landstraße oder innerorts: Ein A-Verstoß ist immer dann anzunehmen, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h und mehr überschritten wurde. Die örtlichen Umstände spielen aber dennoch eine Rolle bei den gemäß Tatbestandskatalog drohenden Bußgeldern, Punkten und möglichen Fahrverboten. Mehr zum Thema erfahren Sie auch im nachfolgenden Video:
Zum 2. Mal geblitzt worden in der Probezeit? Die Häufigkeit von einzelnen Verstößen spielt nur insofern eine Rolle, wenn diese als A- oder B-Verstoß gewertet werden. Da in der Probezeit nicht jede Geschwindigkeitsüberschreitung als A-Verstoß erfasst wird, ist die Verhängung besonderer Maßnahmen bei erneuten Tempoverstößen nicht in jedem Fall zu fürchten, sofern die 21-km/h-Grenze nicht erreicht wurde.
Bußgeldtabellen: Zu schnell gefahren in der Probezeit?
Aktuelle Bußgelder: Innerorts geblitzt in der Probezeit
Um ... km/h zu schnell gefahren | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
---|---|---|---|
1 bis 10 | 30 | ||
11 bis 15 | 50 | ||
16 bis 20 | 70 | ||
21 bis 25 | 115 | 1 | |
26 bis 30 | 180 | 1 | 1 Monat, wenn es sich um die zweite Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres handelt |
31 bis 40 | 260 | 2 | 1 Monat |
41 bis 50 | 400 | 2 | 1 Monat |
51 bis 60 | 560 | 2 | 2 Monate |
61 bis 70 | 700 | 2 | 3 Monate |
mehr als 70 | 800 | 2 | 3 Monate |
Aktuelle Bußgelder: Außerorts geblitzt in der Probezeit
Um ... km/h zu schnell gefahren | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
---|---|---|---|
1 bis 10 | 20 | ||
11 bis 15 | 40 | ||
16 bis 20 | 60 | ||
21 bis 25 | 100 | 1 | |
26 bis 30 | 150 | 1 | 1 Monat, wenn es sich um die zweite Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres handelt |
31 bis 40 | 200 | 1 | 1 Monat, wenn es sich um die zweite Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres handelt |
41 bis 50 | 320 | 2 | 1 Monat |
51 bis 60 | 480 | 2 | 1 Monat |
61 bis 70 | 600 | 2 | 2 Monate |
mehr als 70 | 700 | 2 | 3 Monate |
Geblitzt in der Probezeit wegen Abstands- oder Rotlichtverstoß?

Nicht nur kann zu schnell zu fahren in der Probezeit der Grund dafür sein, dass ein Bußgeldbescheid zugestellt wird und sogar weitere Maßnahmen drohen. Blitzer können nämlich nicht nur Geschwindigkeitsübertretungen erfassen, sondern auch das Überfahren einer roten Ampel oder Abstandsunterschreitungen.
Wurden Sie wegen eines Rotlichtverstoßes geblitzt und sind in der Probezeit, so ist ein solcher stets als A-Verstoß zu werten. Das bedeutet auch, dass in aller Regel Probezeitmaßnahmen drohen, wenn Sie eine rote Ampel überfahren.
Bei Abstandsverstößen hingegen verhält es sich ähnlich wie bei Geschwindigkeitsüberschreitungen: Die Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug ist in der Regel erst bei Geschwindigkeiten über 80 km/h und weniger als 5/10 des halben Tachowertes als A-Verstoß zu werten.
Wurden Sie geblitzt in der Probezeit, wollen aber gegen den Tatvorwurf vorgehen, auch um Probezeitmaßnahmen abzuwenden? Sie können in der Regel innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheides Einspruch gegen diesen erheben. Ob dieser Aussicht auf Erfolg hat, kann ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht im Einzelfall genauer prüfen.
Bußgeldtabelle: Drohende Sanktionen nach Rotlichtverstößen
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Einfacher Rotlichtverstoß | 90 € | 1 | |
... mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat |
... mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 | 1 Monat |
Qualifizierter Rotlichtverstoß | 200 € | 2 | 1 Monat |
... mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat |
... mit Sachbeschädigung | 360 € | 2 | 1 Monat |
Bußgeldtabelle: Folgen von Abstandsverstößen
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Abstandsverstoß bei bis zu 80 km/h | 25 € | ||
... mit Gefährdung | 30 € | ||
... mit Sachbeschädigung | 35 € | ||
Abstandsverstoß bei mehr als 80 km/h | |||
... weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | |
... weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | |
... weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | |
... weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | |
... weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | |
Abstandsverstoß bei mehr als 100 km/h | |||
... weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | |
... weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | |
... weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
... weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
... weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Abstandsverstoß bei mehr als 130 km/h | |||
... weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | |
... weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 180 € | 1 | |
... weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 1 Monat |
... weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 2 Monate |
... weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 400 € | 2 | 3 Monate |
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