RATGEBER

Verkehrspsychologische Beratung: Empfehlung, Ablauf, Kosten

Wie läuft die verkehrspsychologische Beratung ab?
Wie läuft die verkehrspsychologische Beratung ab?

Wenn Sie sich noch in der Probezeit befinden, sollten Sie besonders darauf achten, nicht gegen die Verkehrsregeln zu verstoßen. Denn unter Umständen müssen Sie dann nicht nur mit Bußgeldern und Punkten rechnen, sondern auch mit bestimmten Probezeitmaßnahmen. Eine solche Maßnahme ist die Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung. Aber was hat es damit eigentlich auf sich? Wann müssen Sie mit einer solchen Empfehlung rechnen und wie läuft die verkehrspsychologische Beratung ab? Diese und weitere Fragen klären wir im folgenden Ratgeber.

FAQ: Verkehrspsychologische Beratung

Wann erfolgt die Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung?

Die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird Fahranfängern empfohlen, die sich nach einer Verlängerung ihrer Probezeit und der Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (AFS) erneut eines A-Verstoßes bzw. zweier B-Verstöße schuldig machen.

Welches Ziel verfolgt die verkehrspsychologische Beratung?

Wenn sich ein Fahranfänger wiederholt regelwidrig im Straßenverkehr verhält, ist davon auszugehen, dass hier nicht nur eine Unkenntnis der Verkehrsregeln vorliegt. Vielmehr besteht Grund zur Annahme, dass der Betroffene nicht gewillt ist, sich an die Vorschriften zu halten. Die verkehrspsychologischen Beratung soll die Ursache für diese Einstellung ergründen und dem Fahranfänger helfen, sein Verhalten zu überdenken und im besten Fall zu ändern.

Wer zahlt die Kosten für die verkehrspsychologische Beratung?

Die Kosten muss der Teilnehmer aus eigener Tasche bezahlen. Diese können je nach Anbieter variieren, in der Regel müssen Sie aber mit rund 300 Euro rechnen. Sie können auf diese Ausgaben verzichten, wenn Sie möchten, denn die Teilnahme ist (anders als beim Aufbauseminar für Fahranfänger) komplett freiwillig.

Verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit: „Letzte Warnung”

Verkehrspsychologische Beratung als letzte Warnung: Noch ein Verstoß und der Führerschein ist weg.
Verkehrspsychologische Beratung als letzte Warnung: Noch ein Verstoß und der Führerschein ist weg.

Wenn sich frischgebackene Führerscheinbesitzer eines Verkehrsverstoßes schuldig machen, kann dies weitreichende Konsequenzen haben. Denn neben den üblichen Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten drohen unter Umständen auch Probezeitmaßnahmen.

Beim ersten A-Verstoß bzw. nach dem zweiten B-Verstoß erfolgt zum Beispiel eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre und der Fahranfänger muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Dies ist für manche Betroffene bereits Denkzettel genug. Es gibt aber auch Unverbesserliche, die es weiterhin mit den Verkehrsregeln nicht allzu genau nehmen. Begehen diese erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, erhalten sie eine Verwarnung. Außerdem wird ihnen empfohlen, eine verkehrspsychologische Beratung wahrzunehmen.

Diese Teilnahme ist komplett freiwillig. Doch allein schon die Tatsache, dass diese Empfehlung ausgesprochen wurde, sollte den Betroffenen zu Denken geben. Denn zusammen mit der offiziellen Verwarnung ist dies buchstäblich die „letzte Warnung”: Ändern sie jetzt nicht ihr Verhalten, droht beim nächsten A-Verstoß bzw. nach den nächsten zwei B-Verstößen die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Zweck der verkehrspsychologischen Beratung

Beim Aufbauseminar für Fahranfänger geht es darum, dem Betroffenen noch einmal die Verkehrsregeln nahezubringen und zu prüfen, ob er mit seinem Fahrzeug sicher umgehen kann. Im Wesentlichen sollen also sein Wissen und seine Fähigkeiten erweitert werden, damit er sich nicht wieder eines Verkehrsverstoßes schuldig macht.

Die verkehrspsychologische Beratung verfolgt hingegen einen anderen Ansatz. Dadurch dass die Empfehlung für die Teilnahme meist erst ausgesprochen wird, nachdem der Betroffene das Aufbauseminar hinter sich gebracht hat, hat er den erneuten Verstoß vermutlich nicht aufgrund mangelnder Kenntnisse begangen. Demnach liegt es wahrscheinlich an seiner Einstellung, dass er sich nicht an die Verkehrsvorschriften hält.

Die verkehrspsychologische Beratung versucht, dieser negativen Haltung auf den Grund zu gehen und dem Fahranfänger dabei zu helfen, seine eigentlichen Probleme anzugehen. Manchmal können zum Beispiel Stress oder Misserfolge dazu führen, dass sich in einer Person Frust anstaut. Das Missachten von Verkehrsregeln ist dann womöglich nur ein Ventil, um diesen Frust rauszulassen.

Oftmals ist den Betroffenen selbst nicht bewusst, warum sie sich so hartnäckig weigern, die Vorschriften zu befolgen. In solchen Fällen kann die verkehrspsychologische Beratung bei der Selbstreflexion und idealerweise auch einer Veränderung des Verhaltens helfen.

So läuft die Beratung ab

Die verkehrspsychologische Beratung sollte höchstens vier Wochen dauern.
Die verkehrspsychologische Beratung sollte höchstens vier Wochen dauern.

Die verkehrspsychologische Beratung erfolgt in drei Einzelsitzungen mit einem Psychologen. Bei Bedarf kann auch eine Fahrprobe stattfinden, bei der sich der Psychologe ein eigenes Bild vom Verkehrsverhalten des Teilnehmers macht. Seine Beobachtungen wertet er dann anschließend in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Betroffenen aus.

Der gesamte Zeitraum für die verkehrspsychologische Beratung muss mindestens zwei Wochen betragen, darf aber auch nicht länger als vier Wochen umfassen.

Da das Ganze keine Prüfung ist, besteht nicht die Möglichkeit, bei der Beratung durchzufallen. Es wird auch kein verkehrspsychologisches Gutachten erstellt (das ist nur bei einer MPU der Fall). Stattdessen erhält der Teilnehmer im Anschluss an die letzte Sitzung eine Teilnahmebescheinigung, die er der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen kann.

Es hat wohlgemerkt keine behördlichen Konsequenzen, wenn sich ein Fahranfänger gegen eine Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung entscheidet.

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