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Führerschein der Klasse C: Voraussetzungen, Kosten etc. für die Lkw-Fahrerlaubnis

Mit einem Führerschein der Klasse C dürfen selbst 40-Tonnen-Lkw gefahren werden.
Mit einem Führerschein der Klasse C dürfen selbst 40-Tonnen-Lkw gefahren werden.

Einen Lkw zu führen, bedeutet einen großen Unterschied zum Fahren eines Pkw. Nicht nur das die größere Masse des Fahrzeugs ein anderes Fahrgefühl mit sich bringt, die potentiellen Schäden bei einem Unfall sind auch erheblich größer. Lkw-Fahren will also gelernt sein. Aus diesem Grund reicht Ihr Autoführerschein (Klasse B) nicht aus, wenn Sie ein größeres Kfz im Straßenverkehr fahren wollen. Stattdessen benötigen Sie eine besondere „Lkw-Fahrerlaubnis”, wie z. B. den Führerschein der Klasse C.

FAQ: Führerscheinklasse C

Was kann man mit der Klasse C fahren?

Eine Fahrerlaubnis der Klasse C berechtigt Sie zum Führen von Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, sofern diese nur zu Beförderung von maximal 8 Personen (Fahrer nicht mitgerechnet) ausgelegt sind. Dies betrifft vor allem Lkw und größere Wohnmobile. Außerdem dürfen Sie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg ziehen.

Wann muss ich einen Führerschein der Klasse C verlängern?

Die Fahrerlaubnisklasse C muss alle 5 Jahre verlängert werden. Dazu müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Beachten Sie, dass Sie für die Verlängerung erneut eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung absolvieren müssen.

Welche Kosten verursacht der Führerschein der Klasse C?

Dies hängt von vielen Faktoren ab, wie z. B. den Preisen Ihrer Fahrschule, der Anzahl der Fahrstunden, die Sie benötigen, und dem Umfang der ärztlichen Untersuchung, die Sie absolvieren müssen. Insgesamt sollten Sie für die Führerscheinklasse C mit Kosten zwischen 2200 und 3200 Euro rechnen.

Die vier Lkw-Führerscheinklassen im Überblick

Nicht nur ein Führerschein der Klasse C berechtigt Sie zum Führen größerer Fahrzeuge. Insgesamt gibt es vier Fahrerlaubnisklassen, die Ihnen das Fahren eines Lkw oder eines anderen schweren Kfz erlauben. Gemäß § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) werden diese Klassen wie folgt definiert:

Lkw–FührerscheinklasseDiese Kfz dürfen Sie damit fahren
C1
  • Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und max. 7,5 t, die nur zur Beförderung von max. 8 Personen (Fahrer nicht mitgerechnet) ausgelegt sind

  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg

  • Einschränkung: Kfz der Klassen AM*, A1, A2, A, D1 und D (Krafträder und Busse mit Fahrgästen) dürfen nicht geführt werden
C
  • Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, die nur zur Beförderung von max. 8 Personen (Fahrer nicht mitgerechnet) ausgelegt sind

  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg

  • Einschränkung: Kfz der Klassen AM*, A1, A2, A, D1 und D (Krafträder und Busse mit Fahrgästen) dürfen nicht geführt werden
C1E
  • Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und max. 7,5 t, die nur zur Beförderung von max. 8 Personen (Fahrer nicht mitgerechnet) ausgelegt sind

  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 12 t beträgt

  • Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5 t, die nur zur Beförderung von max. 8 Personen (Fahrer nicht mitgerechnet) ausgelegt sind, mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 12 t beträgt

  • Einschränkung: Kfz der Klassen AM*, A1, A2, A, D1 und D (Krafträder und Busse mit Fahrgästen) dürfen nicht geführt werden
CE
  • Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, die nur zur Beförderung von max. 8 Personen (Fahrer nicht mitgerechnet) ausgelegt sind

  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

  • Einschränkung: Kfz der Klassen AM*, A1, A2, A, D1 und D (Krafträder und Busse mit Fahrgästen) dürfen nicht geführt werden

* Der Ausschluss der Klasse AM erfolgt wohlgemerkt nur in der Theorie. Es stimmt zwar, dass die C-Klassen u. a. Fahrzeuge der Klasse AM ausschließen. Um eine dieser Lkw-Klassen aber überhaupt erst erwerben zu können, ist wiederum der Vorbesitz der Klasse B vorgeschrieben, welche automatisch die Klasse AM beinhaltet. In der Praxis dürfen Sie also trotzdem auch AM-Fahrzeuge führen, wenn Sie eine der C-Klassen besitzen.

Diese Übersicht wirkt sehr kompliziert, darum wollen wir an dieser Stelle die wichtigsten Merkmale zusammenfassen:

Reicht ein Führerschein der Klasse C? Das Gewicht von Lkw und Anhänger spielt hier eine wichtige Rolle.
Reicht ein Führerschein der Klasse C? Das Gewicht von Lkw und Anhänger spielt hier eine wichtige Rolle.
  1. Mit jeder der aufgezählten Klassen dürfen Sie Kfz über 3,5 t führen.
  2. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die über mehr als 8 Sitzplätze verfügen, wobei der Fahrersitz nicht mitgezählt wird.
  3. Ebenfalls ausgenommen sind Fahrzeuge, für die eine Fahrerlaubnis der A- oder D-Klassen benötigt wird. Dies betrifft vor allem Krafträder und Busse mit Fahrgästen.
  4. Sie dürfen Busse ohne Fahrgäste führen, sofern diese Fahrt der Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dient.

Wenn Sie nun noch wissen wollen, welche Führerscheinklasse Sie speziell für Ihren Lkw benötigen, müssen Sie sich lediglich zwei Fragen stellen: Wie schwer ist der Lkw? Und wie schwer ist der Anhänger, den Sie damit ziehen wollen? Können Sie diese beiden Fragen beantworten, ist die Ermittlung der richtigen C-Klasse kein Problem:

Infografik: Übersicht über die Lkw-Führerscheinklassen
Infografik: Übersicht über die Lkw-Führerscheinklassen

Voraussetzungen für die Klasse C: Mindestalter und Vorbesitz anderer Fahrerlaubnisse

Möchten Sie einen Klasse-C-Führerschein erwerben, benötigen Sie zunächst einen Pkw-Führerschein der Klasse B. Ohne Vorbesitz dieses Führerscheins ist der Erwerb der Klasse C nicht möglich. Sie können aber die Ausbildung für die Klassen B und C zusammen absolvieren, sodass Ihnen beide Fahrerlaubnisse gleichzeitig ausgestellt werden können.

Des Weiteren müssen Sie das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erfüllen. Dieses beträgt regulär 21 Jahre. Erfüllen Sie jedoch eine der folgenden Bedingungen, können Sie den Führerschein der Klasse C auch schon mit 18 Jahren erwerben:

  • Sie haben eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf abgeschlossen.
  • Sie absolvieren gerade eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf. In diesem Fall dürfen Sie den Lkw vor Ihrem 21. Geburtstag nur innerhalb Deutschlands und auch nur im Rahmen Ihrer Ausbildung fahren.
  • Sie haben die Grundqualifikation gemäß § 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) erworben. Dies ist entweder durch das Bestehen einer Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer möglich oder durch den Abschluss einer Ausbildung zum Berufskraftfahrers oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf.

C-Klasse-Führerschein: Ärztliche und augenärztliche Untersuchung

Eine weitere Voraussetzung, die der Gesetzgeber für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C vorschreibt, ist die sogenannte Eignungsuntersuchung gemäß Anlage 5 Nummer 1 FeV. Hierbei handelt es sich um eine allgemeine körperliche Untersuchung, die Sie bei Ihrem Hausarzt durchführen können. Sie dient dazu, Krankheiten auszuschließen, die Ihre Fahreignung beeinträchtigen könnten.

Für einen Lkw-Führerschein der Klasse C ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich.
Für einen Lkw-Führerschein der Klasse C ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich.

In der Regel umfasst eine solche Untersuchung eine ausführliche Anamnese, die Erhebung Ihrer Körpermessdaten (Größe, Gewicht) und eine Urinuntersuchung. Falls der Arzt es für erforderlich hält, können zusätzlich weitere Untersuchung wie beispielsweise ein EKG oder eine Blutanalyse erfolgen.

Neben dieser Eignungsuntersuchung ist außerdem eine augenärztliche Untersuchung gemäß Anlage 6 Nummer 2 FeV vorgeschrieben, wenn Sie einen Führerschein der Klasse C erwerben möchten. Diese ist umfangreicher als der Sehtest, den Sie für die Pkw-Fahrerlaubnis absolvieren müssen, und muss zwingend bei einem Augenarzt durchgeführt werden. Ein Besuch beim Optiker reicht dafür nicht aus.

Haben Sie die ärztliche und augenärztliche Untersuchung mit dem gewünschten Ergebnis abgeschlossen, erhalten Sie entsprechende Bescheinigungen, die Sie bei der Beantragung der Führerscheinklasse C vorlegen müssen.

Hinweis: Da die Geltungsdauer der Klasse C befristet ist, müssen Sie Ihren Lkw-Führerschein alle fünf Jahre bei der Fahrerlaubnisbehörde verlängern. Dafür ist immer auch eine erneute ärztliche und augenärztliche Untersuchung erforderlich.

Auch eine Schulung in Erster Hilfe wird vorausgesetzt

Grundkenntnisse in Erster Hilfe werden für den Erwerb jeder Fahrerlaubnis vorausgesetzt. Vor April 2015 unterschied sich diese Schulung jedoch für Pkw- und Lkw-Fahrer. Inzwischen gelten für sämtliche Fahrerlaubnisklassen die gleichen Vorschriften: Die Schulung in Erster Hilfe muss neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten umfassen (§ 19 FeV). Wenn Sie diese bereits für Ihren Pkw-Führerschein absolviert haben, müssen Sie für den Führerschein der Klasse C keinen weiteren Erste-Hilfe-Kurs besuchen.

Sollten Sie die Schulung für den Pkw-Führerschein allerdings bereits vor April 2015 absolviert haben, sieht die Sache anders aus. In diesem Fall haben Sie nämlich höchstwahrscheinlich noch den alten Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort” durchlaufen, welcher heutzutage nicht mehr anerkannt wird. Sie müssen dann noch einmal eine Schulung in Erster Hilfe absolvieren, die den aktuellen Vorschriften in § 19 FeV entspricht, ehe Sie Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse C erweitern können.

Fahrschulausbildung und Prüfungen für die Klasse C

Die vorgeschriebene Anzahl der Theoriestunden für die Führerscheinklasse C kann variieren.
Die vorgeschriebene Anzahl der Theoriestunden für die Führerscheinklasse C kann variieren.

Ehe Sie Ihren Führerschein der Klasse C in den Händen halten können, müssen Sie eine entsprechende Ausbildung in der Fahrschule durchlaufen. Der Theorieunterricht umfasst hier stets 6 Doppelstunden Grundstoff. Wie viele Stunden an Zusatzstoff Sie besuchen müssen, hängt davon ab, ob und welche andere Fahrerlaubnisklasse Sie bereits besitzen:

  • ohne Vorbesitz von C1, D1 oder D: 10 Doppelstunden
  • Vorbesitz von C1: 4 Doppelstunden
  • Vorbesitz von D1: 4 Doppelstunden
  • Vorbesitz von D: 2 Doppelstunden

Bei der Theorieprüfung für die Klasse C müssen Sie insgesamt 37 Fragen beantworten und dürfen sich dabei maximal 10 Fehlerpunkte erlauben, um sie zu bestehen. Beantworten Sie allerdings zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch, gelten Sie als durchgefallen.

Auch für die praktische Ausbildung sind bestimmte Unterrichtseinheiten vorgeschrieben. Deren Umfang richtet sich danach, ob Sie bereits im Vorbesitz der Klasse C1 sind:

Ohne Vorbesitz von C1:

  • Überlandfahrten: 5
  • Autobahnfahrten: 2
  • Nachtfahrten: 3

Mit Vorbesitz von C1:

  • Überlandfahrten: 3
  • Autobahnfahrten: 1
  • Nachtfahrten: 1

Die praktische Prüfung wiederum dauert 85 Minuten. Dabei muss zum einen geprüft werden, ob Sie das Rückwärtsfahren und das Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- und Entladen beherrschen. Zum anderen müssen Sie eine der folgenden alternativen Aufgaben absolvieren:

  • Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
  • Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
  • Rückwärts quer oder schräg einparken

Leisten Sie sich nicht zu viele bzw. keine schweren Fehler, gilt die Prüfung als bestanden und Sie können den Führerschein der Klasse C Ihr Eigen nennen.

Klasse-C-Führerschein: Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Die Kosten für einen Lkw-Führerschein der Klasse C belaufen sich üblicherweise auf mehrere Tausend Euro.
Die Kosten für einen Lkw-Führerschein der Klasse C belaufen sich üblicherweise auf mehrere Tausend Euro.

Bei den Kosten für den C-Führerschein kommt einiges zusammen. Den größten Kostenpunkt machen die Fahrschulausbildung und die Fahrprüfungen aus. Hier können die Kosten stark variieren, da jede Fahrschule ihre eigenen Preise festlegen kann. Zudem spielt es eine Rolle, wie viele Fahrstunden Sie benötigen, ehe Sie sich sicher genug für die Prüfung fühlen. Im Durchschnitt sollten Sie hier mit 2000 bis 3000 Euro rechnen.

Hinzukommen die Kosten für die ärztliche und die augenärztliche Untersuchung, die Antragsgebühr, um Ihren Führerschein um die Klasse C erweitern zu können, sowie evtl. die Teilnahmegebühr für den Erste-Hilfe-Kurs.

Insgesamt sollten Sie deshalb Kosten von 2200 bis 3200 Euro einplanen.

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