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Zeugenfragebogen: Beantworten oder ignorieren?

Zeugenfragebogen: Wie sollten Sie auf das Schreiben zur schriftlichen Anhörung reagieren?
Zeugenfragebogen: Wie sollten Sie auf das Schreiben zur schriftlichen Anhörung reagieren?

Nicht immer ist der Halter eines Fahrzeugs auch der bei einer Ordnungswidrigkeit ertappte Fahrer. Im Rahmen der Fahrerermittlung können die Behörden dann auf unterschiedliche Ermittlungsschritte zurückgreifen. Einer hiervon ist die Versendung eines Zeugenfragebogens. Dieser ergeht häufig an den Fahrzeughalter und fordert zur Auskunft über den möglichen Tatfahrer auf. Müssen Sie den Zeugenfragebogen jedoch immer ausfüllen? Ist eine Pflicht zum Zurücksenden an die Polizei stets gegeben? Erfahren Sie hier mehr zum richtigen Umgang mit der Aufforderung zur Zeugenaussage.

Wer bekommt nach einer Ordnungswidrigkeit einen Zeugenfragebogen zugeschickt?

Anhand eines Blitzerfotos lassen sich Verkehrssünder in der Regel recht eindeutig identifizieren. Doch problematisch wird es für die Behörden dann, wenn eindeutig erscheint, dass Fahrer und Fahrzeughalter nicht dieselbe Person sein können (z. B. Fahrer weiblich, Halter männlich). In solchen Fällen muss der zu belangende Fahrer zunächst erstmal ermittelt werden. Dabei konzentriert sich die Polizei häufig auf das Umfeld des Halters, in der Annahme, dass dieser sein Fahrzeug vor allem Familienmitgliedern oder nahen Bekannten zur Verfügung stellte.

Im Rahmen dieser Fahrerermittlung kann ein Zeugenfragebogen an den Fahrzeughalter versandt werden, in dem um Auskunft über den Tatfahrer gebeten wird. Doch müssen die Empfänger darauf reagieren oder können Sie die Zeugenaussage auch verweigern?

Der Zeugenfragebogen ergeht bei Firmenwagen in der Regel an das Unternehmen, in dessen Eigentum sich das Fahrzeug befindet. Dieses wird dadurch aufgefordert, den Angestellten zu nennen, der das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt fuhr.

Ausführliche Informationen zum Zeugenfragebogen finden Sie in diesem Video:

https://www.youtube.com/watch?v=OUMMZTOvFKw
Video: Wann wird Ihnen ein Zeugenfragebogen zugeschickt?

Muss man einen Zeugenfragebogen ausfüllen und zurückschicken?

Können Sie im Zeugenfragebogen die Aussage verweigern, wenn Ihr Ehegatte betroffen wäre?
Können Sie im Zeugenfragebogen die Aussage verweigern, wenn Ihr Ehegatte betroffen wäre?

Grundsätzlich besteht für jeden Zeugen die Pflicht, an der Aufklärung eines rechtlichen Verstoßes mitzuwirken, soweit er dazu aufgefordert wurde. Dies ergibt sich auch bei Verkehrsordnungswidrigkeiten aus § 48 Absatz 1 Satz 2 Strafprozessordnung (StPO):

„[Zeugen] haben die Pflicht auszusagen, wenn keine im Gesetz zugelassene Ausnahme vorliegt.“

Das bedeutet auch bei Übersendung von einem Zeugenfragebogen: Gemeinhin besteht die Pflicht zur Beantwortung. Allerdings verweist die StPO eindeutig auch auf mögliche Ausnahmen von der Pflicht, die sich vor allem im Zeugnisverweigerungsrecht niederschlagen. Doch wer hat dieses Recht überhaupt?

Wer kann im Zeugenfragebogen von einem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen?

Das Zeugnisverweigerungsrecht soll verhindern, dass es in Beziehungen zu engen Verwandten oder Partnern zu Loyalitätskonflikten kommt. Dadurch haben Zeugen in aller Regel immer dann das Recht, im Zeugenfragebogen die Aussage zu verweigern, wenn sie dadurch Angehörige einer Tat bezichtigen müssten. Dies betrifft gemäß § 52 Absatz 1 StPO:

  • Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner (auch nach deren Auflösung)
  • Verlobte
  • Verwandte oder verschwägerte Angehörige in gerader Linie (z. B. Eltern oder Schwiegereltern, Kinder oder Enkel)
  • Verwandte bis zum dritten Grad (z. B. Geschwister, Nichten oder Tanten)
  • Verschwägerte bis zum zweiten Grad (z. B. Schwager und dessen Ehegatte)

Haben Sie einen Zeugenfragebogen erhalten und war beispielsweise Ihr Ehepartner oder Ihr Sohn der Fahrer zum Tatzeitpunkt, müssen Sie keine Angaben zur Person machen, da Sie das Recht auf Zeugnisverweigerung haben. Ist jedoch ein Bekannter von Ihnen gefahren, so sollten Sie in der Regel den Zeugenfragebogen entsprechend richtig ausfüllen und an die Behörde zurücksenden, da ein Zeugnisverweigerungsrecht in diesem Falle nicht besteht. Dies gilt auch für Partner einer nicht ehelichen Gemeinschaft (bzw. ohne bestehendes Verlöbnis).

In der Regel werden Sie aufgefordert, den Zeugenfragebogen auch dann zurückzusenden, wenn Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Darüber hinaus ist niemand verpflichtet, sich selbst einer Tat zu bezichtigen. Das Recht auf Aussageverweigerung beim Anhörungsbogen gilt in ähnlicher Weise auch im Zeugenfragebogen – hier jedoch als Auskunftsverweigerungsrecht. Müssten Sie sich selbst belasten und als Tatfahrer zu erkennen geben, wenn Sie wahrheitsgemäß antworten, können Sie die Auskunft auf einzelne Fragen verweigern.

Was geschieht, wenn Sie im Zeugenfragebogen einen falschen Fahrer angeben?

Wenn Sie den Zeugenfragebogen beantworten, sollten Sie besten Wissens und Gewissens ehrlich sein.
Wenn Sie den Zeugenfragebogen beantworten, sollten Sie besten Wissens und Gewissens ehrlich sein.

Problematisch kann es werden, wenn Sie im Zeugenfragebogen keine wahrheitsgemäße Auskunft geben und einen Unbeteiligten als vermeintlichen Tatfahrer angeben (etwa um einen nahen Angehörigen vor der Verfolgung durch die Ermittlungsbehörden zu schützen). Je nach Fallkonstellation kann dies nämlich sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.

Unter Umständen kann durch die absichtliche Falschaussage der Tatbestand der falschen Verdächtigung gemäß § 164 Strafgesetzbuch erfüllt sein. Dieser kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden.

Wenn Sie sich selbst bezichtigen, um einen anderen zu schützen, kann dies ggf. im Rahmen der Plausibilitätsprüfung und der Betrachtung vorhandener Beweismittel (z. B. Blitzerfoto) ans Licht kommen. Zwar ist eine strafrechtliche Verfolgung hier häufig nicht zu erwarten, wenn es lediglich um die Ahndung einer Verkehrsordnungswidrigkeit geht. Dennoch kann – sofern das Bußgeldverfahren noch nicht verjährt ist – noch immer gegen den tatsächlichen Fahrer ermittelt werden. Zudem kann im Zweifel auch eine Fahrtenbuchauflage auf den Halter zukommen.

Zeugenfragebogen nach einer Ordnungswidrigkeit nicht beantwortet: Fahrtenbuchauflage möglich

Macht der Halter bzw. Empfänger im Zeugenfragebogen keine (korrekten) Angaben zum Fahrer – ob mit oder ohne Zeugnisverweigerungsrecht – und bleibt die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit dadurch aus, kann die Behörde im Einzelfall bestimmen, dass fortan für mindestens 6 Monate ein Fahrtenbuch zu führen ist.

Zeugenfragebogen: Muster zur Veranschaulichung der Inhalte

Welche Inhalte ein Zeugenfragebogen hat, können Sie exemplarisch in dem hier zur Verfügung gestellten zweiseitigen Muster einsehen. Dieses dient jedoch lediglich einer Orientierung. Eine Abweichung zu einem behördlich erstellten und versendeten Zeugenfragebogen ist möglich.


Muster: Zeugenfragebogen wegen erfasster Geschwindigkeitsüberschreitung (2 Seiten)
Muster: Zeugenfragebogen wegen erfasster Geschwindigkeitsüberschreitung (2 Seiten)

Im Übrigen: Anders als ein Anhörungsbogen unterbricht ein ausgestellter Zeugenfragebogen die Verjährung im Bußgeldverfahren in der Regel nicht.

Bildnachweise: Fotolia.com/everettovrk, Fotolia.com/Jacob Lund, Fotolia.com/ilkercelik

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