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Bußgeldbescheid ignorieren: Was hat das für Konsequenzen?

Dürfen Sie den Bußgeldbescheid ignorieren?
Dürfen Sie den Bußgeldbescheid ignorieren?

Ein Bußgeldbescheid im Briefkasten kann eine unangenehme Überraschung sein. Nicht nur, dass er Sie unweigerlich zur Kasse bittet, je nach Verstoß können auch noch Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot anfallen. So manch einer möchte dann den Kopf am liebsten in den Sand stecken und den Bußgeldbescheid ignorieren. Aber ist das wirklich eine gute Idee? Wir klären Sie auf.

FAQ: Bußgeldbescheid ignorieren

Kann ich den Bußgeldbescheid ignorieren, wenn ich den Verstoß gar nicht begangen habe?

Nein, diese Vorgehensweise ist nicht ratsam. Stattdessen sollten Sie bereits im Anhörungsbogen, der üblicherweise vor dem Bußgeldbescheid verschickt wird, angeben, dass Sie nicht der Schuldige sind. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Einspruch gegen den erhaltenen Bußgeldbescheid einzulegen.

Was passiert, wenn ich das Bußgeld nicht bezahle?

Zunächst erhalten Sie eine Mahnung und das Bußgeld erhöht sich um die entsprechende Mahngebühr. Kommen Sie auch dieser Zahlungsaufforderung nicht nach, erfolgen ein Vollstreckungsbescheid und der Besuch des Gerichtsvollziehers. Weigert sich ein Verkehrssünder hartnäckig, das Bußgeld zu bezahlen, obwohl er finanziell dazu in der Lage ist, kann auch eine Erzwingungshaft drohen.

Wie lange kann ich einen Bußgeldbescheid ignorieren, ehe Konsequenzen drohen?

Nach Zustellung des Bußgeldbescheids haben Sie zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Haben Sie das nicht vor, können Sie das angemahnte Bußgeld in der Regel bis zu zwei weitere Wochen später zahlen, sonst flattert nach spätestens sechs Wochen die Mahnung ins Haus.

Den Bußgeldbescheid zu ignorieren, ist keine gute Idee

Erwischt vom Blitzer: Jetzt den Brief zu ignorieren, macht die Sache nicht besser.
Erwischt vom Blitzer: Jetzt den Brief zu ignorieren, macht die Sache nicht besser.

Klar, einen Bußgeldbescheid erhält niemand gern. Haben Sie sich allerdings wirklich des vorgeworfenen Verkehrsverstoßes schuldig gemacht, kann es sinnvoll sein, die Sanktionen akzeptieren, das Bußgeld wie gefordert zu zahlen und gegebenenfalls das Fahrverbot anzutreten, sofern eines verhängt wurde, sofern keine anderen Gründe einen Einspruch ermöglichen. Dann ist die Angelegenheit erledigt und Sie müssen mit keinen weiteren Konsequenzen rechnen.

Haben Sie den Verstoß, der Ihnen vorgeworfen wird, allerdings gar nicht begangen, sollten Sie die Sanktionen nicht klaglos in Kauf nehmen. Den Bußgeldbescheid einfach zu ignorieren, ist in diesem Fall jedoch keine gute Idee. Stattdessen sollten Sie andere Wege gehen, um sich zur Wehr zu setzen.

Eine Möglichkeit dazu bietet zum Beispiel der Anhörungsbogen. Dieser wird üblicherweise noch vor dem Bußgeldbescheid verschickt und gibt Ihnen die Möglichkeit, zu dem Vorwurf Stellung zu beziehen. Hier können Sie angeben, dass Sie nicht der Schuldige sind und Ihre Sicht der Dinge darlegen.

Äußern Sie sich im Anhörungsbogen nicht zu Ihrer Unschuld oder glaubt die Behörde Ihrer Stellungnahme nicht, erhalten Sie den Bußgeldbescheid. Jetzt sollten Sie keine Zeit verlieren und Einspruch einlegen. Dies muss innerhalb von 14 Tagen ab der Zustellung geschehen, sonst wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und Sie haben kaum noch eine Möglichkeit, sich gegen die Sanktionen zu wehren.

Verpassen Sie diese Frist, weil Sie längere Zeit abwesend waren (z. B. wegen Urlaub oder aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes), können Sie unter Umständen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.

Das sind die Folgen, wenn Sie den Bußgeldbescheid ignorieren

Wenn Sie weder die Chance des Anhörungsbogens noch die des Einspruchs wahrnehmen, ist es ratsam, das Bußgeld schnell zu bezahlen. Andernfalls müssen Sie mit Konsequenzen rechnen, wenn Sie den Bußgeldbescheid weiter ignorieren.

Wenn Sie den Bußgeldbescheid zu lange ignorieren, droht die Pfändung.
Wenn Sie den Bußgeldbescheid zu lange ignorieren, droht die Pfändung.

Diese Konsequenzen lauten wie folgt:

  1. Nach spätestens sechs Wochen erhalten Sie eine Mahnung. Nun müssen Sie zusätzlich zum Bußgeld auch noch die Mahngebühr zahlen.
  2. Weigern Sie sich immer noch, der Zahlungsaufforderung nachzukommen, ergeht als nächstes ein Vollstreckungsbescheid und Sie müssen mit einem Besuch des Gerichtsvollziehers rechnen. Dieser kann dann an Ort und Stelle den fälligen Betrag fordern.
  3. Sind Sie finanziell nicht in der Lage, das Bußgeld zu bezahlen, müssen Sie Ihre Zahlungsunfähigkeit eidesstattlich versichern. In diesem Fall kann der Gerichtsvollzieher eine Pfändung bei Ihnen durchführen. Nur wenn es bei Ihnen absolut nichts Pfändbares zu holen gibt, sind Sie von der Zahlungspflicht zunächst entbunden.

Sollten Sie über die nötigen Geldmittel verfügen und den Bußgeldbescheid trotzdem ignorieren, besteht auch die Möglichkeit, dass Sie in Erzwingungshaft genommen werden. Dies wird im Einzelfall von einem Richter entschieden.

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