RATGEBER

Bußgeldverfahren: Ablauf bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Ein Bußgeldverfahren kann Zeit, Geld und Nerven kosten. Hier lesen Sie alles Wissenswerte dazu.
Ein Bußgeldverfahren kann Zeit, Geld und Nerven kosten. Hier lesen Sie alles Wissenswerte dazu.

Wer gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt, muss in aller Regel damit rechnen, dass ein Bußgeldverfahren gegen ihn eingeleitet wird. Zwar müssen die Hüter für Recht und Ordnung von diesem Verstoß in irgendeiner Weise erfahren, ist dieser Schritt aber erst einmal getan, kommen bei vielen Betroffenen Fragen auf: Wie gestaltet sich der Ablauf bei einem Bußgeldverfahren? Kann ich Einspruch einlegen? Was muss ich dabei beachten? Die Antworten finden Sie hier.

Womit beginnt das Bußgeldverfahren?

Wird bei einer Verkehrskontrolle eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, kann ein Bußgeldverfahren eröffnet werden.
Wird bei einer Verkehrskontrolle eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, kann ein Bußgeldverfahren eröffnet werden.

Am Anfang eines jeden Bußgeldverfahrens steht ein Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht. Die zuständigen Behörden erfahren von der Missachtung beispielsweise durch die Geschwindigkeitsmessung eines Blitzers, bei einer Verkehrskontrolle oder etwa bei einer Abstandsmessung. Das eigentliche Bußgeldverfahren beginnt dann mit der Ermittlung. Unter anderem bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es durchaus vor, dass der Fahrer nicht der Halter des Kfz ist.

Dazu gleichen die Bußgeldstellen meist das Kennzeichen des Fahrzeugs und die Person auf dem oft angefertigten Blitzerfoto mit dem Lichtbild ab, das in der Datenbank für Ihren Personalausweis hinterlegt ist. Auch wenn es an dieser Stelle im Bußgeldverfahren datenschutzrechtliche Bedenken gibt, halten die Gerichte in der Regel den Verkehrsverstoß für schwerwiegender als den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des vermeintlichen Fahrers.

Da Betroffene das Recht auf eine Anhörung haben, wird in aller Regel ein Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren ausgestellt. Das geschieht nicht, wenn die Anhörung bereits auf eine andere Weise erfolgt ist. Wurden Sie beispielsweise von den Beamten angehalten, haben Sie meist direkt vor Ort die Möglichkeit, sich zu der Ihnen vorgeworfenen Tat zu äußern.

Die Anhörung zum Bußgeldverfahren: Was tun Sie jetzt?

Weil in Deutschland die Fahrerhaftung gilt und nicht die des Halters, ist die Fahrerermittlung ein wichtiger Punkt im Bußgeldverfahren. Unter anderem aus diesem Grund bekommen betroffene Personen oft die Möglichkeit, im Bußgeldverfahren eine Anhörung in Form eines Schriftstückes auszufüllen. Hier können Sie zur Tat Stellung nehmen. Den Anhörungsbogen bekommen in aller Regel die Beschuldigten ausgestellt. Ist der Fahrer der Behörde nicht bekannt und muss erst ermittelt werden, wird zunächst ein Zeugenfragebogen an den Halter des eingetragenen Kfz versendet.

Anhörung im Bußgeldverfahren: Eine rote Ampel zu überfahren, kann teuer werden.
Anhörung im Bußgeldverfahren: Wer hat die rote Ampel überfahren?

Die im Anhörungsbogen aufgeführten Daten müssen durch den Beschuldigten bestätigt oder korrigiert werden. Der entsprechende Bußgeldbescheid ergeht dann an dem im Anhörungsbogen genannten Beschuldigten. Legt dieser keinen Einspruch ein, wird der Bescheid rechtskräftig und das Verfahren kann nach Zahlung des Bußgeldes beendet werden.

Macht etwa der Fahrzeugbesitzer im Anhörungsbogen hingegen die Angabe, zum Tatzeitpunkt nicht gefahren zu sein, kann die Bußgeldstelle einen Zeugenfragebogen an ihn aussenden, den er dann wahrheitsgemäß ausfüllen muss, wenn er kein Zeugnisverweigerungsrecht nutzen darf.

Dieser Schritt dient im Bußgeldverfahren dazu, den eigentlichen Fahrer zu ermitteln, wenn der Halter diesen bei der Anhörung nicht angegeben hat. Im Zeugenfragebogen muss er aber Auskunft über den vermuteten Verkehrssünder machen, sofern er kein Zeugnisverweigerungsrecht ausüben darf. Hat die Behörde einen neuen Beschuldigten, erhält auch dieser einen Anhörungsbogen. Nun bezieht sich das Bußgeldverfahren auf einen neuen Betroffenen.

Der Ablauf bei einem Bußgeldverfahren im Überblick

Bußgeldverfahren: Der Ablauf folgt einem festen Schema.
Bußgeldverfahren: Der Ablauf folgt einem festen Schema.

Einspruch im Bußgeldverfahren einlegen

Das Verfahren nimmt den nächsten Schritt, sobald der Beschuldigte den Anhörungsbogen zurückgesendet hat bzw. die Beantwortungsfrist verstrichen ist. Ist der Bußgeldbescheid ausgestellt, hat der Beschuldigte innerhalb von zwei Wochen nach dessen Erhalt die Möglichkeit, an dieser Stelle im Bußgeldverfahren schriftlich Einspruch einzulegen. Dabei muss er noch keine spezifische Begründung angeben.

Einen Anlass für den Einspruch sollten Sie aber dennoch haben. Denn wenn die Bußgeldstelle Ihrem Einspruch nicht stattgibt, wird dieser von einem Gericht geprüft. Lehnt auch dieses Ihren Einspruch ab, müssen Sie die Kosten für das Gericht selbst tragen. Rechtsschutzversicherte sind unter Umständen auf der sicheren Seite, weil der Versicherer bei Aussicht auf Erfolg in der Regel den größten – wenn nicht gesamten – Teil der Rechnungen begleicht. Eine Selbstbeteiligung ist aber dennoch möglich.

Für eine entsprechende Begründung können Sie den Bußgeldbescheid prüfen und Akteneinsicht beantragen. Dort stehen unter anderem Informationen zum jeweiligen Messgerät. Auch ein etwaiges Blitzerfoto kann so eingesehen werden. Dieses liegt dem Bußgeldbescheid nicht immer bei. Ein Anwalt für Verkehrsrecht erhält einen umfassenderen Einblick in die Akten als Privatpersonen.

Die Kosten für das Bußgeldverfahren können bei einem Einspruch schnell in die Höhe schießen.
Die Kosten für das Bußgeldverfahren können bei einem Einspruch schnell in die Höhe schießen.

Spätestens wenn Ihr Fall vor einem Gericht verhandelt wird, empfiehlt es sich, einen Anwalt an Bord zu holen.
Müssen Sie als Folge von einem Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung etwa ein hohes Bußgeld oder gar Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot befürchten, kann ein Einspruch im Einzelfall eine Aufhebung oder Verringerung der Sanktionen bewirken – sofern ein triftiger Grund hierfür spricht. Zu den Erfolgsaussichten kann ein Anwalt Sie vorab beraten.

Wird dem Einspruch nach eingehender Prüfung stattgegeben, verfällt der Bescheid und Sie müssen die angedrohten Sanktionen nicht erwarten. Der Bußgeldbescheid kann aber auch abgeändert werden.

Übrigens tritt im Bußgeldverfahren in der Regel Verjährung ein, wenn drei Monate nach der Tat weder ein Anhörungsbogen noch ein Bußgeldbescheid ausgestellt wurde. Die Anhörung unterbricht die Verjährung einmalig, wodurch erneut drei Monate Zeit bleiben, dem Täter den Bescheid zukommen zu lassen. Geschah dies nicht innerhalb der Frist, könnte der Bescheid bereits verjährt sein.

Video: Ablauf eines Bußgeldverfahrens

Was passiert in einem Bußgeldverfahren? Erfahren Sie es hier im Video!
Was passiert in einem Bußgeldverfahren? Erfahren Sie es hier im Video!

Bildnachweise: Fotolia.com/© mrivserg , Fotolia.com/© ivan kmit, istockphoto.com/kzenons