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Durch Akteneinsicht können Sie Fehler aufdecken und so Sanktionen entgehen

Bei der Akteneinsicht erfahren Sie mehr über Ihren begangenen Verstoß.
Bei der Akteneinsicht erfahren Sie mehr über Ihren begangenen Verstoß.

Eine Akteneinsicht kann Ihnen Aufschluss darüber geben, wie beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsübertretung gemessen wurde, ob das Gerät vorschriftsmäßig geeicht war oder ob alle Daten stimmen. Entdecken Sie oder ein rechtlicher von Ihnen beauftragter Verteidiger Fehler in den Unterlagen, könnten Sie Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog wie etwa einem Fahrverbot unter Umständen entgehen.

Wann lohnt es sich, einen Antrag auf Akteneinsicht zu stellen?

Grundsätzlich sind Sie bei jeder Straftat oder Ordnungswidrigkeit (Owi) berechtig, einen Antrag auf Akteneinsicht zu stellen. Diesem wird jedoch in der Regel erst stattgegeben, wenn die Ermittlungen bereits beendet sind. Ein Zeichen für den Abschluss der Untersuchung ist, dass Sie beispielsweise den Anhörungsbogen oder direkt den Bußgeldbescheid nach einer Owi wie einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten. Wenn Sie sich genauer mit den Umständen der Beweisführung, wie etwa dem Blitzerfoto, das nicht immer beiliegen muss, beschäftigen wollen, können Sie eine Akteneinsicht einfordern.

Akteneinsicht kann bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid hilfreich sein.
Akteneinsicht kann bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid hilfreich sein.

Lohnen kann sich das zum Beispiel, wenn Sie zu schnell gefahren sind und es darum geht, ob für diese Ordnungswidrigkeit Punkte in Flensburg oder lediglich Bußgelder drohen. Gerade für Autofahrer, deren Fahreignungs­register bereits einen Punktestand von sieben ausweist, kann das von Bedeutung sein. Denn bei acht Punkten droht in aller Regel der Entzug der Fahrerlaubnis. Wird Ihnen bei so einem Punktestand dann ein Verstoß gegen das Tempolimit laut Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Last gelegt, kommt es manchmal auf einen Kilometer pro Stunde an.

Werden bei 20 km/h außerorts zu schnell mit einem PKW nach der entsprechenden Bußgeldtabelle noch 30 € Bußgeld angesetzt, so sind es bei 21 km/h bereits 70 € Geldbuße sowie ein Punkt in Flensburg. Einem möglichen Führerscheinentzug können Sie entkommen, wenn etwa Ihr Anwalt im Rahmen der Akteneinsicht einen Messfehler entdecken.

Wie kann ich Akteneinsicht beantragen, ohne einen Anwalt hinzuzuziehen?

Für eine Akteneinsicht müssen Sie nicht zwangsläufig einen Anwalt beauftragen. Die meisten Anträge bei Verwaltungsbehörden können auch von Privatpersonen gestellt werden. Eventuell kann es aber zu einem späteren Zeitpunkt lohnen, einen Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen: nämlich dann, wenn Sie rechtliche Schritte einleiten wollen.

Sie können Akteneinsicht auch ohne einen Anwalt beantragen.
Sie können Akteneinsicht auch ohne einen Anwalt beantragen.

Nachdem Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt wurde, bleibt Ihnen eine Frist von zwei Wochen, um einen Einspruch einzulegen. Diesen müssen Sie noch nicht sofort begründen. Sie sollten allerdings eine gewisse Sicherheit haben, dass ein ggf. Einspruch auch erfolgreich sein kann. Die Akteneinsicht kann hier Aufschluss bieten. Lehnt die Behörde den Einspruch ab, muss im Zweifel ein Richter in einem Gerichtsverfahren entscheiden. Gehen Sie aus diesem als Verlierer hervor, haben Sie die Kosten für den Prozess zu tragen.

Aber zunächst zur Akteneinsicht. Beim Antrag können Sie auf § 49 Abs. 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) verweisen:

Die Verwaltungsbehörde gewährt dem Betroffenen auf Antrag Einsicht in die Akten, soweit der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Straf- oder Bußgeldverfahren, nicht gefährdet werden kann und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen. Werden die Akten nicht elektronisch geführt, können an Stelle der Einsichtnahme in die Akten Kopien aus den Akten übermittelt werden.

Akteneinsicht: Diese Kosten werden dafür berechnet

Die zuständige Behörde muss zunächst Ihre Akte heraussuchen und einen Sachbearbeiter zur Verfügung stellen, der Sie bei der Prüfung der Dokumente beaufsichtigt. Dieser darf die Unterlagen nicht an Sie übergeben. Sie dürfen sich lediglich selbst notieren, was darin geschrieben steht oder den Bearbeiter bitten, Kopien anzufertigen. Dem muss er aber nicht zustimmen. Tut er es, können zusätzliche Kosten für die Akteneinsicht bei der Polizei oder der Bußgeldstelle anfallen. Die Versendung der Akte wird pauschal mit 12 Euro berechnet. Dank der Digitalisierung ist oft auch eine Online-Akteneinsicht möglich. Hierfür fallen jedoch keine Kosten an.

Ein Anwalt hat bei der Akteneinsicht Vorteile

In der Regel hat jeder das Recht auf Akteneinsicht nach dem OWiG.
In der Regel hat jeder das Recht auf Akteneinsicht nach dem OWiG.

Der rechtliche Beistand kennt sich zumeist mit etwaigen Fehlerquellen etwa bei Blitzern aus und kann bei der Akteneinsicht gezielt danach suchen. Wird er fündig, haben Sie einen Grund für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Der Anwalt kann diesen für Sie einlegen, ihn ordentlich begründen und außerdem vorab eine Einschätzung über die Erfolgsaussichten des Einspruchs geben.

Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hat weitreichendere Möglichkeiten, Sie rechtlich zu unterstützen. Das gilt nicht nur für die Akteneinsicht selbst. Ein Anwalt kann Sie beispielsweise bei Gericht vertreten, wenn Sie etwa ein Fahrverbot wegen beruflicher Unzumutbarkeit abwenden möchten oder nur nach einem Einspruchsgrund gegen das Bußgeld suchen.

Bereits bei der Akteneinsicht hat der Rechtsvertreter aber gegenüber Privatpersonen einige Vorteile. Während diese die Dokumente nur bei der zuständigen Polizeidienst- oder Bußgeldstelle sichten dürfen, kann sich der Verkehrsrechtsanwalt die Ermittlungsakte komfortabel per Post zusenden lassen und in seinen Büroräumlichkeiten studieren. Außerdem darf er Kopien erstellen, welche er Ihnen aushändigen darf. Daneben kann es einige Zeit in Anspruch nehmen, bis die Behörden dem Antrag einer Privatperson auf Akteneinsicht stattgeben. Die Dauer für den Anwalt beträgt höchstens vier Wochen.

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