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Sicherheitsabstand nicht eingehalten: Welche Sanktionen können Ihnen drohen?


Auf der Autobahn den notwendigen Sicherheitsabstand unterschritten? Welche Konsequenzen drohen?
Auf der Autobahn den notwendigen Sicherheitsabstand unterschritten? Welche Konsequenzen drohen?

Bußgeldkatalog: Sicherheitsabstand nicht eingehalten

VerstoßBuß­geldPunk­teFahr­verbot
Abstand nicht einge­halten - Geschwin­digkeit weniger als 80 km/h25 €
... mit Gefähr­dung30 €
... mit Sachbe­schädigung35 €
Abstand nicht eingehalten - Geschwindigkeit mehr als 80 km/h
Abstand zum vorausfahrenden Kfz betrug weniger als...
... 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1
... 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1
... 3/10 des halben Tacho­wertes160 €1
... 2/10 des halben Tacho­wertes240 €1
... 1/10 des halben Tacho­wertes320 €1
Abstand nicht eingehalten - Geschwindigkeit mehr als 100 km/h
Abstand zum vorausfahrenden Kfz betrug weniger als...
... 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1
... 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1
... 3/10 des halben Tacho­wertes160 €21 Monat
... 2/10 des halben Tacho­wertes240 €22 Monate
... 1/10 des halben Tacho­wertes320 €23 Monate
Abstand nicht eingehalten - Geschwindigkeit mehr als 130 km/h
Abstand zum vorausfahrenden Kfz betrug weniger als...
... 5/10 des halben Tacho­wertes100 €1
... 4/10 des halben Tacho­wertes180 €1
... 3/10 des halben Tacho­wertes240 €21 Monat
... 2/10 des halben Tacho­wertes320 €22 Monate
... 1/10 des halben Tacho­wertes400 €23 Monate

Bußgeldrechner: Drohen Ihnen Punkte, Fahrverbot & Bußgeld, weil der Sicherheitsabstand unterschritten wurde?


Im Straßenverkehr ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstands zu anderen Fahrzeugen, ob nach vorn oder seitlich, unerlässlich, um die allgemeine Verkehrssicherheit nicht zu gefährden. Bei Unterschreitung der Mindestabstände, kann schnell ein Unfall die Folge sein, da der Weg für die sichere Bremsung nicht mehr ausreicht. Entsprechend empfindlich können die Sanktionen ausfallen, wenn Autofahrer den nötigen Sicherheitsabstand nicht einhalten. Wie groß der notwendige Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Auto sein muss und welche Folgen eine Missachtung haben kann, erfahren Sie hier.

Video: So vermeiden Sie Abstandsverstöße!

In diesem Video erfahren Sie, welcher Mindestabstand auf deutschen Straßen vorgeschrieben ist.
In diesem Video erfahren Sie, welcher Mindestabstand auf deutschen Straßen vorgeschrieben ist.

Wie groß muss der Sicherheitsabstand gemäß StVO sein?

Sicherheitsabstand beim Auto berechnen: Diese Formel kommt bei der Berechnung zur Anwendung.
Sicherheitsabstand beim Auto berechnen: Diese Formel kommt bei der Berechnung zur Anwendung.

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist bei Angaben zu den notwendigen Abständen zwischen Fahrzeugen recht ungenau. Hier werden keine exakten Zahlen genannt, sondern lediglich allgemeine Grundsätze. Nach § 4 Absatz 1 StVO gilt:

„Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.“

Wie viel Sicherheitsabstand ist nun aber genau erforderlich?

Im Gegensatz zu leichteren Kfz sind die Bestimmungen der StVO zum Sicherheitsabstand bei Lkw und Bus zum Teil wesentlich exakter: Gemäß § 4 Absatz 3 StVO müssen Lastkraftwagen über 3,5 t zGG mindestens 50 Meter Sicherheitsabstand auf der Autobahn einhalten, sobald sie mehr als 50 km/h fahren. So soll gewährleistet werden, dass andere Verkehrsteilnehmer sicher in die rechte Fahrspur einscheren können. Zudem ist der benötigte Anhalteweg durch das größere Gewicht der Fahrzeuge gegenüber kleineren Kfz wesentlich länger.

Wie können Sie den notwendigen Sicherheitsabstand im Straßenverkehr berechnen?

Für die Ermittlung des Sicherheitsabstands ist vor allem die im Einzelfall gefahrene Geschwindigkeit von Bedeutung. Die für die Berechnung vom notwendigen Sicherheitsabstand anzuwendende Formel ist dann denkbar einfach:

mindestens erforderlicher Sicherheitsabstand = gefahrene Geschwindigkeit : 2 (halber Tachowert) in Metern

Anhand dieser einfachen Faustformel kann der Sicherheitsabstand vergleichsweise leicht bestimmt werden. Im Folgenden ein paar Beispiele zur Veranschaulichung:

  • Sicherheitsabstand bei 50 km/h = 50 : 2 = 25 (Meter)
  • Sicherheitsabstand bei 60 km/h = 60 :2 = 30 (Meter)
  • Sicherheitsabstand bei 80 km/h = 80 : 2 = 40 (Meter)
  • Sicherheitsabstand bei 100 km/h = 100 : 2 = 50 (Meter)
  • Sicherheitsabstand bei 120 km/h = 120 : 2 = 60 (Meter)
  • usf.

Im Übrigen: Der notwendige Sicherheitsabstand innerorts richtet sich in der Regel nach einem anderen Kriterium, nämlich der Fahrzeuglänge. Zu vorausfahrenden Fahrzeugen sollte möglichst ein Abstand von etwa drei Fahrzeuglängen (entspricht zirka 15 Metern) eingehalten werden – alternativ: die in einer Sekunde zurückgelegte Fahrstrecke. So wird dem erhöhten Verkehrsaufkommen Rechnung getragen, das Abstände von 25 Metern, also den rechnerischen Sicherheitsabstand bei 50 km/h, nur selten zulässt.  

Ist Ihr Sicherheitsabstand groß genug? Die 2-Sekunden-Regel bei der Abschätzung helfen.
Ist Ihr Sicherheitsabstand groß genug? Die 2-Sekunden-Regel kann bei der Abschätzung helfen.

Anhalteweg vs. Sicherheitsabstand: Halber Tachowert tatsächlich ausreichend?

Rein theoretisch – den Paragraphen der StVO wörtlich genommen – müsste der Sicherheitsabstand mit dem Anhalteweg identisch sein, also der benötigten Strecke, bis das Fahrzeug sicher zum Stehen kommt (zumindest rechnerisch). Diese setzt sich zusammen aus dem reinen Bremsweg und dem Reaktionsweg (in der Reaktionszeit – etwa eine Sekunde – zurückgelegte Strecke). Dass sich hier jedoch eine Diskrepanz ergibt, zeigt die nachfolgende Tabelle, in der erforderlicher Mindestabstand und der normale sowie der Anhalteweg bei Gefahrenbremsung einander gegenübergestellt sind:

Tempo in km/hSicher­heits­abstand in mnormaler Anhalte­weg in mAnhalte­weg bei Gefahren­bremsung in m
60305436
70357045,5
80408856
904510767,5
1005013080
1105515493,5
12060180108
13065208123,5
14070238140
15075270157,5
16080304176
17085340195,5
18090378216
19095418237,5
200100460260

Allerdings ist in der Regel davon auszugehen, dass auch das vorausfahrende Fahrzeug nicht einfach aus dem Nichts zum Stehen kommt. Stattdessen legt auch dieses – ab dem Zeitpunkt der aufleuchtenden Bremsleuchten, auf die Nachfolgende reagieren – zunächst einen Bremsweg zurück.  Bei gleicher Geschwindigkeit und damit ähnlichem Bremsweg beider Fahrzeuge entspräche der Sicherheitsabstand damit rein rechnerisch dem absoluten Reaktionsweg (Geschwindigkeit : 10 x 3). Die verkehrsrechtlichen Vorgaben des halben Tachowertes liegen darüber, um möglichen auf die Bremsung Einfluss nehmenden Faktoren Rechnung zu tragen.

Achtung: Es gibt Faktoren, die den Anhalteweg beeinflussen und verlängern können. Hierzu zählen insbesondere:

  • verzögerte Reaktionsfähigkeit des Fahrers (z. B. durch Alkohol oder Drogen, Ablenkung, schlechte Sichtverhältnisse)
  • verlängerte Bremswege durch Straßen- und Witterungsverhältnisse (z. B. Glatteis, Nässe, Rollsplitt, starker Wind)
  • verlängerte Bremswege durch Fahrzeugbeschaffenheit (z. B. abgefahrene Reifen, abgenutzte Bremsbeläge, Anhänger, größeres Fahrzeuggewicht)

Seitlicher Sicherheitsabstand gemäß StVO

Auch die Nichteinhaltung vom seitlichen Sicherheitsabstand kann ein Bußgeld zur Folge haben.
Auch die Nichteinhaltung vom seitlichen Sicherheitsabstand kann ein Bußgeld zur Folge haben.

Nicht nur zu vorausfahrenden Fahrzeugen ist die Einhaltung gewisser Abstände von Bedeutung. Aber wie viel Sicherheitsabstand muss beim Überholen eingehalten werden? Und wie groß sollte der Sicherheitsabstand zu einem Fahrrad sein? Folgende Richtwerte haben sich hier aus der Rechtsprechung ergeben (Mindestangaben):

  • Überholen eines mehrspurigen Fahrzeugs: 1 Meter
  • Überholen von einspurigen Fahrzeugen: 1,5 bis 2 Meter

Seit dem 28. April 2020 gelten außerdem verbindliche Vorschriften beim Überholen mit mehrspurigen Kfz (vgl. § 5 StVO Abs. 4). Wenn Sie Fußgänger, Radfahrer oder Führer von Elektrokleinstfahrzeugen überholen, müssen Sie innerorts 1,5 m und außerorts 2 m Seitenabstand einhalten.

Kann der seitliche Mindestabstand nicht eingehalten werden, ist das Überholen in aller Regel nicht gestattet (z. B. in Baustellen mit zu schmalen Fahrspuren).

Bildnachweise: Fotolia.com/Fotoschlick, iStockPhoto.com/beaucroft, iStockPhoto.com/rzihlmann

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