
Bußgeldtabelle zur 0,5-Promille-Regelung
Alkoholverstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
1. Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze | 500 € | 2 | 1 Monat |
2. Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze | 1000 € | 2 | 3 Monate |
3. Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze | 1500 € | 2 | 3 Monate |
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | |
Trunkenheit im Verkehr (bereits ab 0,3 Promille möglich, spätestens aber ab 1,1 Promille) | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
0,5 Promille: Ab wann habe ich den Wert erreicht? Nutzen Sie unseren Promillerechner!
Alkohol hat ganz unterschiedliche Wirkungen auf den Körper. Manche Menschen fühlen sich bereits nach zwei Bier betrunken. Andere können sehr viel mehr trinken und fühlen sich trotzdem noch in der Lage, Auto zu fahren. Doch egal, ob Ihre Sinne schon getrübt oder Sie vermeintlich noch bei völlig klarem Verstand sind: Die Alkoholgrenze ist für alle Autofahrer, die die Probezeit erfolgreich bestanden haben, einheitlich geregelt. Wer mit 0,5 oder mehr Promille ein Kraftfahrzeug führt, muss in aller Regel mit Sanktionen nach geltendem Bußgeldkatalog rechnen. Welche das sind, lesen Sie im Folgenden.
Wann bleibt das Fahren unter Alkoholeinfluss straffrei?
Viele Autofahrer sind der Annahme, dass sie mit 0,5 Promille noch fahren dürfen und dabei keine Sanktionen befürchten müssen. Tatsächlich dürfen Sie diesen Wert aber gar nicht erst erreichen. Um kein Bußgeld zu riskieren, müssen Sie unter 0,5 Promille Alkohol im Blut bleiben. So schreibt es das Straßenverkehrsgesetz (StVG) in § 24a Abs. 1 vor:
„Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.“
Das bedeutet, dass Sie ab einem Wert von 0,5 Promille mit einer Sanktionierung rechnen müssen. Es ist allerdings auch möglich, dass Sie bereits ab einem geringeren Alkoholmesswert zur Verantwortung gezogen werden: Unter dem Wert von 0,5 Promille droht eine Strafe, wenn Sie die anderen Straßenverkehrsteilnehmer gefährden und mindestens 0,3 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) aufweisen. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Sie nicht mehr geradeaus fahren können. Eine Sanktionierung wegen Gefährdung kann allerdings auch drohen, wenn eine solche ohne den Einfluss von Alkohol vorliegt. Dies ist nämlich unabhängig vom Alkoholpegel des Fahrers.
0,3 oder 0,5 Promille: Wann eine Strafe droht und wann ein Bußgeld

Wie bereits angeschnitten, ist es strafbar, beispielsweise mit einer BAK von 0,3 Promille ein Kraftfahrzeug zu führen und andere dabei gefährden. Dann liegt kein Verstoß mehr gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor, sondern einer, der nach dem Strafgesetzbuch (StGB) geahndet werden kann. Das StGB sieht hierfür gemäß § 315c eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Es kann auch eine Strafe für Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB drohen (Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr).
Dies wird von einem Gericht festgelegt. Oft droht daneben der Entzug der Fahrerlaubnis mit anschließender Sperrfrist von mindestens sechs Monaten.
Werden Sie mit 0,5 Promille Alkohol am Steuer erwischt und gefährden dabei niemanden (bzw. zeigen keine Ausfallerscheinungen), müssen Sie in der Regel mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Dieser weist in diesem Fall eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro auf, wenn Sie zum ersten Mal dabei erwischt wurden. Zudem drohen ein einmonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte im Flensburger Fahreignungsregister. Bei wiederholtem Erreichen der 0,5 Promille, drohen härtere Sanktionen. Diese können Sie der obigen Bußgeldtabelle entnehmen.

0,5 Promille: Was darf man trinken?

Die Frage, wann Sie die 0,5 Promille erreicht haben bzw. was genau Sie trinken dürfen, ist sehr individuell. Die Beantwortung hängt unter anderem davon ab:
- wie oft Sie Alkohol trinken
- wie viel Sie wiegen
- was Sie genau getrunken haben
- wie Ihr gesundheitlicher Zustand ist
- wie viel und was Sie gesessen haben
Unser Promillerechner oben kann Ihnen als Orientierung dienen, ob Sie die 0,5 Promille bereits erreicht haben oder ob Sie sich allein aus rechtlicher Sicht noch hinters Steuer setzen dürften. Die Ergebnisse sind jedoch ohne Gewähr!
Freunde zu bitten, Sie nach Hause zu fahren, kann eine sichere und lohnenswerte Alternative sein.
FAQ: Mit 0,5 Promille Auto fahren
Tatsächlich dürfen Sie nur mit bis zu 0,5 Promille Alkohol noch am Steuer sitzen. Das bedeutet, dass Sanktionen drohen, wenn Sie die 0,5 Promille bereits erreicht haben. Straffrei bleibt das Autofahren bis zu diesem Wert also, wenn Sie beispielsweise 0,49 Promille Alkohol im Blut aufweisen und dabei niemanden gefährden bzw. Ausfallerscheinungen zeigen. Bis zu 0,5 Promille sind ab 21 Jahren erlaubt, wenn Sie Probezeit bereits bestanden haben.
Der Tatbestandskatalog sieht für den ersten Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro vor sowie zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.
Wer des Öfteren mit 0,5 Promille oder mehr fährt und angehalten wird, muss mit höheren Bußgeldern rechnen. Diese können Sie unserer Tabelle entnehmen oder mit dem Bußgeldrechner ermitteln.
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