
Bußgeldkatalog: Alkoholgrenze beim Autofahren überschritten
Alkoholverstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
1. Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze | 500 € | 2 | 1 Monat |
2. Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze | 1000 € | 2 | 3 Monate |
3. Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze | 1500 € | 2 | 3 Monate |
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | |
Trunkenheit im Verkehr (bereits ab 0,3 Promille möglich, spätestens aber ab 1,1 Promille) | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
Bußgeldrechner: Alkohol am Steuer
Ein Gläschen Wein und ein Schnaps können ja nicht schaden, oder? Viele Menschen, die Alkohol konsumiert haben, setzen sich danach noch ans Steuer. Sie unterschätzen häufig die Folgen, die schon wenige Mengen Alkohol haben können. Fahrer können sich weniger gut konzentrieren, ihr Wahrnehmungsvermögen lässt nach und sie sind weitaus risikobereiter. Das hat Folgen: Laut Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist das Risiko, einen Unfall zu verursachen, bereits bei 0,3 Promille doppelt so hoch wie im nüchternen Zustand. Aus diesem Grund ist eine Promillegrenze beim Autofahren zu beachten.
FAQ: Promillegrenze
In Deutschland liegt die Grenze für Alkohol am Steuer bei 0,5 Promille. Ab diesem Wert ist es Ihnen nicht mehr gestattet, ein Kraftfahrzeug durch den Straßenverkehr zu manövrieren.
Unter 21 Jahren sowie in der Probezeit gilt eine Null-Promille-Grenze. Sind Sie über 21 und nicht mehr in der Probezeit, ist für Sie die allgemeine Promillegrenze von 0,5 maßgeblich. Haben Sie das 21. Lebensjahr zwar vollendet, befinden sich aber noch in der Probezeit, müssen Sie sich wiederum an die Null-Promille-Grenze halten.
In Deutschland sind bei Verstößen gegen die Promillegrenze Bußgelder zwischen 500 und 1.500 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten möglich. Wird der Verstoß als Straftat gewertet, können auch Geld- oder Freiheitsstrafen sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Worauf Sie sich im Detail einstellen müssen, wenn Sie sich nicht an die Promillegrenze halten, verrät Ihnen diese Tabelle.
Promillegrenzen: In Deutschland gibt es verschiedene Limits

Alkohol am Steuer hat schwerwiegende Folgen: Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes kamen auf je 1.000 Unfälle, bei denen Alkoholeinfluss nachgewiesen werden konnte, 17 Getötete sowie 340 Schwerverletzte. Das sind erschreckende Zahlen.
Das Fahren unter Alkoholeinfluss wird aus diesem Grund geahndet. Dabei gilt in Deutschland nicht nur eine einzige Promillegrenze. Vielmehr sind verschiedene Limits festgelegt. Die zu erwartenden Sanktionen unterscheiden sich dabei teils stark.
- 0,3 Promille: Zeigen Sie Ausfallerscheinungen, weil Sie etwa unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht haben, dann begehen Sie schon dann eine Straftat, wenn Sie die 0,3-Promillegrenze überschritten haben.
- 0,5 Promille: Sind Sie sicher unterwegs und zeigen keine Zeichen von Fahruntüchtigkeit, so dürfen Sie mit einer Blutalkoholkonzentration von unter 0,5 Promille ein Kfz fahren. Haben Sie jedoch die Alkoholgrenze für Auto, Motorrad & Co. in Höhe von 0,5 Promille erreicht, müssen Sie auch bei sicherer Fahrweise mit Sanktionen rechnen.
- 1,1 Promille: Ab Erreichen dieser Alkoholgrenze wird in Deutschland von absoluter Fahruntüchtigkeit gesprochen. Es handelt sich beim Fahren ab 1,1 Promille um eine Straftat, die entsprechend geahndet wird.
- 1,6 Promille: Erreichen Sie diese Promillegrenze, müssen Sie damit rechnen, zusätzlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren zu müssen, bevor Sie Ihren Führerschein zurückerhalten.
Diese Sanktionen drohen, wenn Sie das Alkohollimit in Deutschland überschreiten

Wie bereits erwähnt, unterscheiden sich die Sanktionen für das Fahren unter Alkoholeinfluss. Entscheidend ist unter anderem, welche Promillegrenze überschritten wurde. Wurden Sie mit 0,5 bis maximal 1,09 Promille erwischt und waren dabei nicht auffällig oder haben den Straßenverkehr gefährdet, so müssen Sie laut Tatbestandskatalog mit den folgenden Sanktionen rechnen:
- Beim 1. Verstoß: Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg, einmonatiges Fahrverbot
- Beim 2. Verstoß: Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro, 2 Punkte in Flensburg, dreimonatiges Fahrverbot
- Beim 3. Verstoß: Bußgeld in Höhe von 1.500 Euro, 2 Punkte in Flensburg, Fahrverbot von einem Monat
Härter trifft es Fahrer, welche die 1,1-Promillegrenze überschritten haben. Hier wird die genaue Strafe von einem Gericht festgelegt. Je nach Einzelfall ist mit einer Freiheits- oder Geldstrafe sowie mit der Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen. Ab 1,6 Promille kommt zusätzlich noch eine MPU hinzu. Erst wenn Sie diese erfolgreich abgelegt haben, können Sie den Führerschein erneut beantragen.
Alkohol am Steuer: Besondere Grenze für Fahranfänger

Viele Fahranfänger stellen sich, nachdem sie ein Bier oder ein Glas Sekt getrunken haben, die folgende Frage: „Mit wie viel Promille darf man noch Auto fahren?“ Hier ist einiges zu beachten, denn für Personen in der Probezeit sowie junge Fahrer im Alter unter 21 Jahren gelten in diesem Zusammenhang besonders strenge Regeln.
Sie müssen in jedem Fall die 0,0-Promillegrenze beachten. Für Fahranfänger besteht also ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Halten sie sich nicht daran und werden mit maximal 0,49 Promille erwischt, dann drohen ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Da es sich beim Fahren unter Alkoholeinfluss um einen A-Verstoß handelt, wird außerdem die Probezeit um zwei Jahre verlängert und der Fahranfänger muss an einem speziellen Aufbauseminar teilnehmen.
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