RATGEBER

Mit 0,3 Promille Auto fahren: Hat das bereits Konsequenzen?

Können 0,3 Promille am Steuer eine Strafe nach sich ziehen?
Können 0,3 Promille am Steuer eine Strafe nach sich ziehen?

In Deutschland gilt für die meisten Kfz-Führer eine Promillegrenze von 0,5 am Steuer. Ein Gläschen Wein oder ein einzelnes Bier vor Fahrtantritt stellen somit kein Problem dar – oder doch? Tatsächlich kann unter bestimmten Umständen auch schon ab einem Wert von 0,3 Promille eine Strafe drohen. Wann dies der Fall ist und mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Rechtliche Folgen bei Fahren mit 0,3 Promille

VerstoßSanktionen
Mit 0,3 Promille unter 21 Jahren oder in der Probezeit gefahren
(Verstoß gegen Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen gemäß § 24c StVG)

  • 250 € Bußgeld

  • 1 Punkt in Flensburg

Mit 0,3 Promille* gefahren und dabei alkoholbedingte Ausfallerscheinungen gezeigt
(Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGb)

  • Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr

  • 2 bis 3 Punkte in Flensburg

  • Fahrverbot bis zu 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis

… dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet
(Gefährdung im Straßenverkehr gemäß § 315c StGB)

  • Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren

  • 2 bis 3 Punkte in Flensburg

  • Fahrverbot bis zu 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis

* Ab diesem Wert wird im Zusammenhang mit alkoholbedingten Ausfallerscheinungen von einer relativen Fahruntüchtigkeit gesprochen. Die Untergrenze von 0,3 Promille wurde 1961 durch ein Urteil des BGH festgelegt.

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FAQ: 0,3-Promille-Grenze

Ist es erlaubt, mit 0,3 Promille Auto zu fahren?

Dies kommt auf die Situation an. Müssen Sie sich an die Null-Promille-Grenze halten, weil Sie z. B. noch in der Probezeit oder jünger als 21 sind, begehen Sie mit 0,3 Promille am Steuer bereits eine Ordnungswidrigkeit. Gilt für Sie hingegen die Promillegrenze von 0,5-Promille, ist das Fahren mit 0,3 Promille per se erlaubt. Zeigen Sie allerdings alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, können Sie sich bereits ab 0,3 Promille strafbar machen.

Welche Konsequenzen drohen bei 0,3 Promille in der Probezeit?

Bei Promillewerten zwischen 0,01 und 0,49 müssen Fahranfänger und Fahrer unter 21 mit einem Bußgeld von 250 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Stellen Sie eine Gefährdung für den Straßenverkehr dar oder verursachen Sie mit 0,3 Promille sogar einen Unfall, kann Ihnen auch eine Strafanzeige drohen. In diesem Fall sind dann auch Geld- oder Freiheitsstrafen möglich.

Was passiert, wenn man mit 0,3 Promille Auto fährt und Ausfallerscheinungen aufweist?

In diesem Fall liegt bei dem Fahrer eine relativer Fahruntüchtigkeit vor und er macht sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar. Dies wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bedroht. Hinzu kommen 2 bis 3 Punkte in Flensburg sowie ggf. ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis.

0,3 oder 0,5 Promille: Wo liegt die erlaubte Grenze für Autofahrer?

Mit 0,3 Promille begehen Sie in der Probezeit bereits eine Ordnungswidrigkeit.
Mit 0,3 Promille begehen Sie in der Probezeit bereits eine Ordnungswidrigkeit.

In § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) wird festgelegt, dass Kfz-Führer ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit begehen. Das heißt aber nicht, dass nicht auch schon bei einem geringeren Alkoholpegel Konsequenzen auf Sie zukommen können. Hier kommt es auf die genauen Umstände an:

  • Haben Sie das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet oder befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist Alkohol am Steuer für Sie komplett verboten. Also ist jeder Wert über der Null-Promille-Grenze – und damit eben auch ein Pegel von 0,3 Promille – für Sie verboten.
  • Gilt für Sie nicht mehr die Null-Promille-Grenze, ist das Fahren mit einem Alkoholgehalt ab 0,3 Promille nur verboten, wenn Sie gleichzeitig alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen und z. B. in Schlangenlinien fahren. Weisen Sie hingegen keinerlei fahrauffälliges Verhalten auf, ist das Fahren mit einem Wert bis zu 0,49 Promille erlaubt.

Video: Diese Folgen drohen bei Alkohol am Steuer

Video zu Alkohol am Steuer
Welche Sanktionen drohen bei Alkohol am Steuer? Und wie viel ist eigentlich erlaubt?

Fahren mit 0,3 Promille: Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Auch hinsichtlich der Frage, wie das unerlaubte Fahren mit 0,3 Promille juristisch einzuordnen ist, kommt es auf die jeweiligen Umstände an:

Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 – ohne alkoholbedingte Ausfallerscheinungen:

Haben Sie mindestens 0,5 Promille im Blut, drohen Ihnen hier die gleichen Sanktionen wie anderen Fahrern auch (mind. 500 Euro Bußgeld, 2 Punkt, 1 bis 3 Monate Fahrverbot). Liegt Ihr Alkoholpegel darunter, z. B. bei 0,3 Promille, kommen Sie glimpflicher davon: mit 250 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg. In beiden Fällen liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.

Für alle Kfz-Führer mit alkoholbedingten Ausfallerscheinungen:

Das Unfallrisiko steigt auch bei 0,3-Promille bereits an.
Das Unfallrisiko steigt auch bei 0,3-Promille bereits an.

Haben Sie mindestens 0,3 Promille im Blut und weisen Sie alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auf, spielt es keine Rolle mehr, wie alt Sie sind oder ob Sie sich noch in der Probezeit befinden. In diesem Fall werden alle Kfz-Führer gleich behandelt: Sie machen sich strafbar und riskieren eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr. Dieser Tatbestand ist gemäß § 316 des Strafgesetzbuches (StGB) mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht.

Es kann Sie aber auch noch härter treffen, und zwar dann, wenn Sie andere Verkehrsteilnehmer aufgrund Ihres alkoholisierten Zustands gefährden oder gar einen Unfall verursachen. Dann droht Ihnen nämlich eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, was gemäß § 316c StGB mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden kann.

Übrigens: Wird Ihnen das Fahren ab 0,3 Promille als Straftat ausgelegt (egal ob Trunkenheit im Verkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs), müssen Sie immer auch mit 2 bis 3 Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot bis zu 6 Monaten oder einer Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen.

Unfall mit 0,3 Promille: Drohen immer rechtliche Folgen?

Selbst wenn Sie ein wenig Alkohol getrunken haben, müssen Sie bei der Verwicklung in einen Unfall nicht automatisch mit Konsequenzen rechnen. Hier kommt es ganz darauf an, wie oder durch wen die Kollision verursacht wurde.

Passiert Ihnen ein unverschuldeter Unfall mit 0,3 Promille, haben Sie in der Regel nichts zu befürchten, vorausgesetzt Ihr Alkoholkonsum spielte bei Ihrer Unfallbeteiligung keine Rolle. Schränkte Ihr Promillegehalt Sie möglicherweise in Ihrem Reaktionsvermögen ein, kann Ihnen eventuell eine Teilschuld an dem Unfall zugesprochen werden. Verhält es sich hingegen so, dass auch ein nüchterner Autofahrer seine Beteiligung an dem Unfall nicht hätte vermeiden können, sind Sie nicht haftbar zu machen.

Sind Sie selbst der Unfallverursacher, werden Sie um eine Strafanzeige kaum herumkommen. Beachten Sie hierbei, dass ein Blutalkoholwert von 0,3 Promille üblicherweise keine Schuldunfähigkeit begründet.

Bildnachweise: fotolia.com/Daddy Cool, istockphoto.com/absolut_100, depositphotos.com/photographee.eu