Mit 1,1 Promille Alkohol am Steuer angehalten: Das kann vor Gericht landen!

Bußgeldtabelle für Alkoholverstöße im Straßenverkehr
Alkoholverstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
1. Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze | 500 € | 2 | 1 Monat |
2. Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze | 1000 € | 2 | 3 Monate |
3. Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze | 1500 € | 2 | 3 Monate |
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | |
Trunkenheit im Verkehr (bereits ab 0,3 Promille möglich, spätestens aber ab 1,1 Promille) | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
Bußgeldrechner für Verstöße gegen die Promillegrenze
Das deutsche Verkehrsrecht sieht verschiedene Sanktionen vor, wenn Sie mit Alkohol am Steuer erwischt werden. Dabei kommt es unter Umständen darauf an, ob es Ihr erster Alkoholverstoß ist, oder ob Sie bereits mehrmals betrunken gefahren sind. Außerdem kann es eine Rolle spielen, ob eine Gefährdung vorlag. Jedoch macht die Justiz ab einem gewissen Wert keine Unterschiede etwa bei der Höhe der Geldbußen mehr. Wer mit 1,1 Promille erwischt wird, findet die drohenden Sanktionen nicht im Bußgeldkatalog. Ein Blick ins Strafgesetzbuch (StGB) verschafft in diesem Fall Klarheit. Hier lesen Sie, mit welchen Konsequenzen Sie nach dem StGB rechnen müssen.
Bei 1,1 Promille ist der Führerschein erstmal weg

Autofahrer, die die Probezeit erfolgreich hinter sich gelassen haben, müssen während der Fahrt unter einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,5 Promille bleiben, wenn sie keine Sanktionen befürchten wollen. Dabei dürfen Sie jedoch niemanden gefährden oder Ausfallerscheinungen zeigen. Überschreiten Sie diesen Wert bis unter 1,1 Promille, können ein Bußgeld zwischen 500 und 1500 Euro anfallen sowie ein bis drei Monate Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Die Höhe der Sanktionen ist davon abhängig, wie oft Sie bereits gegen die 0,5-Promillegrenze verstoßen haben.
Sie sollten allerdings noch eine weitere Grenze kennen: Spätestens ab 1,1 Promille handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, sondern um eine Straftat.
Das Strafmaß wird dann von einem Gericht bestimmt. Möglich ist u. a. eine Geldstrafe oder ein Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr. Außerdem werden in aller Regel drei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen und die Fahrerlaubnis entzogen. Die Sperrfrist beträgt mindestens sechs Monate, nachdem Sie mit 1,1 Promille Alkohol am Straßenverkehr teilgenommen haben.
Wer mit 1,1 Promille Auto fährt, ist meist nicht mehr dazu in der Lage, sein Gefährt sicher zu steuern. Dieser Zustand wird absolute Fahruntüchtigkeit genannt. Das oben genannte Strafmaß ist durch § 316 StGB definiert.
Eine MPU kann ab 1,1 Promille von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden

Bei über 1,1 Promille kann die Strafe also ziemlich hart ausfallen. Doch die Bestrafung durch das Gericht ist nicht die einzige Konsequenz, mit der Sie nach so einer Trunkenheitsfahrt rechnen sollten. Wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, müssen Sie erst deren Wiedererteilung beantragen, bevor Sie sich erneut hinters Steuer setzen dürfen.
Nach einer Fahrt mit 1,1 Promille und dem Führerscheinentzug darf die zuständige Behörde die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis an bestimmte Bedingungen knüpfen. In manchen Fällen verlangt die Fahrerlaubnisbehörde ein positives Gutachten nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Dieses können Sie bereits, während Sie die Sperrfrist abwarten, bekommen. Dafür ist meist eine entsprechende Vorbereitungszeit notwendig.
FAQ: Mit 1,1 Promille Auto fahren
Ja, Sie müssen Ihren Führerschein, nachdem Ihnen 1,1 Promille BAK am Steuer nachgewiesen wurden, in aller Regel für mindestens sechs Monate abgeben. Es handelt sich um den Entzug der Fahrerlaubnis und nicht nur um ein Fahrverbot. Das Gericht kann alternativ auch ein Fahrverbot von bis zu 6 Monaten verhängen.
Nein, das Gesetz sieht keine mildere Bestrafung für Ersttäter vor, die eine Trunkenheitsfahrt mit 1,1 Promille oder mehr hinter sich haben. Die Richter können es jedoch berücksichtigen, wenn bisher keine Vorstrafen vorliegen. Welche Konsequenzen drohen können, erfahren Sie hier.
Das liegt in den Händen der Richter. Sie können eine Sperrfrist von sechs Monaten bis zu fünf Jahren nach dem Fahrerlaubnisentzug anordnen oder auch ein sechsmonatiges Fahrverbot.
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