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Verkehrssünderdatei: das Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg

Was steht im Fahreignungsregister und was ist das?
Was steht im Fahreignungsregister und was ist das?

Nach einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) erhalten Sie in den meisten Fällen einen Strafzettel oder einen Bußgeldbescheid. Dieser klärt Sie über das zu begleichende Verwarn- oder Bußgeld nach geltendem Bußgeldkatalog und manchmal auch über etwaige Punkte in Flensburg auf. Diese werden in das Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eingetragen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das ehemalige Verkehrszentralregister.

Was ist das Fahreignungsregister?

Das Kraftfahrt-Bundesamt führt das Fahreignungsregister in Flensburg. Das FAER gibt Auskunft darüber, welche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Autofahrer begangen haben, die mit Punkten in Flensburg geahndet wurden. Vor der Punktereform 2014 wurde das FAER noch Verkehrszentralregister genannt.

Die Behörde in Flensburg gibt anderen Verwaltungsstellen wie der Polizei oder der Staatsanwaltschaft Auskunft aus dem FAER, um wenn nötig weitere Maßnahmen einzuleiten, die den jeweiligen Verkehrssünder zur Verantwortung ziehen und ihn belehren sollen. Dazu können etwa ein Fahrverbot oder der Führerscheinentzug gehören.

Wo kann ich einen Auszug aus dem Fahreignungsregister beantragen?

FAER-Auszug beantragen? So geht’s!
FAER-Auszug beantragen? So geht’s!

Autofahrer, die beispielsweise des Öfteren geblitzt werden, sind sich manchmal nicht mehr ganz sicher über ihren Punktestand. Liegt dieser bereits bei sieben Zählern, lässt der Fahrerlaubnisentzug unter Umständen nicht mehr lange auf sich warten, denn: Erreichen Sie acht Punkte im Fahreignungsregister, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.

Um herauszufinden, wie viele Eintragungen Sie bereits in Flensburg gesammelt haben, können Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim KBA stellen. Dazu haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

  • Online: Eine Fahreignungsregister-Auskunft bekommen Sie heute bequem von zu Hause aus. Dafür benötigen Sie neben einem gültigen Ausweisdokument mit aktivierter Online-Ausweisfunktion das entsprechende Kartenlesegerät und die passende Software.
  • Postalisch: Sie können den Auszug aus dem Fahreignungsregister auch postalisch beantragen. Dafür formulieren Sie formlos Ihr Anliegen und fügen eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes bei. Alternativ kann auch eine amtlich beglaubigte Unterschrift unter Ihren persönlichen Daten für den FAER-Auszug eingereicht werden.
  • In Person: Den aktuellen Stand Ihrer Fahreignungsregister-Punkte können Sie sich auch in Flensburg persönlich beim KBA abholen. Der „Auskunftspavillon“ in der Förderstraße 16 hat unter der Woche ab 9 Uhr geöffnet.

Auskunft aus dem Fahreignungsregister: Diese Kosten werden dafür berechnet

Um die Kosten für einen Fahreignungsregister-Auszug brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, denn wer den Stand seiner FAER-Punkte erfahren möchte, muss dafür kein Geld bezahlen, wenn der den Antrag direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt stellt. Wer den Fahreignungsregister-Antrag per Post versendet, muss lediglich das Porto für den Brief berappen.

Das steht im Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)

Haben Sie den Antrag gestellt und eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister erhalten, können Sie das jeweilige Tilgungsdatum errechnen.
Haben Sie den Antrag gestellt und eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister erhalten, können Sie auch das jeweilige Tilgungsdatum einsehen.

Zunächst sind in der Auskunft die Punkte im Fahreignungsregister aufgezählt, die Sie für begangene Zuwiderhandlungen gesammelt haben. Daneben erfahren Sie auch, welche Art von Verstößen gegen das Verkehrsrecht Eintragungen zur Folge hatten. Dabei unterscheidet das Bewertungssystem zwischen Verkehrssünden, welche mit einem, zwei oder drei Punkten geahndet werden.

Auch interessant für die meisten Straßenverkehrsteilnehmer dürfte sein, wann im Fahreignungsregister eine Löschung erfolgt. Diese ergibt sich aus den jeweiligen Tilgungsfristen. Sind diese abgelaufen, bleibt ein Punkt für die gesetzlich festgelegte Überliegefrist von einem Jahr vermerkt. Anhand des Datums, an dem der Eintrag erfolgt ist (finden Sie ebenfalls im FAER-Auszug), können Sie die Tilgungsfrist berechnen.

Auf künftige Verstöße hat dieser aber regelmäßig keine Auswirkungen mehr, sofern innerhalb seiner Tilgungsfrist keine neue Eintragung führerscheinrelevante Maßnahmen verursacht. Das kann unter Umständen der Fall sein, wenn die Behörde für den Eintrag in das Fahreignungsregister etwa auf Grund einer langwierigen Fahrerermittlung einige Monate benötigt.

FAQ: Fahreignungsregister (FAER)

Was ist das FAER?

Das Fahreignungsregister hält alle Verkehrsverstöße fest, die mit Punkten in Flensburg sanktioniert werden. Die Mitarbeiter geben Behörden bspw. Auskunft darüber, wann ein die Fahrerlaubnis entzogen werden muss.

Wie stelle ich den Antrag auf Auszug aus dem Fahreignungsregister?

Den Antrag können Sie online, per Post oder persönlich beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit einem gültigen Ausweisdokument stellen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Was kostet das?

Stellen Sie den Antrag direkt beim KBA, fallen keine Kosten für die Auskunft an.

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