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Wie die Überliegefrist die Punkte-Verjährung beeinflusst

Endgültig werden Punkte nach der Überliegefrist von einem Jahr aus dem FAER gestrichen.
Endgültig werden Punkte nach der Überliegefrist von einem Jahr aus dem FAER gestrichen.

Für nicht wenige Autofahrer ist das Wissen über den aktuellen Punktestand im Fahreignungsregister (FAER) wichtig. Denn die nächste Verkehrsordnungswidrigkeit könnte darüber entscheiden, ob sie den Führerschein behalten dürfen oder abgeben müssen. Die Überliegefrist für die Punkte in Flensburg spielt eine wichtige Rolle beim Punkteverfall. Das Wichtigste dazu lesen Sie hier.

FAQ: Überliegefrist

Was ist die Überliegefrist?

Punkte in Flensburg verfallen nach dem Ablauf gewisser Tilgungsfristen. Sie werden daraufhin allerdings nicht sofort aus dem Fahreignungsregister gelöscht, sondern verbleiben zunächst einmal in der sogenannten Überliegefrist. Die Eintragungen sind noch einsehbar, zählen aber nicht mehr zum Punktestand dazu.

Wie lange dauert die Überliegefrist?

Die Überliegefrist dauert ein Jahr. Erst danach werden die Punkte in Flensburg endgültig gelöscht.

Welchem Zweck dient die Überliegefrist?

Durch die Überliegefrist lässt sich der Punktestand zum Zeitpunkt einer erneuten Zuwiderhandlung rekonstruieren. Die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten kann mehrere Monate dauern, wodurch sich die Eintragung neuer Punkte mit der Verjährung bereits vorhandener überschneiden kann. Die Überliegefrist gewährleistet demzufolge, dass der tatsächliche Punktestand zum Zeitpunkt des Verstoßes herangezogen wird.

Was bedeutet „Überliegefrist“?

Der Bußgeldkatalog bestimmt für jegliche Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr die entsprechenden Sanktionen. Dabei kann es sich um ein Verwarngeld von 5 bis 55 Euro handeln oder um ein Bußgeld, das in der Regel bei 60 Euro beginnt. Daneben regelt der Tatbestandskatalog, für welche Verstöße es ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg gibt und wie viele Punkte wann angesetzt werden sollen. Fahranfänger finden im Bußgeldkatalog außerdem Informationen darüber, welche Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr als A- und welche als B-Verstöße gewertet werden.

Die Überliegefrist hat eine Dauer von einem Jahr.
Die Überliegefrist hat eine Dauer von einem Jahr.

Bei der Verjährung der Punkte in Flensburg spielt die Überliegefrist eine wesentliche Rolle. Sie ermöglicht es den Behörden, auch nach Ablauf der jeweiligen Tilgungsfrist nachvollziehen zu können, wie hoch der Punktestand eines Verkehrssünders zum Tatzeitpunkt gewesen ist. Die Überliegefrist beginnt nach der Tilgung einer oder mehrerer Punkte und beträgt ein Jahr.

Durch die Überliegefrist der Flensburg-Punkte verschiebt sich die endgültige Löschung dieser um ein Jahr. Haben Sie also etwa einen Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht begangen, welcher einen Punkt nach sich zieht, wird dieser final nach 3,5 Jahren im FAER gestrichen. Die Überliegefrist der Flensburg-Punkte vermerkt die Löschung dieser und ist in § 29 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt:

Nach Eintritt der Tilgungsreife wird die Eintragung […] gelöscht. Eine Eintragung […] wird nach Eintritt der Tilgungsreife erst nach einer Überliegefrist von einem Jahr gelöscht.

Wie sich die Überliegefrist auf die Punkte in Flensburg auswirkt

Was ist die Überliegefrist? Sie vermerkt die Löschung der Punkte für ein Jahr im FAER.
Was ist die Überliegefrist? Sie vermerkt die Löschung der Punkte für ein Jahr im FAER.

Nun könnten Sie der Annahme sein, Ihre Informationen über die Tilgungsfristen der Punkte im FAER beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) seien falsch und diese würden jeweils ein Jahr zusätzlich betragen. Das ist jedoch nicht der Fall.

Weil bei der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten der Tattag über das Ausmaß der Sanktionen in Form von Punkten entscheidet, ist die Überliegefrist von großer Bedeutung. Denn die Verfolgung von Zuwiderhandlungen kann einiges an Zeit in Anspruch nehmen.

Die Behörden müssen dann herausfinden, wie viele Punkte im FAER zum Zeitpunkt der Tat eingetragen waren. Wurden innerhalb der Ermittlungsphase Eintragungen im FAER (ehemals Verkehrszentralregister) gelöscht, kann dies unter Umständen dazu führen, dass ein Verkehrssünder seine Fahrerlaubnis zu Unrecht behalten darf.

Ein Beispiel soll zeigen, wie die Punkte in Flensburg durch die Überliegefrist beeinflusst werden

Löschung der Punkte in Flensburg: Die Überliegefrist ermöglicht es, diese genau nachvollziehen zu können.
Löschung der Punkte in Flensburg: Die Überliegefrist ermöglicht es, diese genau nachvollziehen zu können.

Ein Autofahrer fährt in einer geschlossenen Ortschaft 83 km/h statt der erlaubten 50 km/h. Laut Bußgeldtabelle werden bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 33 km/h innerorts 160 Euro Bußgeld sowie zwei Punkte in Flensburg angesetzt. Der Tatzeitpunkt ist der 5. Juni 2019. Der entsprechende Anhörungsbogen kommt einen Monat später an. Darauf folgt der Bußgeldbescheid. Im August 2019 wird der Bescheid aus unserem Beispiel rechtskräftig. Der Verkehrssünder hatte zum Tatzeitpunkt bereits einen Punktestand von sechs in Flensburg. Gäbe es keine Überliegefrist im FAER, wäre es nicht möglich, dies herauszufinden, wenn während der laufenden Ermittlungen die Verjährung einer der Eintragungen eintritt.

Durch die Überliegefrist können die KBA-Mitarbeiter nachvollziehen, dass der entscheidende Punkt im Register zur Tatzeit noch Bestand hatte und erst zwei Wochen später in die Tilgung überging. Dem Fahrer, welcher bei dem aktuellen Tempoverstoß bereits sechs Zähler in Flensburg aufwies, wird infolgedessen nun die Fahrerlaubnis entzogen, weil er durch die Tat zwei weitere Punkte gesammelt hat und damit die kritische Grenze von acht Punkten erreichte.

Kommen also während der Überliegefrist neue Punkte hinzu, kann die zuständige Stelle ermitteln, ob diese sich auf Grund eines Tatzeitpunktes, der innerhalb einer Tilgungsfrist gelegen hat, auf die Fahrerlaubnis auswirkt oder eben nicht.

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