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Punkte in Flensburg abfragen – So geht’s

Flensburg-Punkte-Abfrage: Eine Auskunft kann in Flensburg direkt erfolgen.
Flensburg-Punkte-Abfrage: Eine Auskunft kann in Flensburg direkt erfolgen.

Wer gelegentlich gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt, der erhält den ein oder anderen Bußgeldbescheid, welcher auch mal Punkte in Flensburg bereithalten kann. Die allermeisten Autofahrer sind sich darüber im Klaren, wie viele Punkte in Flensburg sie haben dürfen und, dass der Führerschein bei zu vielen Eintragungen im Fahreignungsregister entzogen wird. Wie können Sie also Ihre Punkte in Flensburg abfragen? Lesen Sie es hier.

Die Punkteabfrage in Flensburg kann über verschiedene Wege erfolgen

Wer seinen Punktestand in Flensburg abfragen möchte, hat dazu verschiedene Möglichkeiten. Sie benötigen hierfür eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER), das vor der Punktereform 2014 als Verkehrszentralregister bezeichnet wurde. Wenn Sie Ihre Punkte in Flensburg einsehen bzw. abfragen möchten, können Sie das über folgende Wege tun:

Eine Fahreignungsregister-Auskunft direkt beim KBA verursacht keine Kosten.
Eine Fahreignungsregister-Auskunft direkt beim KBA verursacht keine Kosten.
  • Persönlich vor Ort: Ihr Punktekonto ist in Flensburg direkt einsehbar. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat dafür den sogenannten „Auskunftspavillon“ bereitgestellt, der wochentags ab 9 Uhr geöffnet hat. In der Förderstraße 16 erhalten Sie vor Ort in Flensburg eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister. Das bietet sich für die meisten allerdings nur an, wenn sie etwa bei ihrem täglichen Arbeitsweg durch Flensburg fahren. Für alle anderen, die einen Auszug aus dem Fahreignungsregister benötigen, gibt es weitere Möglichkeiten.
  • Per Post: Etwas bequemer gibt es die Fahreignungsregister-Auskunft per Brief. Ein formloses Schreiben reicht dabei aus. Die benötigten Dokumente finden Sie hier.
  • Online: Wer Wege und Kosten für bspw. die Briefmarke scheut, kann sich auch online eine Auskunft über seine Punkte in Flensburg holen. Was Sie dafür benötigen, lesen Sie weiter unten.

Wenn Sie direkt beim KBA Ihre Flensburg-Punkte abfragen, ist der Auszug aus dem Fahreignungsregister übrigens kostenlos. Es wird auch keine Verwaltungsgebühr erhoben.

Diese Dokumente benötigen Sie für die Punkteauskunft in Flensburg

Flensburg-Punkte abfragen: Auch online ist das möglich!
Flensburg-Punkte abfragen: Auch online ist das möglich!

Wenn Sie Ihre Punkte in Flensburg abfragen wollen, benötigen Sie dazu einige Unterlagen, damit die Mitarbeiter beim Fahreignungsregister für die Auskunft sicherstellen können, dass nur die jeweils berechtigte Person das Punktekonto in Flensburg abfragen kann. Sie benötigen für den Antrag folgende Dokumente:

Ihren gültigen Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument (per Post in Kopie beifügen) oder Ihre Personendaten mit einer amtlich beglaubigten Unterschrift.

Wer den Fahreignungsregister-Auszug (FAER-Auskunft) im Internet beantragt, braucht außerdem das Kartenlesegerät für den Ausweis, der über eine Online-Ausweisfunktion verfügt sowie die dazugehörige Software.

Stellen Sie etwa fest, dass Sie bereits einige Eintragungen haben, wenn Sie Ihre Punkte in Flensburg abfragen, bietet es sich womöglich an, einen Punkt durch ein Fahreignungsseminar abzubauen. Die Kosten dafür belaufen sich auf etwa 200 bis 600 Euro und unterscheiden sich je nach Fahrschule. Durch das Seminar können Sie einen Punkt abbauen, wenn Sie maximal fünf Punkte in Flensburg haben.

FAQ: Punkte abfragen in Flensburg

Wie kann ich meinen Flensburg-Punktestand abfragen?

Sie können Ihre Punkte in Flensburg online abfragen, per Post eine Auskunft beantragen, oder in Flensburg vor Ort einen Auszug aus dem Fahreignungsregister erhalten.

Was kostet es, wenn ich meine Flensburg-Punkte einsehen möchte?

Die Abfrage der Punkte in Flensburg ist direkt beim KBA kostenfrei.

Was brauche ich für die FAER-Auskunft?

Um für die Punkte in Flensburg eine Abfrage zu beantragen, benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument oder Ihre persönlichen Daten mit einer amtlich beglaubigten Unterschrift. Mehr dazu lesen Sie hier.

Bildnachweise: istockphoto.com/shironosov