Alkohol in der Probezeit: Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger

Bußgeldtabelle: Alkohol in der Führerschein-Probezeit
Alkoholverstoß in der Probezeit | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
mehr als 0,0 Promille | 250 € | 1 | |
0,3 Promille oder mehr | |||
... bei Fahrauffälligkeit oder Gefährdung (Trunkenheit am Steuer) | (Geld- oder Freiheitsstrafe) | 2-3 | bis 6 Monate oder Fahrerlaubnisentzug |
0,5 Promille oder mehr | |||
... erstmalig | 500 € | 2 | 1 Monat |
... zum zweiten Mal | 1.000 € | 2 | 3 Monate |
... zum dritten Mal | 1.500 € | 2 | 3 Monate |
1,1 Promille oder mehr | (Geld- oder Freiheitsstrafe) | 2-3 | bis 6 Monate oder Fahrerlaubnisentzug |
Bußgeldrechner: Alkoholverstoß in der Probezeit
Fahranfänger sind aufgrund ihrer fehlenden Praxiserfahrung im täglichen Straßenverkehr die Personengruppe, die statistisch gesehen die meisten Verkehrsunfälle verursacht. Umso wichtiger ist es, dass sie am Steuer durch keinerlei Beeinträchtigung zu einer noch größeren Gefahr werden. Deshalb gelten auch bei Alkohol am Steuer in der Probezeit strengere Regeln als für Fahrer, die ihre mindestens zweijährige Bewährungsphase hinter sich gebracht haben. Während diese sich grundsätzlich an die bundesweit geltende 0,5-Promillegrenze halten müssen, gilt für Fahrer in der Probezeit striktes Alkoholverbot.
FAQ: Alkohol in der Probezeit
Eine Promillegrenze von 0,0 gilt sowohl für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, als auch für Fahrer unter 21 Jahren.
Die allgemeine Promillegrenze von 0,5 findet Anwendung, sobald Sie das 21. Lebensjahr vollendet und die Probezeit hinter sich gebracht haben. Doch auch dann sollten Sie nicht mit 0,5 Promille fahren, sondern stets darunter bleiben, da ab diesem Wert Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog drohen.
Halten Sie sich als Fahranfänger in der Probezeit nicht an die Null-Promille-Grenze und werden beispielsweise mit 0,1 Promille Alkohol am Steuer erwischt, müssen Sie ein Bußgeld von 250 Euro zahlen und erhalten einen Punkt in Flensburg. Zusätzlich handelt es sich dabei um einen A-Verstoß, der zu einer Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie einem Aufbauseminar führt.
Alkohol am Steuer In der Probezeit: 0,0-Promillegrenze gesetzlich vorgeschrieben
Das strikte Verbot, sich unter dem Einfluss von Alkohol in der Probezeit hinters Steuer eines Kraftfahrzeugs zu setzen, ergibt sich aus § 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG):
„Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit […] als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.“
Wichtig: Nicht nur Besitzer der Fahrerlaubnis auf Probe ist Alkohol am Steuer grundsätzlich untersagt. Die Nullpromillegrenze gilt auch für alle Fahrer, die noch nicht das 21. Lebensjahr abgeschlossen haben – unabhängig davon, ob sie sich noch in der Probezeit befinden oder nicht.
Welche Sanktionen drohen, wenn Sie in der Probezeit mit Alkohol am Steuer erwischt werden?

Werden Sie unter dem Einfluss von Alkohol in der Probezeit am Steuer erwischt, so richten sich die Sanktionen nach drei wesentlichen Faktoren:
- Wurden Sie bereits zuvor in Ihrer Probezeit mit Alkohol am Steuer erwischt?
- Um wie viel haben Sie die 0,0-Promillegrenze überschritten?
- Haben Sie durch den Einfluss von Alkohol andere gefährdet bzw. haben Sie Ausfallerscheinungen gezeigt?
Fuhren Sie trotz Alkoholverbots mit einem Kraftfahrzeug, lag der Promillewert in Ihrem Blut jedoch unterhalb von 0,5, so droht für einen Verstoß in der Probezeit ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro. Zudem wird ein Punkt in Flensburg auf Ihrem Fahreignungsregister gutgeschrieben.

Diese Sanktionen greifen jedoch nicht, wenn Sie bei einem Promillewert ab 0,3 fahrauffällig waren. In diesem Fall ist ein Straftatbestand erfüllt (Trunkenheit). Wird Ihnen Trunkenheit am Steuer vorgeworfen – ob Probezeit oder nicht – handelt es sich hierbei um eine Straftat. Gemäß § 316 Strafgesetzbuch (StGB) kann Ihnen hierfür eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auferlegt werden.
Sobald Sie jedoch am Steuer unter dem Einfluss von Alkohol in der Probezeit ertappt werden und der Blutalkoholwert lag bei 0,5 Promille oder mehr, so finden dieselben Regelungen Anwendung wie bei allen anderen Fahrern auch: Beim ersten Mal drohen ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte sowie ein Monat Fahrverbot, beim zweiten sind es zusätzlich zu den zwei Punkten bereits 1.000 Euro und drei Monate Fahrverbot und beim dritten Mal steigt das Bußgeld laut Tatbestandskatalog sogar auf 1.500 Euro.
Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille wird im Übrigen die absolute Fahruntüchtigkeit angenommen. Auch in diesem Fall kann der Vorwurf von Trunkenheit am Steuer gemacht werden.
Einen Überblick über die einzelnen Promillegrenzen in Deutschland und den möglichen Folgen entsprechender Missachtungen stellt die folgende Infografik noch einmal anschaulich dar:
Zusätzliche Fahrerlaubnismaßnahmen bei Alkohol am Steuer in der Probezeit
Werden Sie in der Probezeit mit Alkohol am Steuer erwischt, so wird das als A-Verstoß gewertet. Es hat entsprechende Probezeitmaßnahmen zufolge:
- Beim ersten Alkohol-Verstoß in der Probezeit = besonderes Aufbauseminar + Probezeitverlängerung
- Beim ersten Alkohol-Verstoß in der verlängerten Probezeit = Verwarnung + Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
- Beim zweiten Alkohol-Verstoß in der verlängerten Probezeit = Entziehung der Fahrerlaubnis (+ Sperrfrist von mindestens sechs Monaten)
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