RATGEBER

Wo kann man Auto fahren üben ohne Führerschein?

Auto fahren üben ohne Führerschein: Wo ist das erlaubt?
Auto fahren üben ohne Führerschein: Wo ist das erlaubt?

Übung macht den Meister, das gilt auch fürs Autofahren. Natürlich muss jeder Führerscheinanwärter ohnehin eine bestimmte Anzahl Fahrstunden in der Fahrschule absolvieren. Doch manche benötigen noch etwas mehr Training, ehe sie sich sicher fühlen, und beschließen, auf einem Feldweg oder abgeschiedenen Parkplatz Auto fahren zu üben. Aber ist dies überhaupt erlaubt? Unser Ratgeber verrät es Ihnen.

FAQ: Auto fahren üben

Darf ich einen Feldweg nutzen, um das Autofahren zu üben? Oder einen Parkplatz, auf dem kein Auto steht?

Dies ist nur dann zulässig, wenn es sich dabei um Privatgelände handelt und dieses obendrein umfriedet, also z. B. mit einem Zaun oder einer Schrank abgesperrt ist. Außerdem muss der Besitzer es Ihnen ausdrücklich erlauben, dass Sie auf seinem Privatgrundstück das Autofahren üben. Zur Sicherheit sollten Sie außerdem eine Begleitperson mit Fahrerlaubnis dabei haben.

Wo kann man legal das Autofahren üben ohne Führerschein?

Dies ist entweder im Rahmen der Fahrstunden im Beisein eines zertifizierten Fahrlehrers gestattet oder eben auf umfriedeten Privatgelände. Idealerweise gibt es in Ihrer Nähe einen Verkehrsübungsplatz, auf dem Sie Auto fahren üben können.

Ich möchte auf öffentlichem Gelände das Fahren üben ohne Führerschein. Welche Strafe droht mir, wenn ich erwischt werde?

Es handelt sich hierbei nicht um eine Bagatelle, sondern erfüllt den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, also eine ernstzunehmende Straftat. Gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden. In der Praxis müssen Jugendliche aber eher mit Sozialstunden rechnen. Zudem kann eine Sperrzeit für die Beantragung der Fahrerlaubnis drohen.

Auto fahren üben auf dem Parkplatz: Viele machen’s, doch meist verbotenerweise

Auf einem Verkehrsübungsplatz dürfen Sie legal das Autofahren üben, ohne einen Führerschein besitzen zu müssen.
Auf einem Verkehrsübungsplatz dürfen Sie legal das Autofahren üben, ohne einen Führerschein besitzen zu müssen.

Nach Ladenschluss sind die meisten Supermarktparkplätze wie leergefegt und auch Feldwege werden üblicherweise nur selten von Verkehr frequentiert. Weit und breit ist also kein anderes Fahrzeug zu sehen, dem Sie in die Quere kommen oder gar schaden könnten. Also sollte es doch kein Problem sein, wenn Sie hier ein wenig ungestört Auto fahren üben, oder?

Ganz so einfach ist es in der Praxis leider nicht. Denn auch wenn es unwahrscheinlich sein mag, dass ein anderes Fahrzeug auftaucht, so kann es doch nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden, und außerdem können auch Fußgänger oder Fahrradfahrer plötzlich Ihren Weg kreuzen. Davon abgesehen, braucht es nicht zwingend einen anderen Verkehrsteilnehmer, damit ein Unfall geschehen kann, denn als unerfahrener Autofahrer können Sie genauso gut mit einer Mauer, einem Zaun oder einem Baum kollidieren. Es besteht also immer das Risiko, dass Sie andere Personen verletzen oder fremdes Eigentum beschädigen, weil Sie das Fahrzeug noch nicht vollkommen beherrschen.

Deshalb ist es im öffentlichen Raum – ganz egal wie abgeschieden der Ort sein mag – grundsätzlich verboten, dort ohne Führerschein Auto fahren zu üben. Und selbst auf Privatgrund, wie z. B. einem Supermarktparkplatz, ist dies verboten, solange der Platz nicht baulich vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt ist (z. B. durch einen Zaun oder eine Schranke) und der Besitzer Ihnen nicht ausdrücklich die Erlaubnis dazu gegeben hat.

Eine legale Möglichkeit, auch außerhalb der Fahrstunden das Autofahren zu üben, bieten offizielle Verkehrsübungsplätze. Deren Nutzung ist zwar kostenpflichtig, doch dafür müssen Sie keine rechtlichen Konsequenzen fürchten.

Autofahren üben im öffentlichen Raum = Fahren ohne Fahrerlaubnis!

Auto fahren üben: Ohne Führerschein stellt das eine Straftat dar!
Auto fahren üben: Ohne Führerschein stellt das eine Straftat dar!

Wenn Sie auf öffentlichem Gelände Auto fahren üben, machen Sie sich damit des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig. Dies ist ein ernstes Vergehen und stellt eine Straftat dar. § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sieht hierfür eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor.

Das kann in der Theorie auch Ihnen blühen, in der Praxis kommt es jedoch häufiger vor, dass das Gericht den Tätern Sozialstunden aufbrummt, zumindest wenn sie noch minderjährig sind. Sie müssen zudem damit rechnen, eine Sperrzeit für die Beantragung der Fahrerlaubnis zu bekommen. Diese kann unter Umständen sogar mehrere Jahre dauern.

Doch nicht nur der Fahrer selbst macht sich strafbar. Denn nicht selten wird dieser bei solchen Übungen von einem erfahrenen Beifahrer begleitet, der ihn „unterrichtet”. Auch diesem drohen damit Konsequenzen, da er wissentlich eine Person ohne Fahrerlaubnis ans Steuer gelassen hat. Dies kann ihn mitunter selbst die Fahrerlaubnis kosten und ihm obendrein Punkte in Flensburg und die Teilnahme an einer MPU einbringen.

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