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Fahren ohne Fahrerlaubnis: Mit welchen Folgen müssen Sie rechnen?

Das Fahren trotz Führerscheinentzug oder Fahrverbot ist eine Straftat.
Das Fahren trotz Führerscheinentzug oder Fahrverbot ist eine Straftat.

Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis

VerstoßStrafe
Fahren eines fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugs ohne entsprechende FahrerlaubnisGeldstrafe oder Freiheitstrafe bis zu einem Jahr
... bei FahrlässigkeitGeldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten
... bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit, wenn der vorgeschriebene Führerschein sichergestellt oder beschlagnahmt wurdeGeldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten
Als Halter eines fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen, dass dieses ohne entsprechende Fahrerlaubnis gefahren wurdeGeldstrafe oder Freiheitstrafe bis zu einem Jahr
... bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit, wenn der vorgeschriebene Führerschein sichergestellt oder beschlagnahmt wurdeGeldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten

Für die meisten Kraftfahrzeuge wird in Deutschland eine Fahrerlaubnis benötigt, um sie im öffentlichen Straßenverkehr lenken zu dürfen. Wer eine solche nicht besitzt und sich trotzdem hinters Steuer setzt, macht sich gemäß Straßenverkehrsgesetz (StVG) strafbar. Aber welche Sanktionen sind hier möglich und wonach richtet sich das Strafmaß beim Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Welche Strafe droht bei „Fahren ohne Fahrerlaubnis“?

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann zu einer Freiheitsstrafe führen.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann zu einer Freiheitsstrafe führen.

Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis stellt in jedem Fall eine Straftat dar, egal ob

  • der Betroffene nie eine Fahrerlaubnis besessen hat,
  • sie ihm entzogen wurde oder
  • sie aufgrund eines Fahrverbots vorübergehend ausgesetzt wurde.

§ 21 StVG sieht fürs Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr vor. Der genaue Strafrahmen hängt von den jeweiligen Umständen ab und kann der obenstehenden Tabelle entnommen werden. Das Strafmaß selbst wird je nach Einzelfall von einem Richter festgelegt. Oftmals zieht das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine härtere Strafe für Wiederholungstäter nach sich als für Ersttäter und es steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Richter eine Freiheits- statt einer Geldstrafe verhängt. Unter Umständen besteht außerdem die Möglichkeit, dass als zusätzliche Strafe das Fahrzeug beschlagnahmt wird.

Obendrein kann die Fahrerlaubnisbehörde nach eigenem Ermessen eine MPU wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis anordnen.

Übrigens: Oft wird der genannte Straftatbestand umgangssprachlich als „Fahren ohne Führerschein“ bezeichnet. Streng genommen handelt es sich hierbei aber um einen ganz anderen Verstoß, nämlich das Fahren eines Kraftfahrzeugs, ohne den Führerschein dabei zu haben (weil er z. B. zu Hause liegen gelassen wurde). Dies stellt lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar.

Mofa fahren ohne Fahrerlaubnis – ist das erlaubt?

Mofa fahren ist auch bei Führerscheinentzug erlaubt.
Mofa fahren ist u. U. auch bei Führerscheinentzug erlaubt.

Um trotzdem mobil zu bleiben, können betroffene Personen auf führerscheinfreie Fahrzeuge umsteigen. So ist es z. B. erlaubt, auch ohne eine Fahrerlaubnis Mofa zu fahren, sofern dieses bauartbedingt nicht mehr als 25 km/h erreichen kann und der Fahrer eine Prüfbescheinigung vorweisen kann. Auch E-Bikes und E-Scooter stellen eine gute Alternative für die Fortbewegung dar.

Mitunter wird auch nur die Fahrerlaubnis für eine bestimmte Fahrzeugklasse entzogen, sodass der Betroffene weiterhin Fahrzeuge anderer Klassen führen darf – vorausgesetzt natürlich er besitzt die Fahrerlaubnis für diese.

FAQ: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Welche Strafe droht beim Fahren nach einem Führerscheinentzug oder während eines Fahrverbots?

Es handelt sich hierbei um eine Straftat, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft wird. Das genaue Strafmaß wird je nach Einzelfall von einem Richter festgelegt. Obendrein kann das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine MPU und die Beschlagnahmung des Fahrzeugs zur Folge haben.

Gilt es als Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn ich Mofa fahre, obwohl mir der Führerschein entzogen wurde?

Nein, Mofas bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h dürfen ohne Fahrerlaubnis gefahren werden. Es wird lediglich eine Prüfbescheinigung benötigt.

Sind „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ und „Fahren ohne Führerschein“ dasselbe?

Nein, auch wenn viele Menschen diese Begriffe fälschlicherweise synonym verwenden. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt eine Straftat dar, während es sich beim Fahren ohne Führerscheindokument lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handelt.

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